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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.-
- 1.Einführung und Verpflichtung eines neuen Mitglieds der Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 2.Wahl einer/eines zweiten stellv. Bezirksvorsteherin/Bezirksvorstehers für den Stadtbezirk Hamm-Heessen
- 3.Einwohnerfragestunde
- 4.Mündlicher Bericht: Sanierungen am Schloss Oberwerries
- B.Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 1.Anträge zur Niederschrift über Teil I der Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Heessen vom 03.12.2019, Nr. 0657/19
- 2.Neugestaltung Brunnenanlage KarlsplatzZur Vorlage · 2131/19_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt eine Beschlussvorlage zur Neugestaltung der Brunnenanlage auf dem Karlsplatz vor. Die Anlage ist aufgrund technischer Mängel seit 2018 außer Betrieb. Der vorliegende Entwurf eines Planungsbüros sieht vor, das bestehende Betonbecken zu erhalten und durch ein neues Wasserspiel zu ersetzen. Dieses soll aus neun Wasserstelen in unterschiedlichen Höhen und Blautönen bestehen. Durch den Einsatz von zwei mechanischen Hebelpumpen können Besucher das Wasserbild aktiv mitgestalten.
Die Planung umfasst zudem die Gestaltung der angrenzenden Flächen mit einem barrierefreien, ebenerdigen Pflasterbelag, Sitzmöbeln sowie zwei befestigten Zugängen von Osten und Westen. Ziel der Maßnahme ist es, den Spiel- und Aufenthaltswert des Platzes zu erhöhen und die Barrierefreiheit zu gewährleisten, während die Identität des Ortes durch den Erhalt des Beckens gewahrt bleibt.
Die geschätzten Kosten für die Planung, Bauüberwachung und den Ausbau belaufen sich auf insgesamt 210.000 Euro, die vollständig aus städtischen Mitteln finanziert werden sollen. Die Umsetzung ist unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr vorgesehen. Das Planungsbüro soll mit der weiteren Ausführung beauftragt werden, wobei der barrierefreie Ausbau für das Jahr 2020 geplant ist.
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Beratungsfolge
- 10.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 10.03.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 3.Ersatzneubau der Fußgänger- und Radwegbrücke an der FährstraßeZur Vorlage · 2159/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt die Beschlussvorlage 2159/20 vor, die den Ersatzneubau der Fußgänger- und Radwegbrücke an der Fährstraße zum Gegenstand hat. Das bestehende Bauwerk mit Holzüberbau weist laut einer Brückenprüfung erhebliche Schäden auf. Die Längsträger sind gerissen, die Geländer sind verbogen oder aus dem Lot und der Bohlenbelag ist verwittert. Aufgrund der rutschigen Oberfläche der Belagsbohlen kam es bereits zu Unfällen mit Radfahrern. Zudem erschweren die geringe Breite von zwei Metern sowie die Lage der Brücke im Wegeverlauf die Nutzung. Eine Instandsetzung einzelner Bauteile wird als nicht möglich eingestuft.
Der geplante Neubau soll die Breite zwischen den Geländern auf vier Meter erhöhen und den Wegverlauf anpassen. Das neue Bauwerk soll einen Überbau aus Stahlträgern mit einem Belag aus glasfaserverstärktem Kunststoff (GFK) sowie Stahlgeländer umfassen. Die Stützweite des neuen Bauwerks wird 9,70 Meter betragen. Die Umsetzung des Bauvorhabens ist für das Jahr 2020 vorgesehen.
Die Kosten für das Projekt werden auf 155.000 Euro geschätzt, wobei die Stadt den gesamten Betrag als Eigenanteil trägt. Für einen Teilbetrag in Höhe von 75.000 Euro wird eine kontinuierliche Überwachung des Budgets sowie eine mögliche Prioritätenanpassung im Rahmen der unterjährigen Bewirtschaftung vorgenommen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung und der Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr.
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Beratungsfolge
- 10.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 10.03.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- C.Empfehlung an den Rat
- 1.Bebauungsplan Nr. 07.099 – Münsterstraße West – Hier: 1. Abwägung vorgebrachter Stellungnahmen 2. Kenntnisnahme einer redaktionellen Änderung 3. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1921/19_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 1921/19_VL behandelt den Bebauungsplan Nr. 07.099 – Münsterstraße West, der die Nachnutzung eines ehemaligen Baumarktgrundstücks durch einen Möbelmarkt vorsieht. Das Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel umfasst eine Fläche von etwa 11.620 Quadratmetern und soll eine maximale Verkaufsfläche von 7.000 Quadratmetern ermöglichen. Dabei ist die Fläche für zentrenrelevante Sortimente auf maximal 500 Quadratmeter begrenzt. Das geplante Gebäude soll maximal dreigeschossig ausgeführt werden und eine Dachbegrünung aufweisen.
Im Rahmen der Abwägungsprozess wurden die Stellungnahmen der Stadtwerke Hamm und des Lippeverbandes berücksichtigt. Die Forderung der Stadt Werne nach einer Einschränkung bestimmter Sortimente, wie etwa Leuchten oder Gardinen, wurde nach einer Analyse durch die Verwaltung nicht übernommen. Die Anpassung eines Einschriebs bezüglich eines Leitungsrechts wurde im Planentwurf umgesetzt, während ein Hinweis des Lippeverbandes zur Erdgeschossfußbodenhöhe ohne Änderung der Festsetzungen blieb.
