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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Eröffnung der Sitzung
- 2.Einwohnerfragestunde
- 3.Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 25.11.2025
- 4.Beschlüsse
- 4.1Haushaltsplan 2026/2027 – Bezirksbudget – Beratung der bezirksbezogenen HaushaltsansätzeZur Vorlage · BV-15/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-15/26 befasst sich mit dem Haushaltsplan für die Jahre 2026 und 2027 sowie der Verteilung des Bezirksbudgets für den Stadtbezirk Hamm-Uentrop. Die Bezirksvertretung soll über die Aufteilung des konsumtiven Budgets auf die einzelnen Ansätze gemäß dem vorliegenden Bezirksplan entscheiden.
Zusätzlich wird vorgeschlagen, für die Planjahre 2026 und 2027 jeweils 100.000 Euro für investive Zwecke bereitzustellen. Diese Mittel sind für Anschaffungen vorgesehen, die einen langfristigen Nutzen im Bezirk stiften, wie beispielsweise Spielgeräte, Bänke oder Beleuchtungsanlagen. Die Bereitstellung dieser Mittel steht unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung durch den Rat.
Die Bezirksvertretung nimmt darüber hinaus die weiteren bezirksbezogenen Haushaltsansätze zur Kenntnis. Grundlage der Budgetierung ist die seit 2022 bestehende Regelung, nach der den Stadtbezirken jährlich ein Betrag von 0,60 Euro pro Einwohner sowie Mittel für Städtepartnerschaften zur Verfügung stehen.
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Beratungsfolge
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.1.1Haushaltsplan 2026/2027 – Bezirksbudget – Beratung der bezirksbezogenen HaushaltsansätzeZur Vorlage · BV-15/26 1. Ergänzung · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop berät über die Haushaltsansätze für den Zeitraum 2026/2027. Im Zentrum der Beschlussvorlage BV-15/26 1. Ergänzung steht die Verteilung des konsumtiven Bezirksbudgets sowie die Verwendung investiver Mittel.
Die Bezirksvertretung schlägt vor, das vorhandene konsumtive Budget gemäß dem bestehenden Bezirksplan auf die einzelnen Ansätze der Verwaltung zu verteilen. Darüber hinaus wird die Bereitstellung von investiven Mitteln in Höhe von jeweils 100.000 Euro für die Planjahre 2026 und 2027 vorgeschlagen. Diese Mittel sind, vorbehaltlich der Entscheidung durch den Rat, für langfristige Zwecke vorgesehen, wie etwa die Anschaffung von Spielgeräten, Bänken oder Beleuchtungsanlagen.
Die Grundlage für das Bezirksbudget ist eine seit dem Haushaltsjahr 2022 bestehende Regelung, nach der den Stadtbezirken jährlich ein Betrag von 0,60 Euro pro Einwohner sowie ein Festbetrag für Städtepartnerschaften zur freien Verfügung bereitgestellt wird. Die Bezirksvertretung stimmt den bezirksbezogenen Haushaltsansätzen im Rahmen dieser Vorlage zu.
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Beratungsfolge
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.2Benennung von 2 Personen als Mitglieder des SeniorenbeiratesZur Vorlage · BV-389/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop wird beauftragt, zwei Personen als Mitglieder des Seniorenbeirates für die im Jahr 202<0xC2>5 begonnene Kommunalwahlperiode zu benennen. Grundlage hierfür ist ein Grundsatzbeschluss des Rates der Stadt Hamm aus dem Jahr 2016, wonach die Amtszeit des Seniorenbeirates an die Wahlperioden des Stadtrates gebunden ist.
Gemäß der vorliegenden Beschlussvorlage des Amtes für Soziales, Wohnen und Pflege sollen die sieben Bezirksvertretungen der Stadt Hamm jeweils zwei Personen für das Gremium bestimmen. Voraussetzung für eine Benennung ist, dass die Kandidatinnen oder Kandidaten ihren Hauptwohnsitz im jeweiligen Stadtbezirk haben und das 65. Lebensjahr vollendet haben.
Bis zur konstituierenden Sitzung des neuen Seniorenbeirates, zu der der Oberbürgermeister einlädt, werden die bisherigen Mitglieder ihre Tätigkeit unverändert fortsetzen. Mit der Neubesetzung soll sichergestellt werden, dass die personelle Zusammensetzung des Beirats an die neue Wahlperiode angepasst wird. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diese Benennungen keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt entstehen.
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Beratungsfolge
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.3Straßenbenennung im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 02.118 - An der Brandheide -Zur Vorlage · BV-38/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-38/26 befasst sich mit der Benennung einer Straße im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 02.118. Für die betreffende Straße, die aktuell noch keinen Namen trägt, wird die Vergabe des Namens „Brandheide“ vorgeschlagen. Eine Benennung ist zur Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich.
Der Vorschlag für den Straßennamen wurde in Abstimmung mit dem Bezirk erarbeitet, wobei die Verwaltung keine Einwände gegen die Benennung erhoben hat. Der Beschlussvorschlag erfolgt unter dem Vorbehalt einer Empfehlung durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität.
Der weitere Ablauf der Beratungen sieht eine Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Uentrop am 5. März 2026 vor, in der über die Vorlage beschlossen werden soll. Eine Vorberatung im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität ist für den 10. März 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 5.Empfehlungen
- 5.1Kenntnisnahme des Spielraumentwicklungsplans und Umsetzung der strategischen SpielraumentwicklungsplanungZur Vorlage · BV-313/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-313/25 des Jugendamtes befasst sich mit der Kenntnisnahme des Spielraumentwicklungsplans der Stadt Hamm sowie der Umsetzung der strategischen Spielraumentwicklungsplanung. Grundlage der Planung ist die Bewertung von 284 Spiel- und Bewegungsflächen, die in 65 Spielbezirke unterteilt wurden. Die Analyse zeigt eine Spielfläche von 16,11 m² pro Kind und 2,9 m² pro Einwohner, womit die Stadt über dem DIN-Mindestwert von 2,25 m² liegt.
Für die Jahre 2026 und 2027 sind investive Maßnahmen in Höhe von insgesamt rund 3.945.000 € vorgesehen. Die Auszahlungen belaufen sich im Jahr 2026 auf 2.146.000 € und im Jahr 2027 auf 1.800.000 €. Der städtische Eigenanteil wird mit 2.144.488 € für 2026 und 1.785.409 € für 2027 beziffert. Die jährlichen Abschreibungen über eine Dauer von 15 Jahren führen zu einer Belastung der Ergebnisrechnung des zuständigen Fachbereichs in Höhe von etwa 260.000 € pro Jahr.
