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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Einwohnerfragestunde
- B.Empfehlung an den Rat
- 1.BÜ-Beseitigungen Dierhagenweg/Südfeldweg mit Haltepunkt Westtünnen Hier: Ausbauplan S 06/23 P+R-Anlagen Nord und SüdZur Vorlage · 1109/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 1109/23_VL sieht die Genehmigung der Ausbaupläne S 06/23 vor, sofern die Finanzierung sichergestellt ist. Gegenstand der Planung sind die Erweiterung der P+R-Anlagen Nord und Süd sowie die Beseitigung der Bahnübergänge Dierhagenweg und Südfeldweg, was den Neubau eines Haltepunktes im Bereich Westtünnen einschließt.
Die baulichen Maßnahmen umfassen die Asphaltierung des Südfeldwegs, den Vollausbau der Verdistraube mit einer Fahrbahn von 6,5 Metern und einem Gehweg von zwei Metern sowie die Wiederherstellung einer fünf Meter breiten Straßenfläche am Dierhagenweg. Zudem sind neue Geh- und Radwege mit Rampen, Treppenanlagen und einer LED-Beleuchtung inklusive eines Behindertenleitsystems vorgesehen.
Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf Gesamtauszahlungen von 1.820.000 Euro über die Jahre 2023 bis 2025. Dem stehen Einzahlungen in Höhe von 1.200.000 Euro gegenüber, woraus sich ein städtischer Eigenanteil von 620.000 Euro ergibt. Durch Änderungen im Eisenbahnkreuzungsgesetz und die Aufnahme des Haltepunktes in die Länderliste NRW trägt der Bund 50 Prozent der Straßenbaukosten, die DB Netz AG ein Drittel und das Land ein Sechstel. Der Bau des Haltepunktes wird vollständig durch Bundesmittel finanziert. Die Fertigstellung der Betonbauteile ist bis Herbst 2023 geplant, die restlichen Wegearbeiten sollen bis Ende 2024 abgeschlossen sein. Die öffentliche Auslegung der Pläne findet im Zeitraum vom 02.05. bis 15.05.2023 statt.
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 13.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 2.Bebauungsplan Nr. 03.085 - Werler Straße / Oberallener Weg - hier: OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · 1126/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 1126/23_VL wird die öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 03.085 – Werler Straße / Oberallener Weg – gemäß § 3 (2) BauGB beantragt. Ziel der Planung ist die südwestliche Erweiterung des Gewerbeparks Rhynern, um die Ansiedlung eines Unternehmens zu ermöglichen, wodurch bis zu 560 Arbeitsplätze gesichert werden sollen. Das Plangebiet umfasst etwa 95.335 m², wobei knapp 48 % als Gewerbegebiet, etwa 6 % als Verkehrsfläche und rund 27 % als private Grünfläche vorgesehen sind. Weitere Flächenanteile entfallen auf Wald, Wasserflächen sowie die Natur- und Landschaftsentwicklung.
Die Planung integriert Klimaschutz-Standards des Kommunalen Klimaaktionsplans 2020-2025, darunter Vorgaben zur Fassaden- und Dachbegrünung sowie zur Vermeidung hitzespeichernder Elemente. Das Vorhaben berücksichtigt zudem Maßnahmen des Landschaftsplans Hamm-Süd, wie die Pflege einer Eichenreihe und den Ausbau des Bewerbachs.
Im Rahmen der Behördenbeteiligung wurden Stellungnahmen verschiedener Institutionen, unter anderem der Bezirksregierung Arnsberg, des Lippeverbandes und der Stadtwerke Hamm, berücksichtigt. Diese umfassen Vorgaben zu Entwässerung, Störfallrecht und Leitungsrechten. Eine verkehrstechnische Untersuchung bestätigte die Realisierbarkeit der Ansiedlung unter Berücksichtigung der B63. Aufgrund geänderter Erschließungsstrukturen fand bereits eine frühzeitige Bürgerbeteiligung in Form einer Bürgerversammlung statt, bei der das Stadtplanungsamt den Entwurf sowie die Auswirkungen auf die Verkehrssituation erläuterte.
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 14.06.2023 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 13.06.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 13.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 3.9. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 der Stadt Hamm gem. § 8a Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)Zur Vorlage · 1130/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur 9. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 vorgelegt. Die Vorlage basiert auf den Vorgaben des § 8a des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW). Dieses Gesetz verpflichtet die Gemeinde zur Erstellung eines Konzepts, das über einen Zeitraum von fünf Jahren die technische, rechtliche und wirtschaftliche Sinnhaftigkeit von Straßenunterhaltungsmaßnahmen sowie beitragspflichtigen Straßenausbaumaßnahmen darstellt. Eine regelmäßige Aktualisierung des Konzepts ist mindestens alle zwei Jahre vorgesehen.
Das vorliegende Konzept dient als Übersicht über geplante Maßnahmen und stellt keine verbindliche Entscheidung über deren Durchführung dar. Es umfasst geplante beitragsfreie Straßenunterhaltungsmaßnahmen, beabsichtigte beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen, teilweise einschließlich der Straßenbeleuchtung, sowie Maßnahmen an der technischen Teileinrichtung der Beleuchtung. Die Aufnahme dieser Maßnahmen in das Konzept ist eine notwendige Voraussetzung, um am Förderprogramm des Landes teilzunehmen, welches eine Finanzierung von 100 Prozent des umlagefähigen Aufwandes für die Anlieger ermöglicht.
Die Darstellung der Maßnahmen erfolgt tabellarisch und nach Bezirken sortiert. Die Vorlage enthält zudem eine Korrektur eines Abschnitts in der Zedernstraße, der in einer früheren Fortschreibung fehlerhaft angegeben wurde. Das Konzept beschränkt sich auf beitragsfähige Maßnahmen nach dem KAG NRW; Maßnahmen nach dem Baugesetzbuch, wie die erstmalige Herstellung von Straßen, sind nicht Bestandteil dieser Planung.
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 13.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 31.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.Fortschreibung des Handlungskonzepts „Älterwerden in Hamm!“ ab 2024 ffZur Vorlage · 1124/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 1124/23_VL sieht die Fortführung des Handlungskonzepts „Älterwerden in Hamm!“ ab dem Jahr 2024 vor. Im Zentrum der Vorlage steht die Aufstockung der personellen Kapazitäten in der altengerechten Quartiersarbeit. Konkret soll die bisher mit jeweils 0,5 Stellen besetzte Arbeit in den fünf Sozialräumen Heessen, Norden, Pelkum, Rhynern und Westen um jeweils eine weitere 0,5 Stelle auf insgesamt 1,0 Stellen pro Raum erweitert werden. Diese Ausweitung ist zunächst für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geplant, wobei eine jährliche Verlängerungsoption bis spätestens Ende 2026 vorgesehen ist.