Zudem wird eine redaktionelle Änderung zur Klarstellung der zulässigen Sortimente vorgeschlagen, die durch eine tabellarische Gegenüberstellung im Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Hamm erfolgt. Da keine inhaltlichen Änderungen vorliegen, ist keine erneute öffentliche Auslegung notwendig. Die Vorlage sieht den Satzungsbeschluss des Bebauungsplans sowie der Begründung mit Umweltbericht vom 27.01.2020 vor. Mit dem Inkrafttreten dieses Plans verlieren die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 07.074 – Warendorfer Straße im entsprechenden Geltungsbereich ihre Gültigkeit.
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Beratungsfolge
- 17.03.2020 · Rat
- 16.03.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 10.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 10.03.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 2.4. Ergänzung zum Abwasserbeseitigungskonzept, 6. Fortschreibung 2018 Zusätzliche MaßnahmenZur Vorlage · 2146/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Ergänzung des Abwasserbeseitigungskonzepts (ABK) 6. Fortschreibung 2018 um zusätzliche Maßnahmen beschlossen. Die Vorlage 2146/20_VL sieht vor, dass der Lippeverband die neuen Maßnahmen gemäß der bestehenden Ausführungsvereinbarung in seine Wirtschaftspläne aufzunehmen und umzusetzen hat. Zudem wurde die Verwaltung sowie der Lippeverband damit beauftragt, die erforderlichen Planungen zu erstellen und gegebenenfalls notwendige Grunderwerbe durchzuführen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
Die Ergänzungen umfassen verschiedene Kanalbaumaßnahmen, die nach dem geplanten Baubeginn unterteilt sind. Für das Jahr 2020 sind der Neubau eines Mischwasserkanals im Anthurienweg sowie Arbeiten an der Waldenburger Straße vorgesehen, wobei die Kosten für die Maßnahmen an der Waldenburger Straße durch den jeweiligen Erschließungsträger zu erstatten sind. Des Weiteren ist eine Erneuerung des Mischwasserkanals am Kamillenweg geplant. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Durchführung von Immissionsnachweisen in den Einzugsgebieten der Regenüberlaufbecken Markenweg, Hüserstraße und Mattenbecke sowie der nachrichtentechnischen Anbindung der Abwasseranlagen an die Betriebsüberwachungszentrale in Bottrop.
Zusätzlich werden Maßnahmen in Baugebieten wie Am Hallohpark, Böckenhege und In der Gehr in das Konzept aufgenommen, deren Umsetzung durch Erschließungsträger erfolgt. Für den Baubeginn im Jahr 2024 sind zudem die Integration von Maßnahmen aus dem Grundentwässerungsplan Braam-Ostwennemar West, konkret für die Bereiche Beisengeithe und An der Dorfeiche, vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 17.03.2020 · Rat
- 16.03.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 11.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 10.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 10.03.2020 · Umweltausschuss
- 10.03.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 10.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 05.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 3.Medienentwicklungsplan (MEP) 2020 – 2024 für die Stadt HammZur Vorlage · 2177/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2177/20_VL befasst sich mit dem Medienentwicklungsplan (MEP) 2020–2024 für die Stadt Hamm. Der Rat soll den vorliegenden Plan des Gutachters zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung mit der Umsetzung der Empfehlungen beauftragen. Die Umsetzung der Maßnahmen zu Infrastruktur, Ausstattung, Support und Fortbildung steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne.
Ein wesentlicher Bestandteil ist der Ausbau der digitalen Infrastruktur an städtischen Schulen durch Mittel aus dem Digitalpakt. Für die Glasfaseranbindung (WAN) sind bereits 53 von 59 Standorten angeschlossen. Zur strukturierten Vernetzung (LAN) sind Investitionen in Höhe von 1.300.000 € vorgesehen. Für die Ausstattung mit Endgeräten wird eine Quote von 1:5 für allgemeinbildende Schulen sowie 1:3 für Berufskollegs und Förderschulen angestreit. Die jährlichen Budgets für Endgeräte und Präsentationstechnik werden von 1,03 Mio. € auf 1,38 Mio. € erhöht, wobei der Ausstattungsturnus auf eine jährliche Erneuerung umgestellt wird.
Der IT-Schulsupport durch die Hammer IT Support GmbH (HITS) soll finanziell angepasst werden, wobei der Brutto-Zuschuss für 2020 auf 599.000 € und ab 2023 auf 716.914,71 € steigt. Im Medienzentrum ist zudem eine Aufstockung einer Teilzeitstelle vorgesehen. Die Gesamtkosten für den Zeitraum 2020–2024 werden auf 24.064.931 € kalkuliert, wovon ein erheblicher Teil durch Zuwendungen aus dem Digitalpakt gedeckt werden soll. Zur Kompensation eines Fehlbetrags bei der Vernetzung schlägt die Verwaltung eine Reduzierung der Ausgaben für die ergänzende Vernetzung auf 6.511.053 € vor.
