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Beschlussvorlage

Benennung von 2 Personen als Mitglieder des Seniorenbeirates

BV-389/25 05.03.2026 Amt für Soziales, Wohnen und Pflege

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop wird beauftragt, zwei Personen als Mitglieder des Seniorenbeirates für die im Jahr 202<0xC2>5 begonnene Kommunalwahlperiode zu benennen. Grundlage hierfür ist ein Grundsatzbeschluss des Rates der Stadt Hamm aus dem Jahr 2016, wonach die Amtszeit des Seniorenbeirates an die Wahlperioden des Stadtrates gebunden ist.

Gemäß der vorliegenden Beschlussvorlage des Amtes für Soziales, Wohnen und Pflege sollen die sieben Bezirksvertretungen der Stadt Hamm jeweils zwei Personen für das Gremium bestimmen. Voraussetzung für eine Benennung ist, dass die Kandidatinnen oder Kandidaten ihren Hauptwohnsitz im jeweiligen Stadtbezirk haben und das 65. Lebensjahr vollendet haben.

Bis zur konstituierenden Sitzung des neuen Seniorenbeirates, zu der der Oberbürgermeister einlädt, werden die bisherigen Mitglieder ihre Tätigkeit unverändert fortsetzen. Mit der Neubesetzung soll sichergestellt werden, dass die personelle Zusammensetzung des Beirats an die neue Wahlperiode angepasst wird. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diese Benennungen keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt entstehen.

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