Für die Umsetzung der personellen Aufstockung ist die Durchführung eines europaweiten Vergabeverfahrens durch die Verwaltung vorgesehen. Die finanziellen Aufwendungen für die Erweiterung der Stellen belaufen sich auf einen städtischen Eigenanteil von insgesamt 716.750 Euro über den Zeitraum von 2024 bis 2026. Die Kosten gliedern sich in 229.600 Euro für das Jahr 2024, 238.800 Euro für 2025 und 248.350 Euro für 2026. In diesen Beträgen sind Pauschalen für Sach- und Overheadkosten in Höhe von jeweils 15 Prozent der Bruttopersonalkosten enthalten. Die Realisierung der Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung der Haushaltspläne ab 2024. Die städtischen Gesamtkosten für die Quartiersarbeit belaufen sich im Zeitraum von 2022 bis 2026 auf insgesamt 3.576.500 Euro.
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 12.06.2023 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 07.06.2023 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 31.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 5.Nahverkehrsplan Hamm (NVP 2023); 1. Einbringung der Untersuchungsergebnisse 2. Einleitung des BeteiligungsverfahrensZur Vorlage · 1113/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 1113/23_VL befasst sich mit den Untersuchungsergebnissen zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans (NVP 2023) sowie der Einleitung eines Beteiligungsverfahrens gemäß den gesetzlichen Vorgaben des ÖPNVG-NRW. Ziel des Masterplans Mobilität ist es, den Anteil des öffentlichen Personennahverkehrs am Gesamtverkehr von derzeit 8 % auf 15 % zu steigern und die täglichen Fahrgastzahlen von etwa 45.000 auf über 70.000 zu erhöhen.
Für die erste Realisierungsstufe ab dem 1. August 2025 ist vorgesehen, die Metrobus-Linien 1/3 und 10/11 in einem 20-Minuten-Takt zu verkehren. Zudem soll ein On-Demand-Verkehr als Zubringer im Frühverkehr sowie am Wochenende starten. Die Finanzierung der Maßnahmen der ersten Stufe wird zunächst durch die Stadtwerke übernommen, wobei für den Zeitraum ab 202<0xC2>5 ein jährlicher Finanzierungsbedarf von etwa 8 Millionen Euro besteht. Die Stadt Hamm wird sich an weiteren Mehrkosten beteiligen müssen, sofern die Ertragslage der Stadtwerke dies erfordert.
Die Umsetzung des Zielnetzes bis zum Jahr 2035 steht unter dem Vorbehalt der überregionalen Finanzierung durch Bund und Land sowie der personellen, technischen und finanziellen Ressourcen. Ein Beteiligungsverfahren, das die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange einbezieht, soll im Herbst 2023 stattfinden. Eine Evaluation der Buslinien sowie eine Fahrgastzählung sind für den Zeitraum 2027/2028 geplant, um darauf aufbauend ein Maßnahmenkonzept für alle Buslinien zu entwickeln.
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 15.06.2023 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 13.06.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 13.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 07.06.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 06.06.2023 · Behindertenbeirat
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 31.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- C.Empfehlung an den Hauptausschuss
- 1.Erneuerungsprogramm Öffentliche Straßenbeleuchtung 2023 ff.Zur Vorlage · 1132/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat mit der Beschlussvorlage 1132/23 ein Erneuerungsprogramm für die öffentliche Straßenbeleuchtung ab dem Jahr 2023 vorgelegt. Ziel der Vorlage ist es, die Voraussetzungen für die Beantragung von Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen zu schaffen. Durch diese Zuwendung soll eine finanzielle Entlastung der Anlieger bei den anfallenden Beiträgen erreicht werden. Der Beschluss ist unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie des abschließenden Beschlusses des Straßen- und Wegekonzeptes durch den Rat vorgesehen.
Die geplanten Maßnahmen umfassen den Austausch von Leuchten sowie die Erneuerung von Kabeln und Masten. Grund für diese Arbeiten sind der Alterungszustand und die Abnutzung der bestehenden Anlagen, wodurch eine wirtschaftliche Instandhaltung der bisherigen Infrastruktur nicht mehr gewährleistet werden kann. Im Zuge der Erneuerung sollen zudem energiesparende Leuchten eingesetzt werden. Die Durchführung der Maßnahmen soll durch die Stadtwerke Hamm GmbH erfolgen.
Die finanziellen Aufwendungen für das Programm belaufen sich auf einen städtischen Eigenanteil von 537.533,18 Euro. Die Mittel sind im Haushalt des Stadtamtes vorhanden. Da die Maßnahmen grundsätzlich beitragsfähig nach dem Kommunalabgabengesetz sind, sieht die Verwaltung vor, die betroffenen Anlieger vor Beginn der Arbeiten über die entstehenden Beitragspflichten zu informieren. Die genaue Höhe der Einzahlungen ist derzeit noch nicht bekannt, da die Erstattung von Anliegerbeiträgen von den einzelnen Maßnahmen abhängt.
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Beratungsfolge
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 13.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 31.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.StraßensanierungsprogrammZur Vorlage · 1153/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zum Straßensanierungsprogramm vorgelegt, die im Hauptausschuss mit dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung für die kommenden Jahre beschlossen wurde. Das Programm umfasst insgesamt 16 Maßnahmen in verschiedenen Stadtbezirken mit einem geschätzten Ausgabevolumen von 9.345.000 Euro. Davon entfallen nach Abzug von Beiträgen nach dem Kommunalabgabegesetz (KAG) in Höhe von 1.440.000 Euro etwa 7.905.000 Euro auf den städtischen Eigenanteil.
Die geplanten Arbeiten umfassen die grundhafte Erneuerung von Fahrbahnen sowie die Sanierung von Geh- und Radwegen. Zu den betroffenen Straßen gehören unter anderem die Baumstraße, die Auf dem Südfelde, die Gobel-von-Drechen-Straße sowie die Radbodstraße. Die Maßnahmen sind über die Bezirke 2 bis 7 verteilt. Für einige Projekte, wie die Heinrichstraße, die Karwinkelstraße oder den Dasbecker Weg, ist eine Umsetzung bereits in den Jahren 2023 oder 2024 vorgesehen.
Die Durchführung der Arbeiten ist von der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel abhängig, wobei der Mittelabfluss kontinuierlich beobachtet wird. Bei mehreren Maßnahmen werden Anliegerbeiträge erhoben, die nach aktueller Rechtslage vom Land Nordrhein-Westfalen zu 100 Prozent bezuschusst werden. Die Umsetzung der Maßnahmen 5, 13, 14 und 15 erfolgt nach aktuellem Stand in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Hamm sowie dem Lippeverband. Klimarelevante Auswirkungen werden für das Programm nicht angegeben.
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Beratungsfolge
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 13.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 31.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- D.Mitteilungsvorlagen
- 1.Entlastung von Familien bei Angeboten der Frühkindlichen Bildung und bei schulischen Betreuungsangeboten (Familienentlastungs- und OGS-Stärkungspaket)Zur Vorlage · 0209/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadtverwaltung Hamm sieht eine Neufassung der Satzung zur Erhebung und Höhe von Elternbeiträgen sowie eine Aufstockung der Finanzierung für schulische Betreuungsangebote ab dem Schuljahr 2021/2022 vor. Ziel der Neuregelung ist die Entlastung von Familien bei Angeboten der frühkindlichen Bildung sowie bei schulischen Betreuungsangeboten.