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Beratungsfolge
- 17.03.2020 · Rat
- 16.03.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 12.03.2020 · Schulausschuss
- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 11.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 10.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 10.03.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 10.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 05.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- D.Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss
- 1.Verschiedene Unterhaltungsmaßnahmen an Geh-/Radwegen und Fahrbahnen sowie Erneuerung der Nebenanlagen des Alten Uentroper Wegs zwischen Ostwennemarstraße und Braamer Straße.Zur Vorlage · 2170/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Durchführung verschiedener Unterhaltungsmaßnahmen an Geh- und Radwegen, Fahrbahnen sowie zur Erneuerung der Nebenanlagen am Alten Uentroper Weg vorgelegt. Die Maßnahmen umfassen die Erneuerung der Deckschicht an zahlreichen Gehwegen und Fahrradstraßen in verschiedenen Stadtbezirken, darunter die Hafenstraße, die Adenauerallee, die Marker Allee sowie die Heessener Straße. Die Kosten für diese Instandsetzungen belaufen sich auf 780.000 Euro.
Zusätzlich ist eine investive Grunderneuerung der Geh- und Radwege im Bereich des Alten Uentroper Wegs zwischen der Ostwennemarstraße und der Braamer Straße vorgesehen, wofür 160.000 Euro veranschlagt sind. Diese Maßnahme löst Anliegerbeiträge aus, wobei eine mögliche Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen in Höhe von 40.000 Euro vorgesehen ist.
Ein weiterer Teil der Vorlage betrifft die Erneuerung der Fahrbahndeckschicht an Straßen wie der Neuen Bahnhofstraße, dem Südring und der Großen Werlstraße mit einem Volumen von 430.000 Euro. Zudem sind Asphaltarbeiten im Kalteinbau in mehreren Straßenabschnitten mit einem Kostenumfang von 137.000 Euro geplant. Abschließend umfasst die Vorlage die Instandsetzung von Pflasterbefestigungen in verkehrsberuhigten Bereichen, etwa in der Stockumer Straße und am Am Schürbusch, mit Kosten von 70.000 Euro. Die Gesamtausgaben für die Maßnahmen werden mit 1.417.000 Euro (konsumtiv) und 160.000 Euro (investiv) beziffert. Die Umsetzung ist für die Jahre 2020 und 2021 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 17.03.2020 · Rat
- 16.03.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 11.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 10.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 10.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 10.03.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 05.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 2.Schloss Oberwerries, Sanierung der Duschen im Kellergeschoss und Sanierung eines Gästezimmers (Haupthaus) BaubeschlussZur Vorlage · 2172/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 2172/20 den Baubeschluss für Sanierungsmaßnahmen am Schloss Oberwerries vorgelegt. Die geplanten Arbeiten umfassen die Erneuerung der Sammelduschen im Kellergeschoss sowie die Sanierung eines Gästezimmers im Haupthaus.
Im Kellergeschoss sollen die vorhandenen Duschanlagen aufgrund ihres Alterszustandes modernisiert werden. Die Maßnahme beinhaltet die Erneuerung der Ver- und Entsorgungsleitungen sowie den Einbau einer neuen Lüftungsanlage. Durch den Ausbau eines Vorraums soll zudem eine geschlechtsspezifische Trennung der Duschbereiche ermöglicht werden. Im ersten Obergeschoss ist die Sanierung des Gästezimmers Nummer 6 vorgesehen. Hierbei sollen die haustechnische Ausstattung sowie die Heizungs- und Sanitärleitungen ausgetauscht werden, um Schäden vorzubeugen. Die baulichen Maßnahmen umfassen unter anderem Abbrucharbeiten, Trockenbau, Elektroinstallationen sowie Maler- und Bodenbelagsarbeiten. Die Durchführung erfolgt in Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde und soll im laufenden Betrieb stattfinden.
Die geschätzten Gesamtkosten für das Bauvorhaben belaufen sich auf 130.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt durch den städtischen Eigenanteil aus vorhandenen Instandhaltungsrücklagen, sodass die Ergebnisrechnung des Jahres 2020 nicht belastet wird. Die Abwicklung der Maßnahmen obliegt dem Immobilienmanagement unter Einbeziehung externer Ingenieurbüros. Eine weiterführende Sanierung weiterer Gästezimmer ist für die langfristige Werterhaltung des Gebäudes geplant.
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Beratungsfolge
- 17.03.2020 · Rat
- 16.03.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 10.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 10.03.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- E.Empfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 1.Durchführung einer StraßenzustandserfassungZur Vorlage · 2160/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Durchführung einer Straßenzustandserfassung in den Stadtbezirken Mitte, Uentrop, Rhynern, Pelkum, Bockum-Hövel und Heessen vorgelegt. Ziel der Maßnahme ist die Bewertung des Zustands der Fahrbahnen im öffentlichen Straßenraum. Eine letzte Erfassung dieser Art fand im Jahr 2008 statt, während für den Bezirk Herringen bereits im Jahr 2016 eine Untersuchung durchgeführt und 2019 abgeschlossen wurde.
Das geplante Verfahren sieht vor, die Straßen durch ein externes Unternehmen befahren zu lassen. Die dabei erfassten Schäden sollen anschließend ausgewertet und in die städtische Straßendatenbank übertragen werden, um die Vermögenswerte der Straßen zu ermitteln. Die Umsetzung der Erfassung ist auf einen Zeitraum von vier Jahren ausgelegt. Wirtschaftswege sind von dieser Untersuchung nicht betroffen, da deren Zustand im Rahmen eines separaten, geförderten Wirtschaftswegekonzeptes ermittelt wird.