Die strategische Weiterentwicklung umfasst Handlungsempfehlungen zur Klimaanpassung durch Begrünung, zur Förderung von Inklusion, zur Schaffung sozialer Mittelpunkte sowie zur Sicherstellung von Beschattung. Die Umsetzung erfolgt durch eine ämterübergreifende Steuerungsgruppe, bestehend aus dem Jugendamt, der Stadtplanung sowie dem Tiefbau- und Grünflächenamt, unter Einbeziehung des Familienbeirats. Der Rat soll den Plan zur Kenntnis nehmen, die Verwaltung mit der Planung beauftragen und die Vorlage eines jährlichen Fortschrittsberichts im Ausschuss für Familie, Kinder- und Jugendhilfe beschließen. Ein finaler Endbericht ist für Oktober 2025 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 02.03.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 5.1.1Kenntnisnahme des Spielraumentwicklungsplans und Umsetzung der strategischen SpielraumentwicklungsplanungZur Vorlage · BV-313/25 1. Ergänzung · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-313/25 1. Ergänzung befasst sich mit der Kenntnisnahme des Spielraumentwicklungsplans der Stadt Hamm sowie der Umsetzung der damit verbundenen strategischen Planung. Die Grundlage des Plans bildet die Bewertung von 284 Spiel- und Bewegungsflächen, die in 65 Spielbezirke unterteilt sind. Der Rat der Stadt Hamm soll den Plan zur Kenntnis nehmen, die Verwaltung mit der strategischen Gesamtplanung unter Berücksichtigung der finanziellen Rahmenbedingungen beauftragen und die Vorlage eines jährlichen Fortschrittsberichts im Ausschuss für Familie, Kinder- und Jugendhilfe beschließen.
Zur Umsetzung der Maßnahmen wird eine ämterübergreifende Steuerungsgruppe aus dem Jugendamt, der Stadtplanung sowie dem Tiefbau- und Grünflächenamt eingesetzt, wobei die Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und dem Familienbeirat vorgesehen ist. Ein Teil der Strategie umfasst die digitale Erreichbarkeit von Spielflächen durch eine digitale Spielplatzkarte im Masterportal und der HammApp, die der Übersicht, Navigation und Mängelmeldung dienen soll.
Die finanziellen Auswirkungen der Investivmaßnahmen für die Jahre 2026 und 2027 belaufen sich auf insgesamt circa 3.945.000 Euro. Für das Jahr 2026 sind Auszahlungen von 2.146.000 Euro und ein städtischer Eigenanteil von 2.144.488 Euro vorgesehen, während für 2027 Auszahlungen in Höhe von 1.800.000 Euro und ein Eigenanteil von 1.785.409 Euro geplant sind. Die Abschreibung dieser Maßnahmen erfolgt in der Regel über einen Zeitraum von 15 Jahren, was jährliche Aufwendungen von etwa 260.000 Euro in der Ergebnisrechnung des Stadtamtes 51 zur Folge hat.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 02.03.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 5.243. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Hamm – Freizeitnutzungen Haaren – hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. FeststellungsbeschlussZur Vorlage · BV-406/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die 43. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) mit dem Schwerpunkt Freizeitnutzungen in Haaren. Gegenstand der Vorlage ist die Umwidmung eines Areals, das bisher als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen ist. Konkret soll das Gelände der ehemaligen Gärtnerei als Sondergebiet für Sport, Freizeit und Camping sowie die angrenzende südliche Freifläche als Grünfläche neu dargestellt werden.
Hintergrund der Planung ist die Erweiterung des bestehenden Freizeitangebots der Wasserski-Anlage in Haaren. Die Betreiber beabsichtigen, das Angebot durch eine Adventure-Golf-Anlage, Wohnmobilstellplätze sowie Übernachtungsmöglichkeiten wie Tiny Houses oder Glamping-Unterkünfte zu ergänzen. Da die Fläche derzeit als landwirtschaftlich eingestuft ist, ist diese Änderung notwendig, um die baurechtliche Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens sicherzustellen. Im Zuge der Umsetzung sollen die vorhandenen Gewächshäuser zurückgebaut und die Bodenversiegelung reduziert werden, was laut Planungsunterlagen positive Auswirkungen auf das Klima haben soll.
Die bisherigen Beteiligungsverfahren bei Behörden und der Öffentlichkeit verliefen ohne Einwendungen der Bürgerinnen und Bürger während der Auslegungsfristen. Die Regionalplanungsbehörde des RVR hat die Konformität der Planung mit den Zielen der Raumordnung bestätigt. Nach einem Beschluss durch den Rat der Stadt Hamm werden die Planunterlagen der Bezirksregierung Arnsberg zur Genehmigung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 10.03.2026 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 5.3Umbau und Sanierung des Jugendgästehauses Sylverberg zum „Haus des Sports“ Hier: GrundsatzbeschlussZur Vorlage · BV-4/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-4/26 wird der Grundsatzentscheid für den Umbau und die Sanierung des Jugendgästehauses Sylverberg beantragt. Der Rat soll dem Vorhaben zustimmen, das denkmalgeschützte Gebäude im Kurpark zum „Haus des Sports“ umzugestalten, sofern die Finanzierung gesichert ist. Zur Einleitung der ersten Schritte, darunter Entrümpelungen, Schadstoffuntersuchungen sowie Tragwerks- und Brandschutzgutachten, soll die Hamm.Invest GmbH mit einem Budget von 210.000 Euro beauftragt werden.
Das Gebäude aus dem Jahr 1880 war zuletzt als temporäre Unterbringung für Geflüchtete genutzt und steht aktuell leer. Die geplante Neunutzung soll als Anlaufstelle für Sportvereine, Ehrenamtliche und die Sportverwaltung dienen. Durch die Schaffung von Büroräumen und Co-Working-Bereichen sollen Synergien zwischen der Stabstelle Sportkoordination Hamm und dem StadtSportbund gefördert werden. Die Verwaltung strebt durch die denkmalgerechte Sanierung eine langfristige Erhaltung des Objekts an. Ein abschließender Baubeschluss sowie die Regelung zur Übertragung der Liegenschaft an die Hamm.Invest GmbH sind für den Sommer 2027 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 12.03.2026 · Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 5.4Denkmalbereich Nr. 1 – Markgrafenufer – SatzungsbeschlussZur Vorlage · BV-6/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Denkmalbereichssatzung Nr. 1 – Markgrafenufer beschließen. Das etwa 1,5 Hektar große Gebiet umfasst die Grundstücke am Markgrafenufer zwischen den Hausnummern 11 und 24 sowie zwei öffentliche Freiflächen. Ziel der Satzung ist der Schutz des äußeren Erscheinungsbildes dieses Ensembles.