Im Bereich der frühkindlichen Bildung wird die Einkommensgrenze für Beitragsfreiheit von 17.500 € auf 25.000 € angehoben. Die Einkommensstaffelung wird durch vier neue Stufen bis zu einem Jahreseinkommen von 109.000 € erweitert. Zudem erfolgt eine Vereinheitlichung der Geschwisterkinderermäßung für die Bereiche Frühkindliche Bildung, Offene Ganztagsschule (OGS), Übermittagsbetreuung (ÜMi) und Randzeitenbetreuung, wobei künftig nur der höchste Beitrag einer Familie fällig wird.
Für die schulischen Angebote werden neue Finanzierungsmodelle vorgeschlagen. Für die OGS werden monatliche Beiträge zwischen 0,00 € und 120,00 € festgesetzt. Die Übermittagsbetreuung erhält eine neue Gruppenpauschale sowie eine Teilnehmerpauschale ab dem 26. Kind. Die Ferienbetreuung und die Randzeitenbetreuung werden ebenfalls nach einer neuen Einkommensstaffelung abgerechnet. Im Bereich der Sekundarstufe I werden neue Elternbeiträge sowie eine Mindestteilnehmerzahl von 12 Personen eingeführt.
Finanziell führt die Neugestaltung zu erwarteten Mindererträgen von insgesamt 2,38 Mio. € pro Jahr, was einer dauerhaften Entlastung der Familien entspricht. Dem stehen eine jährliche Mehrbelastung des Haushalts um etwa 928.800 € sowie Auszahlungen für die neue Trägerfinanzierung von rund 301.500 € gegenüber. Die Verwaltung empfiehlt die Erlassung der neuen Satzung und die Zustimmung zur vorgestellten Finanzierung.
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Beratungsfolge
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 31.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 23.03.2021 · Rat
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 11.03.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 2.Auswahl des Programms der städtischen Kindertheaterreihe für die Spielzeit 2021/2022.Zur Vorlage · 0220/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0220/21_VL befasst sich mit der Auswahl des Programms für die städtische Kindertheaterreihe in der Spielzeit 2021/2022. Der Ausschuss soll das vorliegende Programm beschließen, sofern die Finanzierung gesichert ist und der Haushaltssanierungsplan 2021 ff. genehmigt wurde. Die finanziellen Auswirkungen sehen für die Jahre 2021 und 2022 jeweils Auszahlungen in Höhe von 16.300 Euro sowie Einzahlungen von 10.250 Euro vor, woraus sich ein städtischer Eigenanteil von jeweils 6.050 Euro ergibt. Die entsprechenden Mittel sind im Teilergebnisplan des Kulturbüros vorgesehen.
Das Programm umfasst insgesamt neun Produktionen, wovon sechs im Kulturbahnhof stattfinden sollen. Der Start der Reihe ist für September 2021 geplant, wobei die Verwaltung zeitliche oder räumliche Verschiebungen aufgrund der Corona-Pandemie-Lage berücksichtigt. Die Auswahl beinhaltet sieben Produktionen, die als „Kindertheater des Monats NRW“ vom Kultursekretariat Gütersloh gefördert werden.
Das Angebot umfasst unter anderem die Musiktheaterperformance „Theater Marabu“ für Kinder ab sechs Jahren, eine Koproduktion mit dem Beethovenfest Bonn, dem Jungen Nationaltheater Mannheim sowie den Hochschulen für Musik und Tanz Köln und der Alanus Hochschule für Kunst und Gesellschaft. Zudem sind das Stück „Der Trafikant“ für Personen ab 15 Jahren, das interaktive Online-Kindertheater „Weil heute mein Geburtstag ist“ sowie die Klassenzimmeraufführungen „Der Sandmann“ und „The Spaceman“ Teil des Programms.
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Beratungsfolge
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 10.03.2021 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- E.Anträge
- 1.Änderung der Verkehrsführung auf der Autobahnbrücke auf dem Hellweg in FreiskeZur Vorlage · 0569/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat einen Antrag zur Änderung der Verkehrsführung auf der Autobahnbrücke auf dem Hellweg in Freiske gestellt. Gegenstand des Antrags ist die aktuelle Beschränkung der Brücke, die derzeit nur für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von bis zu 16 Tonnen befahrbar ist.
Die Fraktion weist darauf hin, dass die aktuelle Gewichtsbeschränkung für landwirtschaftliche Betriebe der Region mit Umwegen und erhöhtem Aufwand verbunden ist, da die genutzten Fahrzeuge seit dem Bau der Brücke an Größe und Gewicht zugenommen haben. Als Lösung schlägt die Fraktion vor, die zulässige Belastung der Brücke auf 40 Tonnen zu erhöhen. Im Gegenzug wird eine Änderung der Verkehrsführung beantragt, nach der die Brücke nur noch einspurig und wechselseitig befahren werden darf. Ziel des Antrags ist es, eine kostengünstige Lösung zu finden, die die Anforderungen der regionalen Landwirtschaft berücksichtigt.
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Beratungsfolge
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 07.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- Änderung der Verkehrsführung auf der Autobahnbrücke auf dem Hellweg in FreiskeZur Vorlage · 0644/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat mit dem Antrag Nr. 0569/23 eine Änderung der Verkehrsführung auf der Autobahnbrücke auf dem Kreuz Hellweg in Freiske beantragt. Hintergrund ist die aktuelle Beschilderung, die eine Befahrung der Brücke nur für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von bis zu 16 Tonnen zulässt. Die Fraktion schlägt vor, die Brücke auf eine einspurige, wechselseitige Befahrung umzustellen, um im Gegenzug die zulässige Gesamtlast auf 40 Tonnen zu erhöhen. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Umwege für landwirtschaftliche Betriebe in der Region zu verringern.
Die Verwaltung hat in ihrer Stellungnahme zur Vorlage 0644/23 den Vorschlag unterstützt. Die Stadt Hamm plant, eine einspurige Fahrbahn auf der Brücke zu errichten, um die beidseitige Befahrung mit einer Gewichtsbeschränkung von bis zu 40 Tonnen zu ermöglichen. Diese Regelung soll zunächst zeitlich begrenzt sein und bis zum Abschluss der Baumaßnahmen auf der B63 bzw. der Werler Straße gelten. Nach Abschluss der Arbeiten soll eine Entscheidung darüber getroffen werden, ob die neue Verkehrsführung dauerhaft beibehalten werden kann oder weitere Anpassungen erforderlich sind.
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- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 2.Antrag Baumpflanzung Alte Werler Straße (von B 63 bis Wendehammer)Zur Vorlage · 0588/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Rahmen der Vorlage 0588/23_AT einen Antrag an die Bezirksvertretung Hamm-Rhynern gestellt. Gegenstand des Antrags ist die Pflanzung von Bäumen an der alten Werler Straße, im Bereich zwischen der B 63 und der Wendehammer.