Die Kosten für das Vorhaben belaufen sich auf einen städtischen Eigenanteil von 225.000 Euro für den Zeitraum von 2020 bis 2023. Die Mittel sind im Teilergebnisplan des Stadtamtes für Sach- und Dienstleistungen vorhanden. Der Beschlussvorschlag sieht die Durchführung der Erfassung unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Empfehlung durch die zuständigen Bezirksvertretungen vor. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage geäußert.
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Beratungsfolge
- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 11.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 10.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 10.03.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 10.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 05.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 2.Erneuerungsprogramm öffentliche Straßenbeleuchtung 2020Zur Vorlage · 2180/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2180/20 sieht die Umsetzung eines Erneuerungsprogramms für die öffentliche Straßenbeleuchtung im Jahr 2020 vor. Das Programm umfasst den Austausch von Leuchten, Masten und Kabeln im gesamten Stadtgebiet. Als Grundlage für die Durchführung dienen die im Rahmen der Sachdarstellung aufgeführten Maßnahmen, wobei die Beauftragung der Stadtwerke Hamm GmbH gemäß dem bestehenden Straßenbeleuchtungsvertrag vorgesehen ist. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Empfehlungen der zuständigen Bezirksvertretungen sowie der gesicherten Finanzierung.
Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme belaufen sich auf 624.398 Euro im konsumtiven Bereich sowie 305.600 Euro im investiven Bereich. Mögliche Einzahlungen durch Anliegerbeiträge sind zum aktuellen Zeitpunkt nicht bezifferbar. Die Notwendigkeit der Erneuerungen ergibt sich aus dem Alter und der Abnutzung der technischen Anlagen, wodurch eine wirtschaftliche Instandsetzung der bestehenden Komponenten nicht mehr möglich sei.
Hintergrund der Vorlage ist zudem eine gesetzliche Neuerung durch das Fünfte Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes NRW. Um Fördermittel aus einem landeseigenen Programm in Anspruch nehmen zu können, das die Beitragspflichtigen entlasten soll, ist ein formeller Beschluss des zuständigen Gremiums erforderlich. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Anlieger vor Beginn der Arbeiten über die nach dem Kommunalabgabengesetz entstehenden Beitragspflichten informiert werden.
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Beratungsfolge
- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 11.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 10.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 10.03.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 10.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 05.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- F.Mitteilungsvorlagen
- 1.Verwendung der Haushaltsmittel für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen im Stadtbezirk 4 Hamm-PelkumZur Vorlage · 0339/15_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0339/15_VL der Verwaltung sieht die Verwendung von Haushaltsmitteln für die Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen im Stadtbezirk 4 Hamm-Pelkum vor. Das geplante Investitionsvolumen beläuft sich auf insgesamt 175.000 Euro, wobei die Finanzierung aus dem Teilergebnisplan des StA/ZD 23 über das Sachkonto für Sondermaßnahmen der Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen vorgesehen ist.
Im Fokus stehen zwei größere Einzelmaßnahmen. Am Feuerwehrstützpunkt Am Börsen Hof sollen die Abwasserleitungen sowie der Waschplatz instand gesetzt werden. Die Arbeiten umfassen die Erneuerung der Kanalsituation, der Schachtbauwerke und der Abscheider sowie die Wiederherstellung der Oberflächen, wofür Kosten in Höhe von 70.000 Euro veranschlagt sind.
Ein zweiter Schwerpunkt liegt auf der Geistschule. Aufgrund einer statischen Überprüfung wurde ein Sanierungsbedarf an der Dachkonstruktion der Sporthalle festgestellt. Die Maßnahme umfasst die Demontage der abgehängten Decke, den Ausbau der Wärmedämmung und der Beleuchtung sowie den Einbau einer neuen Unterdecke zur Gewährleistung der Standsicherheit. Die Kosten für diesen Bereich werden mit 105.000 Euro beziffert.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Maßnahmen vorbehaltlich der Empfehlungen der zuständigen Ausschüsse – darunter der Ausschüsse für Stadtentwicklung und Verkehr, Schule sowie Sport – und unter der Voraussetzung einer gesicherten Finanzierung zu verabschieden. Die Verwaltung soll mit der Durchführung der Arbeiten unter Einbindung externer Büros beauftragt werden.
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Beratungsfolge
- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 11.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 10.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 19.03.2015 · Schulausschuss
- 18.03.2015 · Sportausschuss
- 17.03.2015 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 17.03.2015 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 16.03.2015 · Personal- und Feuerwehrausschuss
- 2.Abschluss eines Rahmenvertrages zum Contracting in Liegenschaften des allgemeinen Grundvermögens
- 3.Erweiterung der SportKita Grashüpfer, Am Südbad 9 in Hamm-Berge in Trägerschaft des Hammer SportClubs 2008 e.V.Zur Vorlage · 0364/15_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die bauliche Erweiterung der Kindertageseinrichtung „Grashüpfer“ in Hamm-Berge beschlossen. Die Einrichtung, die sich in der Trägerschaft des Hammer SportClubs 2008 e.V. befindet, soll um eine vierte Gruppe für 20 Kinder im Alter von zwei bis sechs Jahren erweitert werden. Geplant ist ein zweigeschossiger Anbau mit einer Nutzfläche von etwa 240 Quadratmetern, der neben den Räumlichkeiten für die neue Gruppe auch einen zusätzlichen Mehrzweckraum umfasst. Die geschätzten Investitionskosten belaufen sich inklusive der Einrichtung auf circa 340.000 Euro.