Die Bebauung in diesem Bereich besteht primär aus Villenbauten aus der Zeit um 1930, die durch eine sachliche Schlichtheit und hohe Walmdächer gekennzeichnet sind. Zum Bestand gehören ein Doppelhaus sowie elf Einzelvillen und die dazugehörigen Gartenflächen inklusive Einfassungsmauern. Auch die Straße Markgrafenufer mit ihrem Baumbestand sowie eine ovale Grünfläche zwischen den Häusern Nummer 13 bis 19 sind Teil des Schutzbereichs.
Die Vorlage zur Unterschutzstellung basiert auf einem Gutachten und folgt einem Verfahren, das im Dezember 2022 mit dem Aufstellungsbeschluss begann. Nach der Beschlussfassung durch den Rat und der anschließenden Genehmigung durch die Obere Denkmalbehörde erlangt die Satzung nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung Rechtskraft.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 5.5Bebauungsplan Nr. 02.131 – nördlich Karl-Koßmann-Straße – hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-21/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-21/26 wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 02.131 – nördlich Karl-Koßmann-Straße beantragt. Das etwa 25.746 m² große Plangebiet in der Gemarkung Werries liegt zwischen der Karl-Koßmann-Straße, der Ostwennemarstraße und der Straße „Wiemanns Patt“. Ziel des Verfahrens ist es, die planungsrechtliche Grundlage für eine Neuordnung der Parkraumsituation im Zentrum Werries zu schaffen. Hintergrund ist die Neugestaltung eines Busterminals, durch die mindestens 110, im Falle einer vollständigen Überplanung des Schotterparkplatzes sogar bis zu 220 Pkw-Stellplätze entfallen. Zur Kompensation wird die Prüfung eines mehrgeschossigen Parkhauses auf einer Fläche östlich der Eissporthalle angestrebt, um den ruhenden Verkehr flächensparend unterzubringen und die Siedlungsbereiche zu entlasten.
Das Vorhaben ist Teil der Entwicklung des Grünzugs Ost sowie der Umsetzung der „Grünen Umweltachse Werries“ und umfasst die Anpassung von ISEK-Projekten an Entwicklungen wie die IGA 2027. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens sind verkehrliche, schalltechnische sowie ökologische Prüfungen, einschließlich Artenschutz und Klimaanpassung, vorgesehen. Der Beschlussvorschlag sieht zudem eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Bürgerversammlung gemäß Baugesetzbuch vor. Die Beratungsfolge der Vorlage umfasst die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop, den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie den Haupt-, Personal- und Finanzausschuss im März 2026. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 5.6Bebauungsplan Nr. 02.132 – Busterminal Werries – hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-22/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-22/26 wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 02.132 für ein neues Busterminal in Werries beantragt. Das Plangebiet umfasst etwa 14.476 m² im Stadtbezirk Uentrop und liegt zwischen der Maximilianstraße, der Ostwennemarstraße, der Karl-Koßmann-Straße, dem Werner-Figgen-Weg und dem Ammerweg. Ziel der Planung ist die Bündelung des Busverkehrs an einem zentralen Haltepunkt sowie die Neuorganisation des Verkehrs im Rahmen der „Grünen Umweltachse“.
Die Errichtung des Haltepunkts führt nach aktuellen Planungen zum Wegfall von mindestens 110 Pkw-Stellplätzen, bei einer vollständigen Überplanung des Schotterparkplatzes sogar von bis zu 220 Stellplätzen. Um den Parkbedarf für den Maximilianpark sowie umliegende Sport- und Freizeiteinrichtungen zu decken, wird die Prüfung eines mehrgeschossigen Parkhauses östlich der Eissporthalle angestrebt. Zudem soll die Verkehrsführung der Maximilianstraße künftig als reine Fuß- und Radwegeachse ausgebaut werden. Im Rahmen des ISEK-Projekts sind zudem ein Parkraumkonzept für das Zentrum Werries sowie eine Mobilitätsstation vorgesehen.
Die Verwaltung plant, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß Baugesetzbuch gemeinsam mit dem Bebauungsplan Nr. 02.131 in Form einer Bürgerversammlung durchzuführen. Die Beratung der Vorlage ist für die Monate März 2026 in der Bezirksvertretung Hamm-Uentrop, den entsprechenden Ausschüssen sowie im Rat der Stadt Hamm vorgesehen. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 5.7Fortschreibung des Handlungskonzepts „Älterwerden in Hamm!“ ab 2027 ffZur Vorlage · BV-28/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-28/26 wird die Fortführung des Handlungskonzepts „Älterwerden in Hamm!“ für den Zeitraum vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2029 beantragt. Ziel der Vorlage ist es, die für die altersgerechte Quartiersentwicklung in neun Sozialräumen eingerichteten Stellen nach dem 31. Dezember 2026 zunächst für drei Jahre weiterzuführen. Dies umfasst die Fortführung von einer 1,0-Vollzeitstelle sowie die Sicherstellung der insgesamt neun 1,0-Vollzeitstellen im Rahmen des Programms.
Das Amt für Soziales, Wohnen und Pflege legt für die Umsetzung eine Kostenplanung vor, die ein Gesamtvolumen von 3.059.010 Euro vorsieht. Die Bruttoausgaben für die Personalkosten inklusive Sach- und Overheadkosten belaufen sich auf 982.080 Euro im Jahr 2027, 1.019.160 Euro im Jahr 2028 und 1.057.770 Euro im Jahr 2029. Die Finanzierung erfolgt vorbehaltlich gesicherter Mittel aus den entsprechenden Haushalten.
Die Verwaltung soll beauftragt werden, ein europaweites Vergabeverfahren durchzuführen, das in Einzelvergaben für die jeweiligen Quartiere unterteilt ist. Das Verfahren soll bis September 2026 abgeschlossen sein, um die Vertragsschlüsse mit den Auftragnehmern zum Jahresbeginn 2027 zu ermöglichen. Die Beratungsfolge sieht vor, dass die Vorlage zwischen dem 3. März und dem 16. März 2026 in den Bezirksvertretungen, Ausschüssen sowie dem Haupt-, Personal- und Finanzausschuss beraten wird, bevor der Rat am 24. März 2026 über den Beschluss entscheidet.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 09.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 04.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 5.8Hitzeaktionsplan für die Stadt HammZur Vorlage · BV-41/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat mit der Beschlussvorlage BV-41/26 den Hitzeaktionsplan für die Stadt Hamm zur Kenntnisnahme vorgelegt. Das Dokument dient der Vorbereitung auf die Folgen des Klimawandels, insbesondere auf zunehmende Hitzeereignisse. Laut meteorologischen Daten ist die Anzahl der Tage mit Temperaturen über 30 Grad Celsius von durchschnittlich vier Tagen im Zeitraum 1951 bis 1980 auf rund neun Tage in den Jahren 1991 bis 2020 gestiegen.