Nach Angaben der Fraktion wurde die alte Werler Straße infolge des Neubaus der DB-Überführung für den Kfz-Verkehr gesperrt. Derzeit wird der ehemalige Mehrzweckstreifen neben den Fahrbahnen als Parkraum genutzt. Die Fraktion weist darauf hin, dass der Querschnitt der Straße für die aktuelle Funktion als Erschließungsstraße überdimensioniert sei und eine Gliederung durch Grünstrukturen fehle. Da die Entwicklung der Straße zur Radhauptroute Rhynern bereits beschlossen ist, sollen Synergien mit dem Masterplan Freiraum sowie dem Klimafolgenanpassungskonzept genutzt werden. Ziel ist eine Neugestaltung des Wohnumfeldes durch Anpflanzungen, um das städtische Mikroklima zu beeinflussen.
Die Antragstellerin fordert die Verwaltung auf, bei den Planungen zur Umgestaltung der alten Werler Straße als Fahrradhauptroute die Pflanzung von zehn klimaresilienten Bäumen zu berücksichtigen. Zudem soll die Verwaltung die Kosten für die Realisierung dieser Maßnahme bis zu den kommenden Haushaltplanberatungen ermitteln.
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- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- Antrag Baumpflanzung Alte Werler Straße (von B 63 bis Wendehammer)Zur Vorlage · 0659/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktion Bündnis 90/Die Grünen Rhynern hat mit dem Antrag Nr. 0588/23 die Pflanzung von Bäumen an der alten Werler Straße zwischen der B 63 und dem Wendehammer beantragt. Hintergrund ist die veränderte Verkehrssituation durch den Neubau der DB-Überführung Werler Straße, wodurch die alte Werler Straße als Durchfahrt für den Kfz-Verkehr gesperrt wurde. Die Fraktion weist darauf hin, dass der aktuelle Straßenquerschnitt für die Funktion als Erschließungsstraße überdimensioniert sei und der ehemalige Mehrzweckstreifen derzeit als Parkraum genutzt werde. Im Zuge der bereits beschlossenen Entwicklung zur Radhauptroute Rhynern sowie unter Bezugnahme auf den Masterplan Freiraum und das Klimafolgenanpassungskonzept wird eine Neugestaltung durch Grünstrukturen angestrebt, um das städtische Mikroklima zu verbessern.
Der Antrag fordert, dass die Verwaltung bei der Planung der Umgestaltung zur Fahrradhauptroute die Pflanzung von zehn klimaresilienten Bäumen berücksichtigt und die entsprechenden Kosten für die kommenden Haushaltplanberatungen ermittelt. Die Verwaltung hat in ihrer Stellungnahme zur Vorlage 0659/23 mitgeteilt, dass der Antrag geprüft wird. Die Neuanlage von Baumstandorten mit klimaresilienten Arten wird im Hinblick auf eine nachhaltige Stadtentwicklung grundsätzlich begrüßt. Eine verbindliche Aussage zur Anzahl und zur Art der zu pflanzenden Bäume könne jedoch erst nach einer Prüfung und der damit verbundenen Neuaufteilung der Verkehrsflächen getroffen werden.
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Beratungsfolge
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 3.Förderung des Fuß- und Radverkehr Kreisverkehr KAR/REWE-RäkerZur Vorlage · 0596/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktionen der CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen haben im Rahmen eines Antrags die Verbesserung der Verkehrssicherheit am Kreisverkehr Dreiländereck, im Bereich Kar/Rewe-Räker, in Rhynern beantragt. Die Antragsteller verweisen auf eine hohe Frequenz an Fußgängern und Radfahrern an dieser Stelle, die zudem als bedeutsamer Schulweg sowie als Teil der Radhauptroute Rhynern genutzt wird.
Der Antrag sieht vor, zur Förderung des Fußverkehrs und zur Steigerung der Sicherheit im Rahmen des Ausbaus der Fahrradhauptroute Zebrastreifen am Kreisverkehr aufzubringen. Zudem sollen die Radfurten rot markiert werden. Um die Vorfahrtberechtigung des Radverkehrs hervorzuheben, wird die Anbringung des Verkehrszeichens 342 (Haifischzähne) beantragt. Die Finanzierung der Maßnahmen soll über bestehende Haushaltsposten, beispielsweise aus der Stelle zur Schulwegsicherung, erfolgen. Der Antrag wurde zur Beratung in die Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern am 1. Juni 2023 eingebracht.
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Beratungsfolge
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 4.Mehr Sicherheit für Radfahrende im Bezirk RhynernZur Vorlage · 0597/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, der CDU sowie die FDP-Bezirksvertreter haben im Rahmen der Vorlage 0597/23_AT einen Antrag an die Bezirksvertretung Hamm-Rhynern gestellt. Ziel des Antrags ist die Förderung der Sicherheit im Radverkehr innerhalb des Bezirks.
Die Antragsteller fordern, dass die Verwaltung beauftragt wird, die Möglichkeit einer Rotmarkierung von Radspuren an bestimmten Abschnitten zu prüfen. Konkret sollen die Straßen Rhynerberg, Alte Salzstraße sowie Reginenstraße auf diese Maßnahme hin untersucht werden. Der Antrag wurde am 16. Mai 2023 eingereicht und war für die Sitzung der Bezirksvertretung am 1. Juni 2023 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- Mehr Sicherheit für Radfahrende im Bezirk RhynernZur Vorlage · 0702/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktionen GRÜNE, SPD, CDU und FDP haben im Rahmen eines Antrags die Prüfung von Rotmarkierungen für Radspuren auf dem Rhynerberg, der Alten Salzstraße sowie der Reginenstraße beantragt. Ziel der Initiative ist es, die Sicherheit für Radfahrende im Bezirk Rhynern zu erhöhen.
In einer Stellungnahme der Verwaltung zur Vorlage 0702/23 wird mitgeteilt, dass die Umsetzung der beantragten Rotmarkierungen nicht möglich ist. Die Verwaltung begründet dies mit den geltenden Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung (StVO). Nach diesen Richtlinien können an den genannten Straßenabschnitten keine Radfahrschutzstreifen in der derzeit erforderlichen Breite mehr neu angelegt werden.
In der Folge werden die bestehenden Angebotsstreifen im Zuge von Deckenbaumaßnahmen oder durch Abfräsen der Fahrbahnoberfläche entfernt. Die Verwaltung gibt jedoch an, die vorhandenen Markierungen nach und nach abfahren zu lassen, da sich diese in der Praxis bewährt haben und sowohl von Kraftfahrzeugbeteiligten als auch von Radfahrenden beachtet werden.
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- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 5.Prüfung der Installation eines selbstschließenden Tores auf dem Spielplatz StreitlandZur Vorlage · 0598/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat im Rahmen der Vorlage 0598/23_AT einen Antrag an die Bezirksvertretung gestellt. Gegenstand des Antrags ist die Prüfung der Installation eines selbstschließenden Tores auf dem Spielplatz Streitland.
Die Fraktion bezieht sich dabei auf die vorangegangene Änderung des Verschlussmechanismus am betreffenden Spielplatz, die in der vorangegangenen Sitzung der Bezirksvertretung thematisiert wurde. Nachdem ein bereits vorliegender Antrag der CDU-Fraktion zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands mit einer Mehrheit angenommen wurde, schlägt die SPD-Bezirksfraktion nun eine alternative technische Lösung vor.
Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, ob die technische Möglichkeit besteht, ein Tor mit einer Rückholfeder zu installieren, welches sich selbstständig schließt. Ziel dieser Maßnahme ist es, ein ungehindertes Verlassen des Spielplatzgeländes in Richtung der Straße zu verhindern und gleichzeitig die Zugänglichkeit der Fläche, beispielsweise für anfallende Pflegearbeiten, zu gewährleisten.
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- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 6.Beschilderung auf der Alten SalzstraßeZur Vorlage · 0611/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat in einem Antrag an die Bezirksvertretung die Entfernung bestimmter Verkehrszeichen auf der Alten Salzstraße beantragt. Konkret geht es um den Abschnitt zwischen Weingarten und Eulenplatz.
In diesem Bereich ist durch das Verkehrszeichen 340 ein Fahrradschutzstreifen markiert. Für die Fahrtrichtung Norden sind zusätzlich vier Verkehrszeichen des Typs 283 angeordnet, die ein absolutes Haltverbot signalisieren. Die Fraktion führt an, dass nach der aktuellen Straßenverkehrsordnung auf einem Fahrradschutzstreifen generell ein absolutes Haltverbot gilt. Zudem wird darauf hingewiesen, dass nach geltendem Recht keine Verkehrszeichen aufgestellt werden dürfen, wenn die entsprechenden Anordnungen bereits durch vorhandene Fahrbahnmarkierungen eindeutig ersichtlich sind.
Die Fraktion beantragt daher die Demontage der betreffenden Haltverbotsschilder, um den sogenannten Silderwald zu reduzieren. Der Antrag wurde zur Beratung in die Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern am 1. Juni 2023 eingebracht.
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- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- Beschilderung auf der Alten SalzstraßeZur Vorlage · 0699/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat mit dem Antrag Nummer 0611/23 die Entfernung bestimmter Verkehrszeichen auf der Alten Salzstraße zwischen Weingarten und Eulenplatz beantragt. Hintergrund der Anfrage ist die Reduzierung der Beschilderung im Straßenraum. Auf dem betreffenden Abschnitt ist durch das Verkehrszeichen 340 ein Fahrradschutzstreifen markiert. Für die Fahrtrichtung Norden sind zusätzlich vier Verkehrszeichen des Typs 283 angeordnet, die ein absolutes Haltverbot signalisieren.
Die Fraktion führt an, dass nach der aktuellen Straßenverkehrsordnung auf einem Fahrradschutzstreifen generell ein absolutes Haltverbot gilt. Da nach geltendem Recht keine Verkehrszeichen aufgestellt werden dürfen, wenn die entsprechenden Anordnungen bereits durch vorhandene Fahrbahnmarkierungen eindeutig ersichtlich sind, wird die Demontage der Haltverbotsschilder gefordert.
Die Verwaltung hat in ihrer Stellungnahme zur Vorlage 0699/23 die Umsetzung des Antrags zugesichert. Die betreffende Beschilderung wird gemäß der Anfrage entfernt.
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Beratungsfolge
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- F.Anfragen
- 1.Hochwasserschutz im Stadtbezirk RhynernZur Vorlage · 0136/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat eine Anfrage an Bezirksbürgermeister Andreas Obering zum Thema Hochwasserschutz im Stadtbezirk Rhynern gestellt. Die Fraktion erkundigt sich darin, ob die aktuellen Gefährdungskarten regelmäßig nachgeführt werden und ob die Stadt diese Informationen aktiv in besonders betroffenen Gebieten an die Anwohner kommuniziert oder ob die Informationspflicht bei den Bewohnern liegt.
Des Weiteren wird gefragt, inwieweit Erkenntnisse aus vergangenen Hochwasserereignissen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz in die Planung von Hochwasserschutzmaßnahmen der Stadt Hamm einfließen. Die Anfrage beinhaltet zudem die Frage nach einer Überprüfung bereits durchgeführter Maßnahmen auf deren Wirksamkeit bei erwarteten Extremwetterlagen.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der Suche nach alternativen Schutzkonzepten für Siedlungsbereiche wie Osttünnen. Die CDU-Bezirksfraktion weist darauf hin, dass die Umsetzung bisher angedachter Maßnahmen, etwa durch den Bau von Regenrückhaltebecken oder technischen Schutzbauwerken, aufgrund von Schwierigkeiten beim Grunderwerb erschwert wird. Es wird nach geplanten Alternativen gefragt, um den Schutz dieser Gebiete sicherzustellen.
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Beratungsfolge
- 26.11.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 07.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 2.Kunst am SpielplatzZur Vorlage · 0284/22_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktion Bündnis 90/Die Grünen Rhynern hat im Rahmen der Anfrage 0284/22 an den Bezirksbürgermeister der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern um Informationen zum Thema Kunst am Spielplatz gebeten. Hintergrund der Anfrage ist ein Bezug auf eine vorangegangene Anregung mit der Nummer 0045/21.
In dieser früheren Anregung wurde die Prüfung angefordert, ob nicht verwendete Mittel aus dem Bezirksbudget des Jahres 2021 für die Gestaltung von Kunst am Spielplatz eingesetzt werden können. Die aktuelle Anfrage weist darauf hin, dass eine Antwort bezüglich der Höhe der verfügbaren Restmittel aus dem Budget 2021 sowie zur Frage, ob eine Verwendung dieser Gelder für „lebendige Kunst“ im Sinne der ursprünglichen Anregung möglich ist, noch aussteht. Die Anfrage dient somit der Klärung des aktuellen Finanzstatus und der Prüfung von Verwendungsmöglichkeiten für die genannten Mittel.
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Beratungsfolge
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 3.Herabsetzung der Traglast der Autobahnüberführung A2 über die Straße HellwegZur Vorlage · 0381/23_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat im Rahmen einer Anfrage an die Bezirksvertretung Informationen zur Herabsetzung der Traglast der Autobahnüberführung A2 über die Straße Hellweg angefordert. In der vierten Kalenderwoche 2023 wurde die Brücke mit einem Verkehrsverbot für Kraftfahrzeuge versehen, das eine maximale Traglast von 16 Tonnen vorgibt.
Die Fraktion führt aus, dass die Maßnahme für die Anwohner, insbesondere für gewerbliche und landwirtschaftliche Betriebe, nicht nachvollziehbar sei, da das Bauwerk erst vor wenigen Jahren neu errichtet wurde. Zudem wird beanstandet, dass keine Vorabinformation der Anlieger stattgefunden habe. Da für die Betriebe regelmäßige Transporte mit schweren Fahrzeugen notwendig sind und neue Zuwege geplant werden müssen, bittet die Fraktion um Klärung der Ursachen für die Beschränkung sowie der verantwortlichen Behörde.
Des Weiteren werden Fragen dazu gestellt, seit wann der Verwaltung die Notwendigkeit dieser Maßnahme bekannt sei und warum keine Information der Betroffenen erfolgte. Die Anfrage thematisiert zudem die Prüfung von Ausnahmeregelungen für den Anliegerverkehr sowie die Möglichkeit einer einspurigen Befahrung der Brücke. Die Fraktion fordert die Verwaltung auf, umgehend Kontakt mit den betroffenen Anliegern aufzunehmen, um angesichts der anstehenden landwirtschaftlichen Bewirtschaftung zeitnah Lösungen zu erarbeiten.