Die Stadt fördert die Investitionen durch die Weiterleitung der Landesförderung an den Träger, wobei für sechs Kinder unter drei Jahren ein Betrag von 108.000 Euro beantragt wird. Zur Deckung der laufenden Betriebskosten übernimmt die Stadt im Rahmen eines bestehenden Vertrages den verbleibenden Trägeranteil von 9 Prozent, da der Träger nach gesetzlichen Regelungen einen Zuschuss von 91 Prozent erhält.
Die Maßnahme dient der Sicherstellung des Rechtsanspruches auf Betreuungsplätze und soll die Nachfrage in den Stadtbereichen Rhynern, Berge und Westtünnen sowie im gesamtstädtischen Einzugsbereich bedienen. Die zusätzlichen jährlichen Aufwendungen für den städtischen Anteil an den Betriebskosten werden ab dem Jahr 2016 auf 69.700 Euro geschätzt. Die Inbetriebnahme der erweiterten Gruppe ist für September 2015 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 11.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 10.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 05.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 24.03.2015 · Rat
- 23.03.2015 · Haupt- und Finanzausschuss
- 19.03.2015 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.03.2015 · Kinder- und Jugendhilfeausschuss
- G.Anträge
- 1.Verkehrszählung am Sachsenweg, Dasbecker Weg und Im LandwehrwinkelZur Vorlage · 1162/20_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen einen Antrag gestellt, der eine detaillierte Verkehrszählung in bestimmten Wohngebieten vorsieht. Konkret sollen die Straßen Sachsenweg, Dasbecker Weg und Im Landwehrwinkel untersucht werden.
Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung die Zählungen über einen Zeitraum von zwei Wochen durchführt, wobei dieser Zeitraum außerhalb der Schulferien liegen soll. Die Erhebungen sollen an Werktagen jeweils in den Zeitfenstern zwischen 7.00 und 10.00 Uhr sowie zwischen 16.00 und 20.00 Uhr stattfinden. Ein wesentlicher Bestandteil des Antrags ist die Auswertung der gewonnenen Daten: Die Ergebnisse sollen mit früheren Zählungen verglichen werden, um etwaige Abweichungen aufzuzeigen. Zudem wird gefordert, den Anteil des LKW-Verkehrs in der Statistik gesondert nachzuweisen.
Als Grundlage für diesen Antrag wird angeführt, dass Anwohner der genannten Straßen nach der Fertigstellung der Warendorfer Straße eine Zunahme des Straßenverkehrs beobachten. Die daraus resultierenden Forderungen nach Lärmschutzmaßnahmen bilden den Hintergrund für die beantragte Datenerhebung.
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Beratungsfolge
- 16.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 10.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 2.Bericht Spielplätze 2020Zur Vorlage · 1178/20_AT · Antrag
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Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Rahmen der Vorlage 1178/20_AT einen Antrag an die Bezirksvertretung Hamm-Heessen gestellt. Ziel des Antrags ist die Einholung eines Berichts der Verwaltung zur aktuellen Situation der Spielplätze im Stadtbezirk Heessen.
Der Antrag umfasst dabei drei spezifische Informationspunkte. Erfragt wird eine Auskunft über den derzeitigen Zustand der Spielplätze im Stadtbezirk sowie über die Verwendung der im Haushaltsplan für das Jahr 2019 bereitgestellten Mittel in Höhe von 50.000 Euro, die für die Sanierung von Spielplätzen vorgesehen waren. Zudem soll die Verwaltung über die Planungen für das Jahr 2020 informieren.
Als Begründung für das Ersuchen führt die Fraktion an, dass in den vergangenen Jahren nur ein Teil der für den Stadtbezirk Heessen vorgesehenen Haushaltsmittel für Spielplatzsanierungen abgerufen wurde. Um eine künftige Transparenz zu gewährleisten, wird beantragt, dass die Verwaltung zu Beginn eines jeden Jahres über die Verwendung der entsprechenden Haushaltsmittel berichtet.
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Beratungsfolge
- 16.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 10.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 3.Blühstreifen am Dechant-Heinz-Booms-WegZur Vorlage · 1179/20_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Heessen hat mit der Vorlage 1179/20_AT einen Antrag gestellt, der die Anlage von Blühstreifen am Dechant-Heinz-Booms-Weg zum Gegenstand hat. Die Fraktion beantragt, dass die Bezirksvertretung Hamm-Heessen beschließt, die Stadtverwaltung dazu zu bewegen, auf die Einrichtung solcher Blühstreifen hinzuwirken.
Als Begründung führt die Antragstellerin an, dass die Grünflächen entlang des Dechant-Heinz-Booms-Weges geeignete Flächen für eine solche Maßnahme bieten. Die Stadtverwaltung soll in diesem Zusammenhang auf die Eigentümer der betreffenden Flächen einwirken, um die Umsetzung der Blühstreifen zu ermöglichen. Der Antrag wurde für die Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Heessen am 10. März 2020 vorbereitet.