Der Plan basiert auf dem Klimafolgenanpassungskonzept der Stadt aus dem Jahr 2021 und umfasst Analysen zu gesundheitlichen Belastungen sowie die Identifizierung von Risikogruppen. Eine Auswertung zeigt, dass die Stadtbezirke Hamm-Mitte, Bockum-Hövel und Uentrop am stärksten von Hitze betroffen sind. Die Maßnahmen des Plans gliedern sich in die Bereiche Risikokommunikation, Management von Akutereignissen sowie klimagerechte Stadtentwicklung. Zu den geplanten Schritten gehören unter anderem der Ausbau einer Karte kühler Orte, die Verstetigung eines Hitzenetzwerks und die Erstellung von Informationsmaterialien.
Die Erarbeitung erfolgte durch das Umweltamt in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt. Die veranschlagten Aufwendungen belaufen sich auf 70.000 Euro, wobei Mittel aus Bundesförderungen sowie der KuE gGmbH zur Verfügung stehen. Der städtische Eigenanteil beträgt 15.000 Euro.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 10.03.2026 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 09.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 04.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 5.9Fortschrittsbericht zur Umsetzung der strategischen Bedarfsplanung in der frühkindlichen Bildung und zum sozialräumlichen Ausbaufortschrittsbericht Kita und OGSZur Vorlage · BV-42/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-42/26 des Jugendamtes behandelt den Fortschrittsbericht zur strategischen Bedarfsplanung in der frühkindlichen Bildung sowie den Ausbau von Kindertageseinrichtungen und Angeboten zum Offenen Ganztag (OGS). Der Rat der Stadt Hamm soll die bedarfsgerechte Fortschreibung der Planung beschließen. Die Verwaltung ist beauftragt, Überbelegungsplätze und Übergangsgruppen bis zum Kitajahr 2029/2030 in die Regelstruktur zu überführen, wobei der Abbau von 207 Überbelegungsplätzen und 430 Plätzen aus Übergangsgruppen angestrebt wird.
Finanziell belaufen sich die bereinigten Betriebskosten auf 91.553.869 €, wobei die Stadt einen freiwilligen Zuschuss von 5.852.858 € leistet. Im Bereich der Kitas wurden bereits 12 von 46 identifizierten Ausbaumaßnahmen umgesetzt. Für die Planungsjahre 2025/2026 bis 2027/2028 sind weitere Maßnahmen in Umsetzung oder Planung, wobei 22 Maßnahmen unter dem Zustimmungsvorbehalt des Landesjugendamtes stehen. Für den Zeitraum 2027/2028 bis 2029/2030 sind Ersatz- und Erweiterungsbauten verschiedener Träger sowie Neubauten vorgesehen.
Im Bereich der schulischen Betreuung stieg die Zahl der teilnehmenden Grundschüler im OGS von 3.039 (2021/22) auf prognostizierte 4.147 (2025/26). Die Kosten für die städtische Ferienbetreuung werden von 393.000 € im Jahr 2026 auf bis zu 1,078 Mio. € im Jahr 2028 prognostiziert. Für den Ausbau des OGS sind Fördermittel des Landes in Höhe von 8.110.156 € vorgesehen, was ein Gesamtinvestitionsvolumen von 9.541.360 € ergibt. Die Stadt führt zudem eine Feststellungsklage beim Verwaltungsgericht Arnsberg bezüglich der Finanzverantwortung des Landes NRW.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 12.03.2026 · Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 02.03.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 6.Mitteilungen
- 6.1Stadtteilarbeit in Hamm: Jahresplan UentropZur Vorlage · MI-38/25 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage MI-38/25 legt das Jugendamt der Stadt Hamm den Jahresplan sowie den Angebotskatalog 2026 für die Stadtteilarbeit im Bereich Uentrop vor. Grundlage hierfür ist das im Dezember 2024 vom Rat der Stadt Hamm verabschiedete Konzept „Stadtteilarbeit in Hamm“ (Beschlussvorlage BV1598/2024).
Ziel des Konzepts ist die Stärkung der Rahmenbedingungen und der Rollen der beteiligten Akteure in der Stadtteilarbeit. Dabei soll sichergestellt werden, dass die sozialräumliche Arbeit vor Ort flexibel auf die Bedarfe der Bürgerinnen und Bürger reagieren kann. Durch verschiedene Beteiligungsstrukturen in den Sozialräumen sollen bestehende Anforderungen identifiziert und Schwerpunkte im Jahresplan festgelegt werden. Der beigefügte Angebotskatalog bietet einen Überblick über die verfügbaren Angebote in den jeweiligen Sozialräumen, wobei eine unterjährige Anpassung der Angebote bei veränderten Bedarfen vorgesehen ist.
Die Stadtteilkoordinatoren werden den Jahresplan und den Angebotskatalog in der Bezirksvertretung Hamm-Uentrop vorstellen. Eine Beteiligung an der Sitzung ist möglich; zudem können Anmerkungen im Nachgang an die Leitung des Bürgeramtes eingereicht werden.
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- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 6.2Breitbandausbau im Stadtgebiet HammZur Vorlage · MI-5/26 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage MI-5/26 des Tiefbauamtes informiert über den aktuellen Stand des Breitbandausbaus in Hamm, wobei sowohl der eigenwirtschaftliche als auch der geförderte Ausbau von Next Generation Access (NGA) in den Gewerbegebieten thematisiert werden. Die Stadt verfolgt dabei die Fortschreibung der Digitalisierungsstrategie im Rahmen der Smart City Strategie Hamm 2027 bis 2032.
Im eigenwirtschaftlichen Bereich sind verschiedene Anbieter aktiv. In Heessen findet derzeit ein Ausbau durch Westconnect statt, während für Bockum-Hövel ein Beginn im Jahr 2027 geplant ist. Deutsche GigaNetz wird im Bereich Selmigerheide ab Mitte März 2026 mit dem Bau beginnen. Für Rhynern wird die Vorvermarktung durch die Deutsche Telekom erwartet, wobei die Ergebnisse im Frühsommer 2026 vorliegen sollen. Zudem sind die mih group sowie 1&1 Versatel am Ausbau beteiligt. Im geförderten Bereich des Weiße-Flecken-Ausbaus hat eine Bietergemeinschaft aus der Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH sowie der HeLi NET Telekommunikation GmbH & Co. KG seit 2020 Tiefbauarbeiten mit über 2,3 Millionen Metern Glasfaserkabel und 2.645 Hausanschlüssen durchgeführt. Für das Jahr 2026 ist ein Markterkundungsverfahren zur Verifizierung der Ausbauabsichten vorgesehen.
