Benennung von 2 Personen als Mitglieder des Seniorenbeirates
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Herringen soll zwei Personen als Mitglieder des Seniorenbeirates für die im Jahr 2025 begonnene Kommunalwahlperiode benennen. Dies erfolgt auf Grundlage eines Grundsatzbeschlusses des Rates der Stadt Hamm aus dem Jahr 2016, wonach die Amtszeit des Seniorenbeirates an die Wahlperiode des Rates gebunden ist und mit deren Ablauf endet. Die Neubesetzung der Mitglieder soll innerhalb von sechs Monaten nach Beginn der neuen Wahlperiode abgeschlossen sein.
Im Rahmen dieses Prozesses benennen die sieben Bezirksvertretungen jeweils zwei Personen für das Gremium. Als Kriterien für eine Benennung sind ein Hauptwohnsitz im Stadtbezirk Hamm-Herringen sowie das vollendete 65. Lebensjahr festgelegt. Bis zur konstituierenden Sitzung des neuen Seniorenbeirates, zu der der Oberbürgermeister lädt, bleibt die bisherige Besetzung des Gremiums in ihrer Funktion tätig. Mit der Benennung sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden.
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