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- 10.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 4.Sicherheit von Radfahrern und Fußgängern auf der kleinen AmtsstraßeZur Vorlage · 1186/20_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat im Rahmen eines Antrags Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit für den Rad- und Fußverkehr in der Kleinen Amtsstraße beantragt. Hintergrund sind Berichte von Anliegern sowie Beobachtungen bei einem Ortstermin, die auf Unübersichtlichkeiten und Konfliktpotenziale zwischen den Verkehrsteilnehmern hinweisen, insbesondere im Bereich des neuen Aldi-Marktes.
Die Fraktion beantragt die kurzfristige Erneuerung der Markierungen des Fahrradschutzstreifens im Abschnitt von der Einmündung in die Amtsstraße bis zur Einfahrt des Marktes, da dieser in weiten Teilen nicht mehr erkennbar sei. Zudem wird angefragt, ob der baulich getrennte, teils rot gepflasterte Fahrradweg im Bereich der Zufahrten durch eine erneute rote Pflasterung hervorgehoben werden kann, um die Aufmerksamkeit von Autofahrern zu erhöhen.
Des Weiteren thematisiert der Antrag die Verkehrsregelung am Übergang von der Ahlenerstraße. Dort ist durch ein Zusatzzeichen die Nutzung des Gehwegs auch für Radfahrer gestattet. Die Fraktion stellt die Notwendigkeit dieser Regelung infrage, da der Gehweg zu schmal für eine gleichzeitige Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer sei. Es wird angefragt, warum die aktuelle Zeichenkombination gewählt wurde und ob diese den Radverkehr auf dem Gehweg zulässt. Für den Fall, dass dies zutrifft, beantragt die Fraktion, den Fußverkehr vom Radverkehr zu trennen, etwa durch die Aufhebung des Zusatzschildes oder die Aufstellung des Verkehrszeichens für einen getrennten Rad- und Gehweg.
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Beratungsfolge
- 10.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- H.Anfragen
- 1.Umzäunung des Hundeauslaufplatzes am Sachsenring gegenüber Heinrich-Wältermann-StraßeZur Vorlage · 0896/18_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat eine Anfrage zur Umzäunung des Hundeauslaufplatzes am Sachsenring, gegenüber der Heinrich-Wältermann-Straße, gestellt. Im Zentrum der Anfrage steht die Prüfung von Möglichkeiten zur Umsetzung einer solchen Umzäunung sowie die Ermittlung der damit verbundenen Kosten. Zudem wird angefragt, ob die Finanzierung der Maßnahme aus den Restmitteln des laufenden Haushalts erfolgen könnte.
Die Begründung der Fraktion führt an, dass der Hundeauslaufplatz im gesamten Stadtbezirk genutzt wird. Es wird darauf hingewiesen, dass Hundebesitzer die Möglichkeit wünschen, ihre Tiere ohne Leine laufen zu lassen, ohne dass diese in das umliegende Gelände entweichen können. Die Fraktion weist zudem darauf hin, dass das bereits praktizierte, leinenlose Auslaufen von Hunden zu Situationen führt, in denen Radfahrer auf dem westlich gelegenen Weg durch kreuzende Hunde erschrecken. Eine Umzäunung soll laut der Anfrage sowohl für die Hundebesitzer als auch für die Radfahrer eine Erleichterung darstellen. Die zuständige Bezirksvorsteherin wurde aufgefordert, die Umsetzbarkeit der Maßnahme zu prüfen.
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Beratungsfolge
- 10.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 14.05.2019 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 19.03.2019 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 25.09.2018 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 2.Hundeauslaufplatz am SachsenringZur Vorlage · 1130/19_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Anfrage 1130/19_AF befasst sich die Fraktion der FDP in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen mit der Gestaltung des Hundeauslaufplatzes am Sachsenring. Im Zentrum der Anfrage steht die Frage nach den finanziellen und organisatorischen Rahmenbedingungen für eine mögliche Umzäunung der gesamten Fläche. Hierbei bittet die Fraktion um Auskunft über die zu erwartenden Kosten für die Umzäunung sowie für zwei selbstschließende Tore und die jährlichen Wartungskosten.
Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die Errichtung einer Totholzhecke. Die Fraktion hinterfragt die Kosten für Personaleinsatz und Maschinennutzung, die im Kontext laufender Rückschnittarbeiten an städtischen Hecken und Bäumen in den Stadtbezirken stehen. Zudem wird nach den Kosten für die Eigenleistung der Hundehalter beim Schichten der Hecke sowie nach den damit verbundenen Haftungsfragen gefragt.
Abschließend bittet die Fraktion um eine Einschätzung, ob der Aufwand für die Gestaltung des Platzes angesichts der geplanten Wohnbebauung auf dem ausgewiesenen Bauland verhältnismäßig ist. Die Anfrage richtet sich an die Bezirksvorsteherin der Bezirksvertretung Hamm-Heessen.
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Beratungsfolge
- 16.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 10.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 03.12.2019 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- Hundeauslaufplatz am SachsenringZur Vorlage · 1846/20_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zur Anfrage der FDP-Fraktion Informationen zum Hundeauslaufplatz am Sachsenring vorgelegt. Bezüglich einer möglichen Umzäunung der Fläche mit Wildschutzzaun werden Nettokosten von etwa 20.000 Euro veranschlagt, wobei einfache Tore enthalten sind. Die Installation selbstschließender Tore, die eine Durchfahrt für Großflächenmäher ermöglichen, würde die Kosten um netto 10.000 Euro zuzüglich Stromzuleitung erhöhen. Aus haftungsrechtlichen Gründen sind Tore nur möglich, wenn die Fläche von einem Verein oder bestimmten Personen übernommen wird.