Der Ausbau der Gewerbegebiete basiert auf einem Beschluss des Hauptausschusses vom 14. November 2022. Von den ursprünglich elf ausgeschriebenen Losen mit rund 700 Adressen werden die Lose 2 und 9 über städtebauliche Verträge eigenwirtschaftlich realisiert. Für weitere Lose, wie etwa die Lose 3, 4, 8 und 11, sind Baubeginne für 2026 angekündigt. Während für fünf Lose positive Förderbescheide vorliegen, steht für vier Lose eine Prüfung zur Rückführung in den eigenwirtschaftlichen Ausbau an. Zur Orientierung wurde eine neue Informationswebseite eingerichtet.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 12.03.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Innovation und Verwaltungsmodernisierung
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 7.Anträge
- 7.1Beschilderung bzw. Hinweis auf WhatsApp Gruppe im Uentroper DorfZur Vorlage · AT-70/25 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Uentrop hat im Rahmen des Antrags AT-70/25 die Anbringung von Hinweisschildern an den Ortsdurchfahrten des Uentroper Dorfes beantragt. Die Beschilderung soll auf eine bestehende WhatsApp-Nachbarschaftsgruppe aufmerksam machen.
Diese Gruppe wird seit mehreren Jahren genutzt, um über verdächtige Beobachtungen, verlorene Gegenstände oder entlaufene Haustiere zu informieren. Der Ursprung der Initiative liegt in der Prävention von Wohnungseinbruchdiebstählen. Die Fraktion führt an, dass die mittlerweile 240 Mitglieder der Gruppe nach festen Regeln agieren und sachdienliche Hinweise an die zuständigen Behörden weitergeleitet werden. Durch die geplanten Schilder sollen laut dem Antrag neben der Information auch abschreckende Wirkungen erzielt werden, um Straftaten vorzubeugen.
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- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.11.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 7.1.1Beschilderung bzw. Hinweis auf WhatsApp Gruppe im Uentroper DorfZur Vorlage · AT-70/25-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Uentrop hat mit dem Antrag AT-70/25-ST die Anbringung von Hinweisschildern an den Ortsdurchfahrten zum Uentroper Dorf beantragt. Die Beschilderung soll auf eine bestehende WhatsApp-Nachbarschaftsgruppe aufmerksam machen, die der Information über verdächtige Beobachtungen, verlorene Gegenstände oder entlaufene Haustiere dient. Laut Begründung der Fraktion verfolgt die Gruppe, die mittlerweile 240 Mitglieder umfasst, primär das Ziel, Wohnungseinbrüche zu verhindern. Die Fraktion sieht in den geplanten Schildern ein Mittel zur Prävention und Abschreckung von Straftaten.
Das Tiefbau- und Grünflächenamt hat hierzu eine Stellungnahme abgegeben. Die Verwaltung führt aus, dass derartige Hinweise nicht als zugelassene Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen im Sinne der Straßenverkehrsordnung eingestuft werden können. Eine Errichtung solcher Hinweisschilder im öffentlichen Verkehrsraum ist daher nicht gestattet. Eine Umsetzung des Vorhabens wäre lediglich auf Privatgrundstücken in privater Verantwortung möglich.
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- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.11.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 7.2Errichtung eines Wartehäuschens an der Bushaltestelle „Buchfinkenweg“Zur Vorlage · AT-5/26 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Uentrop hat mit der Vorlage AT-5/26 den Bau eines neuen Wartehäuschens an der Bushaltestelle „Buchfinkenweg“ beantragt. Der Antrag wurde von der Fraktionsvorsitzenden Kai Hatton und dem Ratsherrn Bastian Gottfried gestellt.
Grund für das Ersuchen ist die aktuelle Situation an der Haltestelle, die seit Kurzem wieder von der Buslinie 13 angefahren wird. Das ursprüngliche Wartehäuschen war zuvor aufgrund von Baufälligkeit entfernt worden, wobei die Demontage kurz vor der erneuten Inbetriebnahme der Haltestelle erfolgte.
Die Fraktion führt an, dass ein neuer Unterstand den Fahrgästen Schutz vor Witterungseinflüssen bietet und zur Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs beiträgt. Ein wettergeschützter Bereich soll die Sicherheit und den Komfort erhöhen, wobei insbesondere Kinder, ältere Menschen sowie Personen mit eingeschränkter Mobilität im Fokus stehen. Die Errichtung des Wartehäuschens wird als Maßnahme zur Stärkung der Infrastruktur und der Nahmobilität im Stadtbezirk Uentrop beschrieben.
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- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 7.2.1Errichtung eines Wartehäuschens an der Bushaltestelle „Buchfinkenweg“Zur Vorlage · AT-5/26-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Uentrop hat im Rahmen des Antrags AT-5/26-ST die Errichtung eines neuen Wartehäuschens an der Bushaltestelle „Buchfinkenweg“ beantragt. Hintergrund ist die erneute Anbindung der Haltestelle durch die Buslinie 13. Das bisherige Wartehäuschen war aufgrund von Baufälligkeit demontiert worden, wobei dieser Abbau kurz vor der Wiederaufnahme des Linienverkehrs an dieser Stelle erfolgte.
Die Fraktion begründet das Ersuchen mit der Notwendigkeit eines wettergeschützten Bereichs zur Steigerung des Komforts und der Sicherheit für Fahrgäste, insbesondere für Kinder sowie ältere und mobilitätseingeschränkte Personen. Ein solcher Unterstand wird als Maßnahme zur Stärkung der Nahmobilität und der Infrastruktur im Stadtbezirk Uentrop angeführt.
In ihrer Stellungnahme bestätigt die Verwaltung den Abbau des alten Wartehäuschens unmittelbar vor der erneuten Inbetriebnahme der Haltestelle durch die Linie 13. Die Errichtung eines neuen Wartehäuschens wurde von den Verkehrsbetrieben bereits in die Planung für das laufende Jahr aufgenommen.