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- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- Herabsetzung der Traglast der Autobahnüberführung A2 über die Straße HellwegZur Vorlage · 0648/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf die Anfrage der CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern zur Traglastbeschränkung der Autobahnüberführung A2 über die Straße Hellweg reagiert. In der vierten Kalenderwoche 2023 wurde die Brücke mit einem Verbot für Kraftfahrzeuge über 16 Tonnen gekennzeichnet. Die Verwaltung erläutert, dass das Brückenbauwerk in der Straßenbaulast der Autobahn GmbH liegt, welche für die Kontrolle und Unterhaltung zuständig ist. Im Rahmen von Untersuchungen wurde die Brücke in der Brückenklasse herabgestuft, da die erforderliche Tragfähigkeit nicht mehr gegeben sei. Diese Einstufung erfolgte ohne Beteiligung der Stadt Hamm.
Die Beschränkung der Traglast auf 16 Tonnen bei beidseitiger Befahrung wurde von der Autobahn GmbH vorgegeben. Ausnahmeregelungen für den Anliegerverkehr oder landwirtschaftliche Fahrzeuge sind laut Rücksprache mit der Autobahn GmbH nicht möglich. Eine vorherige öffentliche Bekanntgabe von Verkehrszeichen erfolgt grundsätzlich nicht.
Um den Anliegen der betroffenen Anlieger Rechnung zu tragen, wird die Einrichtung einer einspurigen Fahrbahn auf dem Bauwerk geplant. Unter dieser Regelung wird die Traglast auf 40 Tonnen angehoben. Diese Maßnahme soll zunächst als zeitlich befristeter Testlauf während der Sommermonate und der Erntezeit durchgeführt werden. Die Dauer der einspurigen Befahrung ist an den Abschluss der Baumaßnahmen auf der Werler Straße/B63 gebunden. Nach Abschluss des Testzeitraums wird über die Fortführung oder notwendige Anpassungen der Regelung entschieden.
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- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 4.Neubau der Brückenbauwerke über die SesekeZur Vorlage · 0415/23_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat im Rahmen der Anfrage 0415/23 Informationen zum geplanten Neubau zweier Brückenbauwerke über die Seseke angefordert. Hintergrund der Anfrage ist die geplante Sanierung der Landestraße L663, die im Zuge der Herabstufung zur Kreisstraße auch den Neubau dieser Brücken umfasst.
Die Fraktion bezieht sich dabei auf die Situation der Autobahnbrücke in Freiske, die nach einem Unfall mit einer maximalen Traglast von 16 Tonnen neu errichtet wurde. Dies habe zu Umwegen für den landwirtschaftlichen Verkehr sowie für den Lieferverkehr zu den Anliegern geführt. Im Hinblick auf die neuen Brückenbauwerke über die Seseke geht die Fraktion davon aus, dass die Traglast den Erfordernissen der Verkehrsteilnehmer entspricht und eine Befahrbarkeit von Fahrzeugen bis zu 40 Tonnen ermöglicht.
Die Anfrage konkretisiert die Fragen nach der Planung dieser Brückenbauwerke. Es wird um Auskunft darüber gebeten, wie die Brücken geplant sind, welche Lasten zukünftig über die Bauwerke transportiert werden können und welche Fahrbahnbreiten die neuen Brücken aufweisen werden.
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- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- Neubau der Brückenbauwerke über die SesekeZur Vorlage · 0657/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zur Anfrage der CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern Informationen zum geplanten Neubau der Brückenbauwerke über die Seseke vorgelegt. Gegenstand der Anfrage waren die Traglasten und die Fahrbahnbreiten der neuen Brücken, insbesondere im Hinblick auf die Anforderungen des landwirtschaftlichen Verkehrs und des Lieferverkehrs.
Nach Angaben der Verwaltung beabsichtigt der Landesbetrieb Straßenbau, noch in diesem Jahr mit dem Ersatzneubau der Sesekebrücken zu beginnen. Bei der Planung wird das sogenannte „Lastmodell 1“ gemäß Eurocode angewendet, was dem aktuellen Stand der Technik entspricht. Dieses Modell berücksichtigt die Lasten heutiger Landmaschinen. Die Verwaltung führt aus, dass die neue Brücke so konzipiert ist, dass ein Begegnungsverkehr von zwei Lastkraftwagen mit einer Gewicht von jeweils etwa 40 Tonnen möglich ist. Mit der Inbetriebnahme der neuen Bauwerke wird die derzeit bestehende Beschilderung zur Lastbeschränkung entfernt.
Zudem wird die Fahrbahn im Vergleich zum aktuellen Bestand auf eine Regelbreite von 6,50 Metern aufgeweitet, um den Begegnungsverkehr zu ermöglichen. Der Landesbetrieb legt die Standards für die Ausführung gemäß den Verkehrszahlen und dem Stand der Technik vertraglich fest, auch wenn die Straßenbaulast der Brücken künftig wechselt.
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- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 5.Genauer Sachstand der Planung des Baugebietes Dierhagenweg und der Anbindung des Südfeldwegs an das „Dreiländereck“Zur Vorlage · 0416/23_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat im Rahmen einer Anfrage an den Bezirksbürgermeister Informationen zum aktuellen Planungsstand des Baugebietes Dierhagenweg sowie zur verkehrstechnischen Anbindung des Südfeldweges an das „Dreiländereck“ angefordert. Hintergrund der Anfrage ist die bevorstehende Fertigstellung des Haltepunktes Westtünnen, wodurch die Notwendigkeit einer leistungsfähigen Infrastruktur zur Integration des Haltepunktes in den Gesamtverkehr des Gebiets hervorgehoben wird.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, wie der derzeitige Stand des Planungsverfahrens für das Baugebiet Dierhagenweg und die spezifische Anbindung des Südfeldweges gestaltet ist. Zudem wird gefragt, ob für den kommenden Haushalt entsprechende Haushaltsmittel und Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen sind. Darüber hinaus möchte die Fraktion erfahren, ob zum jetzigen Zeitpunkt bereits konkrete Planungen bezüglich eines möglichen zeitlichen Ablaufs der Maßnahmen vorliegen. Die Anfrage wurde am 8. Mai 2023 eingereicht und ist für die Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern am 1. Juni 2023 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 07.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 6.Genauer Sachstand der Planung des Kreisverkehrs Von-Thünen-Straße mit Anschluss an die DambergstraßeZur Vorlage · 0417/23_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat im Rahmen einer Anfrage zum Sachstand der Verkehrsplanung den aktuellen Planungsstand für den Kreisverkehr an der Von-Thünen-Straße sowie dessen Anschluss an die Dambergstraße thematisiert. Hintergrund der Anfrage ist die bevorstehende Fertigstellung des Haltepunktes Westtünnen und die damit verbundene Notwendigkeit, die Infrastruktur an den Gesamtverkehr des Gebiets anzubinden.