Hinsichtlich der Errichtung einer Totholzhecke (Benjeshecke) stellt die Verwaltung Schnittgut zur Verfügung, sofern der Boden an den Entnahmestellen ausreichend abgetrocknet ist. Eine Errichtung durch städtische Mitarbeiter oder die Bereitstellung von Werkzeug ist aufgrund der bestehenden Aufgabenlage nicht möglich. Eine Beurteilung der Kosten oder der haftungsrechtlichen Absicherung für Eigenleister kann seitens der Verwaltung nicht erfolgen.
Der Standort des Hundeauslaufplatzes ist Teil einer größeren Entwicklungsfläche der Wohnbaulandinitiative. Da ein Erhalt des Platzes in seiner aktuellen Ausdehnung künftige Wohnbauflächen einschränken würde, ist von einer Verlagerungsnotwendigkeit auszugehen. Ein Bebauungsplanverfahren wird frühestens in drei bis fünf Jahren erwartet. Die Fläche wird vom Umweltamt als „Natur auf Zeit“ eingestuft, um künftige Ausgleichserfordernisse im Rahmen der Wohnbauplanung zu vermeiden.
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- 10.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 3.Geschwindigkeitskontrollen im Stadtbezirk HeessenZur Vorlage · 1181/20_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat im Rahmen einer Anfrage Informationen zu Geschwindigkeitskontrollen im Stadtbezirk Heessen angefordert. Die Anfrage bezieht sich auf das Kalenderjahr 2019 und umfasst detaillierte Fragen zur Durchführung und den Kriterien der Messungen.
Die Fraktion bittet um eine Aufschlüsselung der Kontrollen nach Art der technischen Ausrüstung, beispielsweise durch den Einsatz mobiler Radaranlagen oder durch den Einsatz von Lasermessgeräten durch die Polizei. Zudem wird nach den zeitlichen Zeiträumen der Kontrollen sowie nach den jeweiligen Anlässen für die Durchführung der Messungen gefragt. Darüber hinaus werden die anonymisierten Ergebnisse der durchgeführten Messungen angefordert.
Ein weiterer Bestandteil der Anfrage betrifft die allgemeine Auswahl von Kontrollstandorten. Die Fraktion möchte wissen, nach welchen Kriterien die Stadt Hamm bei der Festlegung der Standorte für Geschwindigkeitskontrollen verfährt, wobei der Fokus auf der Anwendung dieser Kriterien im Stadtbezirk Heessen liegt. Die Anfrage wurde zur Behandlung in der Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Heessen am 10. März 2020 vorgelegt.
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- 16.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 10.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 4.Parkplatzsituation auf der Max-Heinold-StraßeZur Vorlage · 1182/20_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat im Rahmen einer Anfrage zur Parkplatzsituation in der Max-Heinold-Straße um Informationen gebeten. Hintergrund sind Meldungen von Anliegern, die über einen erhöhten Parkdruck in der vergleichsweise schmalen Anliegerstraße berichten.
Derzeit ist die Parkordnung in der Straße unterschiedlich geregelt: Auf einem Teilstück sind einseitige Parkflächen markiert, während auf anderen Abschnitten beidseitige Flächen zur Verfügung stehen. Zudem variiert die Anzahl der markierten Stellplätze pro Hausnummer. Laut der Anfrage führt der bestehende Parkdruck dazu, dass auf Flächen, die für nur ein Fahrzeug vorgesehen sind, teilweise zwei Fahrzeuge parken, wobei sich diese teilweise außerhalb der markierten Bereiche befinden.
Die Fraktion stellt die Frage, an welchen Stellen in der Max-Heinold-Straße eine Erweiterung der Markierungen von einer auf zwei nebeneinanderliegende Parkflächen möglich ist. Konkret wird angefragt, ob eine solche Erweiterung beispielsweise vor dem Doppelhaus in der Max-Heinold-Straße 97/99 realisierbar ist und falls nicht, aus welchen Gründen dies nicht möglich sei. Bevor Maßnahmen umgesetzt werden, fordert die Fraktion, dass die Bezirksvertretung über die Ergebnisse informiert wird, um eine abschließende Rücksprache mit den Anliegern zu ermöglichen.
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- 10.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 5.Planungen Eingangsbereich GutenbergschuleZur Vorlage · 1183/20_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat im Rahmen der Anfrage 1183/20_AF Fragen zur Gestaltung des Eingangsbereichs der Gutenbergschule gestellt. Hintergrund der Anfrage sind Hinweise der Schulleitung sowie Beobachtungen der Fraktion bezüglich der aktuellen Situation am Schulhof.
Konkret wird auf den Bedarf an einer Fahrradabstellmöglichkeit hingewiesen, da Fahrräder derzeit am Zaun des Schulhofs abgestellt werden. Zudem wird die Notwendigkeit einer Lösung für die Müllbehälter bzw. -container thematisiert, die vor einiger Zeit beschädigt wurden. Die Fraktion verweist auf bereits erfolgte Maßnahmen im Bereich vor der Schule, um Vandalismus entgegenzuwirken, stellt jedoch fest, dass die Situation im Eingangsbereich weiterhin besteht.