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- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 7.3Zeitnahe Prüfung einer neuen Illumination der Schulwegstegbrücke in Hamm-UentropZur Vorlage · AT-6/26 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Uentrop hat mit der Vorlage AT-6/26 den Antrag gestellt, die Verwaltung zu beauftragen, eine zeitnahe Prüfung für eine neue künstlerische Illumination der Schulwegstegbrücke in Hamm-Uentrop durchzuführen. Dabei soll untersucht werden, ob und in welcher Form eine solche Umsetzung realisierbar ist. In die Prüfung sollen technische Fachämter, der Fachbereich Kultur, das Büro des Oberbürgermeisters sowie die Stadtwerke Hamm einbezogen werden. Ein weiterer Bestandteil der Untersuchung umfasst die Ermittlung möglicher Finanzierungsmodelle, wie etwa die Nutzung von Haushaltsmitteln, Förderprogrammen oder Sponsoring.
Die Fraktion begründet das Vorhaben mit dem Ziel, eine zeitgemäße und energieeffiziente Beleuchtung zu schaffen, die zur Aufwertung des öffentlichen Raums beitragen kann. Als Grundlage dient die bisherige Lichtinstallation aus dem Jahr 2007, die unter dem Titel „Hammer Fenster / ante portas“ realisiert wurde. Laut Antrag haben die damals beteiligten Künstler Interesse an einer Mitwirkung an einem weiterentwickelten Projekt bekundet.
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- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 7.4Glas- und Altkleidercontainer an der Zufahrt zum DRK Senioren-Stift Mark, Marker Allee 88Zur Vorlage · AT-16/26 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Uentrop hat mit dem Antrag AT-16/26 ein Anliegen zur Gestaltung der Standorte von Glas- und Altkleidercontainern an der Marker Allee 88 vorgelegt. Der von Fraktionsvorsitzendem Rüdiger Brand eingereichte Antrag fordert die Verwaltung dazu auf, für die Container an der Zufahrt zum DRK-Senioren-Stift Mark einen alternativen Stellplatz zu suchen oder eine Einfriedung zu veranlassen, um deren Sichtbarkeit zu verringern.
Die Begründung des Antrags bezieht sich auf das Erscheinungsbild des umliegenden Gebiets, zu dem unter anderem die Hochschule, das Ahseufer und der Eingangsbereich des Senioren-Stifts gehören. Die Fraktion bittet darum, durch eine alternative Standortwahl oder bauliche Maßnahmen die Präsenz der Container im Bereich der Zufahrt zur Seniorenanlage zu reduzieren.
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- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 7.4.1Glas- und Altkleidercontainer an der Zufahrt zum DRK Senioren-Stift Mark, Marker Allee 88Zur Vorlage · AT-16/26-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Uentrop hat mit dem Antrag AT-16/26-ST die Verwaltung ersucht, für die Glas- und Altkleidercontainer an der Zufahrt zum DRK-Senioren-Stift Mark in der Marker Allee 88 einen weniger auffälligen Stellplatz zu finden oder durch eine Einfriedung die Sichtbarkeit zu verringern.
Der Abfallwirtschaftsbetrieb und Stadtreinigung (ASH) spricht sich in einer Stellungnahme gegen eine Verlegung des Standortes aus. Die Verwaltung führt an, dass zur Erfüllung der gesetzlichen Sammelpflicht eine ausreichende Anzahl an Standorten notwendig sei, die für Bürgerinnen und Bürger fußläufig erreichbar bleiben müssen. Eine Verschiebung des Standortes in weniger bewohnte Bereiche würde laut ASH die Gefahr von illegaler Müllentsorgung erhöhen, da die soziale Kontrolle vor Ort fehle. Zudem sei es aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit städtischer Grundstücke schwierig, geeignete Alternativen innerhalb der angrenzenden Wohngebiete zu finden.
Der aktuelle Standort an der Marker Allee 88 wird von der Verwaltung als wenig anfällig für Beschwerden oder Verschmutzungen eingestuft. Dennoch plant der ASH, die bestehenden Container zu reinigen oder auszutauschen, da diese derzeit Verschmutzungen und Beschmierungen aufweisen. Eine Abkehr vom jetzigen Standort wird aus abfallwirtschaftlicher sowie gesamtstädtischer Sicht nicht befürwortet.
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- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 7.5Namensgebung für den Platz an der Kreuzung Alte Soester Straße/Soester StraßeZur Vorlage · AT-17/26 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Uentrop hat mit der Vorlage AT-17/26 den Antrag gestellt, dem Platz an der Kreuzung Alte Soester Straße und Soester Straße den Namen „Anna-Siemsen-Platz“ zu geben. Die Benennung soll die Pädagogin, Politikerin, Autorin und Pazifistin Anna Marie Siemsen würdigen, die in Hamm geboren wurde und deren Wirken Teil der Stadtgeschichte ist.
Der Antrag führt aus, dass es bereits in der Vergangenheit verschiedene Initiativen gab, um Straßen oder öffentliche Einrichtungen nach Anna Siemsen zu benennen, diese jedoch nicht umgesetzt werden konnten. Die Benennung des betreffenden Platzes wird von der Ortsheimatpflegerin sowie dem Hammer Geschichtsverein unterstützt, da die Lage des Platzes in der Nähe des ehemaligen Elternhauses der Persönlichkeit liegt.
Zudem wird eine qualitative Aufwertung des Platzes sowie eine Form der Erinnerung an die Namensgeberin gefordert. Ein Bestandteil des Antrags ist die Neupositionierung eines Steins mit der Aufschrift „Mark“, um dessen Sichtbarkeit für den Verkehr zu erhöhen. Das zuständige Fachamt wird gebeten, hierzu entsprechende Vorschläge zu unterbreiten.
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- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 7.5.1Namensgebung für den Platz an der Kreuzung Alte Soester Straße/Soester StraßeZur Vorlage · AT-17/26-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Uentrop hat mit der Vorlage AT-17/26-ST den Antrag gestellt, den bislang namenlosen Platz an der Kreuzung Alte Soester Straße und Soester Straße in „Anna–Siemsen–Platz“ umzubenennen. Ziel des Antrags ist die Würdigung von Anna Marie Siemsen, einer Pädagogin, Politikerin und Pazifistin, die im Stadtteil Mark geboren wurde und eine bedeutende Rolle in der lokalen Geschichte spielt.
In ihrer Stellungnahme weist die Verwaltung darauf hin, dass nach den Kriterien des Deutschen Städtetages kein unmittelbares Erfordernis für eine Benennung zur Verbesserung der räumlichen Orientierung oder der öffentlichen Sicherheit vorliegt. Zudem wird angemerkt, dass die aktuelle gestalterische Qualität des Platzes einem solchen Schritt nicht vollends gerecht werde und derzeit keine Mittel für baulierte Aufwertungen bereitstehen. Eine Neuausrichtung eines vorhandenen Steins könnte jedoch mit eigenem Personal durchgeführt werden.
