Bedarfsfeststellung der Jugendhilfeplanung zur Sicherstellung der Finanzierung der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege für das Kindergartenjahr 2025/2026 (Aufhebung der Dringlichkeitsentscheidung BV-88/25; Neubeschlussfassung) sowie für das Kindergartenjahr 2026/2027
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Hamm berät über die Bedarfsfeststellung der Angebote in der frühkindlichen Bildung, um die Finanzierung von Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege durch das Land Nordrhein-Westfalen sicherzustellen. Die vorliegende Beschlussvorlage des Jugendamtes sieht vor, die Dringlichkeitsentscheidung BV-88/25 für das Kindergartenjahr 2025/2026 aufzuheben und eine neue Bedarfsfeststellung zu treffen. Gleichzeitig soll die Bedarfsfeststellung für das Kindergartenjahr 2026/2027 beschlossen werden.
Grundlage für diese Neuregelung ist die Aufforderung des Landesjugendamtes, die Datenqualität zu erhöhen, da bei der vorherigen Dringlichkeitsentscheidung Unvollständigkeiten und Abweichungen in den Angaben festgestellt wurden. Dies hätte die Bewilligung der Fördermittel gefährden können. Um künftige Differenzen zwischen Planungsdaten und dem eigentlichen Zuschussantrag zu minimieren, wurden die Trägergespräche zeitlich vorverlegt und das Erfassungsverfahren im Fachprogramm angepasst. Die neue Bedarfsfeststellung basiert auf der örtlichen Jugendhilfeplanung nach den Vorgaben des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) und umfasst erweiterte Angaben zu den verfügbaren Plätzen sowie zu den Tagespflegepersonen.
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Beratungsfolge
- 02.03.2026kein Ergebnis hinterlegt