Die Fraktion bezieht sich dabei auf die geplante Umsetzung des Kreisverkehrs in zwei Bauabschnitten. In der Anfrage werden konkrete Fragen zur zeitlichen Planung der Verkehrsanbindung an die neue Bahnunterführung gestellt. Dabei wird um die Nennung von Zeitpunkten für die Erstellung der einzelnen Bauabschnitte gebeten. Zudem wird angefragt, ob für den kommenden Haushalt entsprechende Haushaltsmittel und Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen sind. Abschließend wird die Verwaltung gefragt, ob eine alternative Planung, die eine vollständige Erstellung des Kreisverkehrs in einem Schritt vorsieht, in Erwägung gezogen wurde. Die Anfrage richtet sich an den Bezirksbürgermeister der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern.
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Beratungsfolge
- 07.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 7.Ausbau RadwegenetzZur Vorlage · 0418/23_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat im Rahmen einer Anfrage Informationen zum Ausbau des Radwegenetzes im Bereich Rhynern und Westtünnen angefordert. Grundlage der Anfrage sind die Pläne für die Rad-Hauptrouten, die bereits in einer Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität vorgestellt wurden. Mit der Umsetzung dieses Konzepts sind verschiedene Baumaßnahmen verknüpft, unter anderem die Errichtung einer Rampe am Willi-Bonnemeier-Weg.
Die Fraktion stellt dazu zwei konkrete Fragen an den Bezirksbürgermeister. Es wird um Auskunft darüber gebeten, ob ein verbindlicher Zeitplan für die Umsetzung der erforderlichen Baumaßnahmen vorliegt. Zudem wird gefragt, ob eine Prioritätenliste existiert, nach der die einzelnen Maßnahmen der Umsetzung abgeleitet werden. Die Anfrage bezieht sich auf die Notwendigkeit, die Sicherheit im Radverkehr durch die Realisierung der geplanten Wege zu erhöhen.
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- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- Ausbau RadwegenetzZur Vorlage · 0658/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat im Rahmen einer Anfrage zur Umsetzung des Radwegekonzeptes Informationen zum Ausbau der Rad-Hauptrouten Rhynern und Westtünnen angefordert. Gegenstand der Anfrage sind insbesondere die mit dem Konzept verbundenen Baumaßnahmen, wie etwa die Errichtung einer Rampe am Willi-Bonnemeier-Weg. Die Fraktion erkundigte sich dabei nach einem konkreten Zeitplan für die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen sowie nach einer bestehenden Prioritätenliste für die Abarbeitung der einzelnen Punkte.
Die Verwaltung nahm in ihrer Stellungnahme dazu Stellung und teilte mit, dass zum aktuellen Zeitpunkt keine konkrete Zeitplanung für die Umsetzung der Maßnahmen vorliegt. Eine Prioritätenliste existiert ebenfalls nicht. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt nach der Information der Verwaltung nach der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln und der technischen Realisierbarkeit ohne Grunderwerb. Projekte, die einen Grunderwerb oder umfangreichere Planungen erfordern, werden sukzessive angestoßen, wobei die Verwaltung auf längere Bearbeitungszeiten bei diesen Vorhaben hinweist.
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Beratungsfolge
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 8.PV-Anlagen auf städtischen Gebäuden im Stadtbezirk RhynernZur Vorlage · 0420/23_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktion Bündnis 90/Die Grünen Rhynern hat im Rahmen einer Anfrage an den Bezirksbürgermeister Informationen zur Installation von Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden im Stadtbezirk Rhynern angefordert. Ziel der Anfrage ist es, die Anzahl der PV-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden im betreffenden Bezirk zu erhöhen.
Die Anfrage umfasst zwei spezifische Fragestellungen. Zum einen wird ein Überblick über den aktuellen Umsetzungsgrad der Photovoltaik-Maßnahmen auf städtischen Gebäuden innerhalb des Stadtbezirks Rhynern benötigt. Zum anderen bittet die Fraktion um Auskunft über weitere Planungen für die Installation solcher Anlagen auf städtischen Gebäuden im Bezirk sowie um eine Angabe zur zeitlichen Perspektive für deren Realisierung. Die Vorlage wurde am 11. Mai 2023 eingereicht und war für die Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern am 1. Juni 2023 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- PV-Anlagen auf städtischen Gebäuden im Stadtbezirk RhynernZur Vorlage · 0664/23_ST · Stlgnahme
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zur Anfrage der Bezirksfraktion Bündnis 90/Die Grünen Rhynern Informationen zum Stand der Photovoltaik-Installationen auf städtischen Gebäuden im Stadtbezirk Rhynern vorgelegt. Gegenstand der Anfrage war ein Überblick über den aktuellen Umsetzungsgrad sowie über weitere Planungen und die zeitliche Perspektive für PV-Anlagen in diesem Stadtbezirk.
Die Verwaltung erläuterte, dass das Immobilienmanagement gemeinsam mit den Stadtwerken für das gesamte Stadtgebiet Hamm Lösungen für PV-Anlagen auf städtischen Liegenschaften erarbeitet. Bei der Prüfung der Projekte werden die bauliche Substanz, die Himmelsausrichtung, Verschattungen sowie die Wirtschaftlichkeit berücksichtigt. Da die wirtschaftliche Komponente vorrangig ist und nicht jedes Dach für eine Installation geeignet ist, wird eine statistische Aufteilung auf einzelne Stadtbezirke nicht vorgenommen. Eine solche Kennzahl zum Umsetzungsgrad pro Bezirk wird von der Verwaltung als nicht aussagekräftig eingestuft.
Für den Stadtbezirk Rhynern sind derzeit drei Anlagen in Betrieb: Die Carl-Orff-Schule mit 2,41 kWp, die Dietrich-Bonhoeffer-Schule mit 4,24 kWp und die Hellwegschule mit 29,7 kWp. Als Projekt in der Planungsphase wird die Konrad-Adenauer-Realschule mit einer Leistung von 99,9 kWp aufgeführt.
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- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 9.Lärmschutzmaßnahmen der DB im Bereich WesttünnenZur Vorlage · 0427/23_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat im Rahmen der Anfrage 0427/23 Fragen zum aktuellen Stand der Lärmschutzmaßnahmen der Deutschen Bahn AG im Bereich Westtünnen an den Bezirksbürgermeister gestellt. Hintergrund der Anfrage sind Verzögerungen bei der Umsetzung der geplanten Maßnahmen. Während der Baubeginn ursprünglich für das erste Halbjahr 2021 vorgesehen war, wurde eine Verschiebung auf das Jahr 2024 kommuniziert. Zudem liegen Informationen vor, wonach ein Baubeginn für die Errichtung von Lärmschutzwänden für das Jahr 2027 in Aussicht gestellt wurde, wobei die aktuelle Gültigkeit dieser Terminierung ebenfalls infrage steht.
Die Fraktion erkundigt sich, ob der Verwaltung ein aktueller Projektplan für die Lärmschutzmaßnahmen vorliegt oder ein solcher eingefordert wurde. Des Weiteren wird gefragt, ob die Verwaltung in Kontakt mit der Deutschen Bahn AG steht und ob Konzepte existieren, um die Realisierung des Projekts im Hinblick auf die Wohnqualität im angrenzenden Baugebiet Dierhagenweg zu beschleunigen. Zudem wird die Verwaltung aufgefordert, darzulegen, ob Bemühungen unternommen wurden, die Bürgerinnen und Bürger über Planänderungen zu informieren, etwa durch eine Bürgerversammlung. In diesem Zusammenhang wird nach einem möglichen Termin für eine solche Veranstaltung gefragt. Die Anfrage thematisiert zudem die Sorge vor zunehmenden Lärmemissionen durch die Fertigstellung des Haltepunkts Westtünnen.