Trotz des fehlenden direkten Bedarfs empfiehlt die Verwaltung die Benennung. Eine Recherche des Stadtarchivs ergab, dass gegen eine Ehrung der als bedeutende Persönlichkeit der Orts- und Stadtgeschichte eingestuften Anna Marie Siemsen keine Bedenken bestehen. Die Umsetzung würde eine Anpassung im Liegenschaftskataster nach sich ziehen, da der Platz derzeit dem Flurstück der Alten Soester Straße zugeordnet ist.
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- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 8.Anfragen
- 8.1Parksituation Meisenweg / Gimpelweg / Im SpatzennestZur Vorlage · AF-51/25 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion Uentrop hat mit der Anfrage AF-51/25 die Parksituation in den Straßenzügen Meisenweg, Gimpelweg und Im Spatzennest thematisiert. Die Fraktion bittet die Verwaltung um eine Prüfung sowie Rückmeldung zu möglichen Maßnahmen gegen den vorhandenen Parkdruck.
Hintergrund sind Berichte von Anwohnern über die aktuelle Parklage. Laut der Anfrage könnte die Bebauung am nördlichen Verbindungsweg im Meisenweg so beparkt sein, dass der Zugang für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge erschwert wird. Im Gimpelweg führe das beidseitige Parken zu Engstellen, welche ebenfalls die Durchfahrt von Rettungswegen beeinträchtigen könnten. Die Fraktion führt an, dass bereits durch die Ordnungsbehörde Kontrollen und Sanktionen durchgeführt wurden, diese jedoch laut Anwohnern keine dauerhafte Wirkung zeigten.
Die CDU-Fraktion fordert daher eine dauerhafte Überwachung des Bereichs durch den Kommunalen Ordnungsdienst (KOD). Falls die bestehenden Verkehrsregeln nicht ausreichen, wird die Prüfung einer klarstellenden Beschilderung beantragt. In diesem Zusammenhang wird die Einbeziehung der Anwohner vorgeschlagen.
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- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.11.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 8.1.1Parksituation Meisenweg / Gimpelweg / Im SpatzennestZur Vorlage · AF-51/25-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion Uentrop hat in der Anfrage AF-51/25-ST die Parksituation in den Straßenzügen Meisenweg, Gimpelweg und Im Spatzennest thematisiert. Die Fraktion verwies auf Rückmeldungen von Anwohnern, wonach das Parkverhalten in diesen Bereichen die Durchfahrt für Rettungs- und Feuerwehrfahrzeuge erschweren könnte. In diesem Zusammenhang wurde die Verwaltung gebeten, eine dauerhafte Überwachung durch den Kommunalen Ordnungsdienst zu veranlassen sowie die Einrichtung einer klareren Beschilderung zu prüfen.
Die Verwaltung hat dazu Stellungnahme abgegeben und nach einer Prüfung der Situation keine Notwendigkeit für weitere Maßnahmen festgestellt. Die Fahrbahnbreite von 5,50 Metern in den betreffenden Straßen erlaube einseitiges Parken oder versetztes Parken, sofern eine Durchfahrtsbreite von mindestens 3,05 Metern gewahrt bleibt. Bei Kontrollen durch den Kommunalen Ordnungsdienst seien keine Verstöße festgestellt worden; zudem liegen keine Meldungen der Feuerwehr oder des Rettungsdienstes über erschwerte Befahrungen vor. Da die Parkverbote durch abgesenkte Bordsteine und Kreuzungsbereiche bereits eindeutig vorgegeben sind, sieht die Verwaltung von weiteren Anpassungen der Regelungen ab.
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- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 8.2Sachstand, Kosten und Zeitplan der Radhauptrouten im Stadtbezirk Uentrop und Braam-Ostwennemar (Vorlage 0473/21)Zur Vorlage · AF-2/26 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE hat im Rahmen der Anfrage AF-2/26 Informationen zum Sachstand, zu den Kosten und zum Zeitplan der Radhauptrouten im Stadtbezirk Uentrop und Braam-Ostwennemar angefordert. Ziel ist es, eine Bilanz der Maßnahmen aus dem Programm vom Oktober 202<0xC2>21 zu erstellen.
In der Anfrage an Bezirksbürgermeisterin Julia Vedder wird um eine Aufstellung bereits abgeschlossener Maßnahmen gebeten, wobei die tatsächlichen Endkosten sowie die Höhe der abgerufenen Fördermittel durch Land oder Bund aufgeführt werden sollen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Maßnahme B8 im Bereich der Querung Hohefeldweg und des Bahnübergangs. Hier werden Informationen zum aktuellen Planungsstand, zu baulichen Verbesserungen seit 2021 sowie zu den anfallenden Kosten erbeten.
Darüber hinaus bittet die Fraktion um eine Statusmeldung zu allen Maßnahmen, die im Jahr 2021 als mittelfristig oder in Prüfung eingestuft waren. Erfragt werden der aktuelle Planungsstand, die derzeit kalkulierten Kosten im Vergleich zu den Schätzungen von 2021 sowie die voraussichtliche bauliche Fertigstellung. Abschließend wird nach einer Priorisierung noch nicht erledigter Maßnahmen und einem konkreten Zeitplan für die kommenden zwei Jahre gefragt, um die Lücken in der Hauptroute, insbesondere in den Abzweigen Werries und Uentrop, zu schließen.
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Beratungsfolge
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 8.2.1Sachstand, Kosten und Zeitplan der Radhauptrouten im Stadtbezirk Uentrop und Braam-Ostwennemar (Vorlage 0473/21)Zur Vorlage · AF-2/26-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE hat im Rahmen der Anfrage AF-2/26-ST Informationen zum Sachstand, zu den Kosten und zum Zeitplan der Radhauptrouten in den Stadtbezirken Uentrop und Braam-Ostwennemar angefordert. Die Anfrage umfasst eine Bilanz bereits abgeschlossener Maßnahmen sowie den aktuellen Status von Planungen, die im Jahr 2021 als mittelfristig eingestuft wurden. Zudem wurde nach einer Priorisierung und einem Zeitplan für die kommenden zwei Jahre gefragt.