Die Anfrage fordert die Verwaltung auf, darzulegen, welche Vorschläge zur Steigerung der Attraktivität des Eingangsbereichs vorliegen, beispielsweise durch die Errichtung eines Sichtschutzes für die Müllcontainer. Zudem wird gefragt, ob die Realisierung eines Fahrradständers möglich ist. Abschließend bittet die Fraktion um Informationen zu den zu erwartenden Kosten sowie zur Verfügbarkeit von Restmitteln im Schuletat, die eine kurzfristige Umsetzung ermöglichen könnten.
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- 16.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 10.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- Planungen Eingangsbereich GutenbergschuleZur Vorlage · 1896/20_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Heessen hat mit der Anfrage Nr. 1183/20 Informationen zum Zustand des Eingangsbereichs der Gutenbergschule angefordert. Hintergrund der Anfrage sind die Hinweise der Schulleitung sowie die Einschätzung der Fraktion, dass die aktuelle Situation am Schulhof verbessert werden müsse. Konkret wurden die Installation eines Fahrradständers zur Vermeidung von Abstellvorgängen am Zaun sowie eine Lösung für die Müllcontainer, die vor Vandalismus geschützt werden sollen, thematisiert. Zudem wurde nach möglichen Kosten und der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln für eine kurzfristige Umsetzung gefragt.
Die Verwaltung nimmt hierzu Stellung und gibt an, dass das Immobilienmanagement die entsprechenden Maßnahmen bereits in der Arbeitsplanung für das Haushaltsjahr 2020 berücksichtigt hat. Die geplante Baumaßnahme umfasst die Schaffung einer Fahrradabstellfläche mit Fahrradbügeln, eine Einzäunung der Müllcontainer sowie Pflasterarbeiten. Die Kosten für diese Maßnahmen werden auf circa 10.000 Euro geschätzt. Die Finanzierung soll über investive Haushaltsmittel erfolgen, die für die Anschaffung neuer Zaunanlagen vorgesehen sind. Die Durchführung der Arbeiten ist in Abstimmung mit der Schulleitung für die Sommerferien geplant.
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- 10.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 6.Aufforstung einer Windschutzanlage/Hecke an der naturgewidmeten Wasserfläche an der Kleistraße (Flur 35, Flurstück 60)Zur Vorlage · 1184/20_AF · Anfrage
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Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat mit der Vorlage 1184/20_AF eine Anfrage zur Aufforstung einer Windschutzanlage an der naturgewidmeten Wasserfläche an der Kleistraße gestellt. Hintergrund der Anfrage ist der Schutz der dortigen Naturfläche vor dem Abdriften von Spritzmitteln von der westlich angrenzenden Ackerfläche.
Die Fraktion fragt an, ob zur Abgrenzung der Fläche heimische Sträucher, wie beispielsweise Pfaffenhütchen, Roter Hartriegel, Haselnuss, Weißdorn, Schwarzdorn oder Hagebutte, sowie in Abständen von 20 Metern Überhälter wie Kopfweiden angepflanzt werden können. Zudem wird die Möglichkeit erörtert, diese Anpflanzungen durch einen etwa 210 Meter langen und mindestens 1,60 Meter hohen Kulturdrahtzaun gegen Wildverbiss zu sichern.
Des Weiteren wird um Auskunft gebeten, ob die vorgeschlagenen Maßnahmen mit dem bestehenden Kiebitzschutzprogramm vereinbar sind und falls nicht, aus welchen Gründen dies der Fall sein könnte. Die Fraktion führt an, dass die Maßnahme der Biotopverknüpfung von Feldhaus Busch bis Notbrock dienen und als Lebensraum für Insekten und Vögel einen Beitrag zum Klimaschutz leisten könnte.
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- 16.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 10.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 7.Parksituation an der Straße „An der Heckenrose“Zur Vorlage · 1187/20_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat im Rahmen einer Anfrage zur Parksituation in der Straße „An der Heckenrose“ Informationen von der Bezirksvorsteherin angefordert. Hintergrund der Anfrage ist die Entwicklung im Neubaugebiet „Kurze Brede“, die laut der Fraktion zu einem Anstieg des Parkdrucks in der genannten Straße geführt hat. Als Beispiel wird die regelmäßige Zustellung des Wendehammers angeführt, wodurch Anwohner auf umliegende Straßen ausweichen müssten.
Die Anfrage umfasst drei spezifische Fragestellungen. Zunächst wird die Verwaltung gefragt, welche Maßnahmen zur Minderung des Parkdrucks geplant sind. Des Weiteren wird nach der Häufigkeit der Kontrollen durch den kommunalen Ordnungsdienst in der Straße „An der Heckenrose“ innerhalb der vergangenen zwölf Monate gefragt. Abschließend möchte die Fraktion wissen, welche Optionen, wie etwa die Einführung von Anwohnerparken, zur Entlastung der Situation in Betracht gezogen werden können. Die Vorlage wurde am 5. März 2020 eingereicht und war für die Sitzung der Bezirksvertretung am 10. März 2020 vorgesehen.
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- 16.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 10.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- I.Verschiedenes