Die Verwaltung teilte mit, dass für die Querung am Hohefeldweg bzw. dem Bahnübergang zur Soester Straße bereits eine Förderzusage vorliegt und sich das Vorhaben in der Planung befindet. Im Bereich der Verkehrssicherheit wurden seit 2021 Anpassungen an der Beschilderung vorgenommen, die Radwege im Einmündungsbereich rot eingefärbt und die Lichtstärke der Straßenbeleuchtung erhöht. Die Kosten für diese Maßnahmen werden nicht einzeln erfasst, da sie teilweise durch Eigenleistungen der Verwaltung umgesetzt wurden.
Für die weiteren geplanten Maßnahmen können derzeit keine verbindlichen Angaben zu Kosten oder Fertigstellungsterminen gemacht werden, da diese von personellen Kapazitäten und finanziellen Rahmenbedingungen abhängen. Als vorrangig eingestuft wurden die Abschnitte U26 bis U28 (Biberweg bis Ostwennemarstraße), die Grüne Umweltachse sowie die B8-Querung. Die Verwaltung merkte an, dass umfangreiche Anfragen die Bearbeitung des Maßnahmenprogramms zeitlich verzögern können.
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Beratungsfolge
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 9.Anregungen
- 9.1Prüfung der Installation zusätzlicher Straßenbeleuchtung an der Eickhoffstraße, Bereich Am Rohland 16 bis EingangZur Vorlage · AR-16/25 · Anregung
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Anregung AR-16/25 wird die Stadtverwaltung Hamm aufgefordert, die Installation von zwei bis maximal drei zusätzlichen Straßenlaternen in der Eickhoffstraße zu prüfen. Betroffen ist der Straßenabschnitt zwischen Am Rohland 16 und dem Eingang zur Ostwennemarstraße.
Der Antragsteller führt an, dass in diesem Bereich aktuell keine Straßenbeleuchtung vorhanden ist, was in den Abend- und Nachtstunden zu unbeleuchteten Abschnitten führt. Dies stelle ein Risiko für die Sicherheit von Fußgängern dar, wobei insbesondere Kinder und ältere Menschen im Fokus stehen. Ziel der Maßnahme sei es, die Verkehrssicherheit sowie das Sicherheitsgefühl der Anwohner zu erhöhen. Die technische und finanzielle Umsetzbarkeit der zusätzlichen Laternen wird als überschaubar eingestuft. Zudem wird angeregt, die Umsetzung in die Haushaltsplanung für das Jahr 2026 aufzunehmen, um eine zeitliche Planungsgrundlage zu schaffen. Die Vorlage ist zur Kenntnisnahme an die Bezirksbürgermeisterin Julia Vedder gerichtet.
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- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.11.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 9.1.1Prüfung der Installation zusätzlicher Straßenbeleuchtung an der Eickhoffstraße, Bereich Am Rohland 16 bis EingangZur Vorlage · AR-16/25-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm hat zur Anregung AR-16/25-ST eine Stellungnahme bezüglich der Eickhoffstraße abgegeben. Der Antrag sieht vor, im Abschnitt zwischen Am Rohland 16 und dem Eingang zur Ostwennemarstraße die Installation von zwei bis maximal drei zusätzlichen Straßenlaternen zu prüfen.
Die Begründung für das Ersuchen führt an, dass in diesem Bereich derzeit keine Straßenbeleuchtung vorhanden ist, was in den Abend- und Nachtstunden zu einer Dunkelzone führt. Dies wird als Risiko für die Sicherheit von Fußgängern angeführt. Eine zusätzliche Beleuchtung soll die Verkehrssicherheit sowie die Begehbarkeit des Weges erhöhen. Es wurde vorgeschlagen, die Maßnahme in die Haushaltsplanung 2026 aufzunehmen.
Das Tiefbau- und Grünflächenamt erklärte dazu, dass eine kurzfristige Erweiterung der Straßenbeleuchtung aufgrund zahlreicher laufender Baumaßnahmen im Bereich der Straßen- und Gehwegsbeleuchtung sowie der aktuellen Haushaltslage nicht möglich sei. Die Anregung wird jedoch in die Arbeitsliste für die kommenden Jahre aufgenommen.
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- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.11.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 9.2Förderprogramm für KindertagesstättenZur Vorlage · AR-1/26 · Anregung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Uentrop regt in der Vorlage AR-1/26 an, dass die Stadt Hamm Kindertagesstätten und Elterninitiativen zu Beginn eines jeden Kita-Jahres regelmäßig über bestehende sowie neu hinzugekommene Förderprogramme informiert. Sollte eine solche regelmäßige Information bisher nicht stattfinden, bittet die Fraktion darum, dies künftig in den Informationsprozess aufzunehmen.
Als Grundlage für diesen Antrag wird auf einen Bericht vom 15. Dezember 2025 verwiesen. Darin wurde thematisiert, dass der Elterninitiative der Kita Wichtelburg in Gesprächen mit der Stadt verschiedene Förderprogramme aufgezeigt wurden, die grundsätzlich allen Kitas zur Verfügung stehen. Laut der Vorlage waren der betreffenden Elterninitiative viele dieser Unterstützungsmöglichkeiten zuvor nicht bekannt.
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- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 9.2.1Förderprogramm für KindertagesstättenZur Vorlage · AR-1/26-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Uentrop hat angefragt, ob die Stadt Hamm Kindertagesstätten sowie Elterninitiativen zu Beginn eines jeden Kita-Jahres regelmäßig über bestehende und neue Förderprogramme informiert.
Das Jugendamt erklärte dazu, dass alle Träger durch Rundschreiben des Landesjugendamtes über Änderungen im Kita-Bereich und neue Fördermöglichkeiten in Kenntnis gesetzt werden. Diese Rundschreiben sind zudem auf der Internetseite des Landesjugendamtes abrufbar. Das Jugendamt steht den Trägern für Rückfragen zur Verfügung.
Hinsichtlich der Elterninitiativen wurde darauf hingewiesen, dass diese sich bei wirtschaftlichen Notlagen proaktiv an das Jugendamt wenden sollen, um gemeinsame Prüfungen von Unterstützungsmaßnahmen, wie etwa Förderprogrammen oder Anpassungen bei Beiträgen, zu ermöglichen.
Zudem führte das Jugendamt zum Beginn des Kindergartenjahres 2025/2026 erstmals eine Trägerschulung durch. Diese beinhaltete die Vermittlung rechtlicher Regelungen sowie den Umgang mit dem Förderportal KiBiZ-Web und bot Raum für fachlichen Austausch zu Förderthematiken. Aufgrund der Rückmeldungen plant das Jugendamt, künftig regelmäßig weitere Schulungen für Träger anzubieten.
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- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.Mitteilungen der Bezirksbürgermeisterin
- 11.Verschiedenes