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- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- Lärmschutzmaßnahmen der DB im Bereich WesttünnenZur Vorlage · 0668/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat im Rahmen einer Anfrage zur Stellungnahme der Verwaltung Informationen über den aktuellen Stand der geplanten Lärmschutzmaßnahmen der Deutschen Bahn AG im Bereich Westtünnen angefordert. Hintergrund der Anfrage sind Verzögerungen bei der Umsetzung der Maßnahmen, die ursprünglich für das erste Halbjahr 2021 vorgesehen waren. Die Fraktion erkundigte sich nach dem Kenntnisstand der Verwaltung bezüglich eines Projektplans, dem Austausch mit der Deutschen Bahn AG sowie nach Möglichkeiten, die Realisierung des Projekts im Hinblick auf die Wohnqualität im angrenzenden Baugebiet Dierhagenweg zu beschleunigen. Zudem wurde die Durchführung einer weiteren Bürgerversammlung zur Information über Planänderungen sowie die langfristige Lärmbelastung für Anwohner thematisiert.
Die Verwaltung teilte mit, dass die Deutsche Bahn AG den Beginn der Bauarbeiten an den Lärmschutzwänden in Westtünnen für das Jahr 2027 bestätigt hat. Auf Initiative der Stadt wird derzeit durch die Deutsche Bahn geprüft, ob bereits im Zuge der Arbeiten am Haltepunkt in den Jahren 2023 und 2024 eine Lärmschutzwand entlang des Bahnsteigs errichtet werden kann. Über die Ergebnisse dieser Prüfung wird zu einem späteren Zeitpunkt informiert. Der Wunsch nach einer weiteren Bürgerinformation zu den Lärmsanierungsmaßnahmen wird an die Deutsche Bahn AG weitergeleitet.
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Beratungsfolge
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.Anschaffung von Defibrilatoren für den SeniorensportZur Vorlage · 0444/23_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat im Rahmen einer Anfrage an den Bezirksbürgermeister die Prüfung der Anschaffung von Defibrillatoren für den Seniorensport angeregt. Ziel der Anfrage ist es, die medizinische Erstversorgung für die wachsende Gruppe aktiver älterer Menschen zu unterstützen.
Nach Angaben der Fraktion existiert bereits eine finanzielle Beteiligung des Stadtsportbundes in Höhe von 250 Euro für diesen Zweck. Die Fraktion bittet die Verwaltung nun darum zu untersuchen, ob zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden können, um die Gesamtinvestitionskosten für Vereine, die Seniorensport anbieten, zu decken. Die Anfrage wurde zur Behandlung in der Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern am 1. Juni 2023 vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 07.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- Anschaffung von Defibrilatoren für den SeniorensportZur Vorlage · 0696/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat mit der Anfrage Nummer 0444/23 die Prüfung beantragt, ob die Stadt Hamm finanzielle Mittel für die Anschaffung von Defibrillatoren in Vereinen bereitstellen kann, die Seniorensport anbieten. Ziel der Anfrage ist es, die medizinische Notfallversorgung für die Gruppe der aktiven älteren Menschen zu unterstützen. In der Anfrage wird zudem darauf verwiesen, dass der Stadtsportbund bereits einen Einzelbeitrag in Höhe von 250 Euro für die Anschaffungskosten eines Defibrillators gewährt.
In der Stellungnahme der Verwaltung zur Vorlage 0696/23 wird bestätigt, dass der Stadtsportbund auf Antrag einen einmaligen Betrag von 250 Euro pro Sportverein mit einem Seniorensportangebot für die Anschaffungskosten eines Defibrillators bewilligt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass dieser Förderbetrag den spezifischen Richtlinien des Stadtsportbundes unterliegt. Eine darüber hinausgehende Bereitstellung von städtischen Mitteln durch die Verwaltung wird in der vorliegenden Stellungnahme nicht thematisiert.
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Beratungsfolge
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- G.Anregungen
- 1.Kunst am SpielplatzZur Vorlage · 0045/21_AR · Anregung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktion Bündnis 90/Die Grünen Rhynern hat im Rahmen einer Anregung an die Bezirksvertretung Hamm-Rhynern die Prüfung von nicht abgerufenen Haushaltsmitteln beantragt. Hintergrund ist ein Budget in Höhe von 100.000 Euro für den Bezirk aus dem Vorjahr, von dem nach Angaben der Fraktion Gelder nicht in Anspruch genommen wurden. Die Fraktion bittet darum, den aktuellen Stand der verfügbaren Mittel zu ermitteln.
Gleichzeitig regt die Fraktion an, zu prüfen, ob diese Beträge teilweise für die Umsetzung von Kunstprojekten verwendet werden können. Konkret wird vorgeschlagen, unter Anleitung von Künstlern aus Hamm gemeinsam mit Kindern aus dem Bezirk bleibende Kunstwerke zum Thema Klimawandel zu gestalten. Als potenzielle Standorte für diese Projekte werden unter anderem Spielplätze im Bezirk genannt. Die Anregung wurde zur Behandlung in der Sitzung der Bezirksvertretung am 18. November 2021 vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 2.Erhöhung der Aufenthaltsqualität in der Dorfmitte von RhynernZur Vorlage · 0081/22_AR · Anregung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bürger aus Rhynern haben im Rahmen einer Anregung an die Bezirksvertretung Hamm-Rhynern die Erhöhung der Aufenthaltsqualität in der Dorfmitte beantragt. Im Zentrum des Vorschlags steht die Installation von Spielgeräten im Bereich vor dem Rosenbeet, welches gleichzeitig als Straßenschutz dient.
Die Antragsteller weisen darauf hin, dass der aktuelle Bereich, der durch eine Skulptur und Sitzbänke geprägt ist, für Kinder kaum Beschäftigungsmöglichkeiten bietet. Um die Attraktivität des Ortes für Familien zu steigern, wird die Aufstellung von zwei bis drei Kinderspielgeräten aus Edelstahl vorgeschlagen. Bezüglich der Finanzierung wird darauf hingewiesen, dass für die Kostenübernahme von zwei dieser Spielgeräte eine Beteiligung durch Sponsoren möglich wäre. Die Anregung richtet sich an die Bezirksvertretung mit der Bitte um Zustimmung sowie an die Verwaltung mit der Bitte um Umsetzung des Vorhabens.
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- 07.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 3.Dringender Handlungsbedarf aufgrund von Verkehrsbehinderungen im Zuge der Sanierung der B63Zur Vorlage · 0087/23_AR · Anregung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat im Rahmen einer Anregung an die Bezirksvertretung Hamm-Rhynern die Erarbeitung von Maßnahmen zur Entschärfung der Verkehrssituation im Zuge der B63-Sanierung gefordert. Hintergrund sind die laufenden Arbeiten im Bereich der Autobahnauffahrten auf die A2 in Rhynern, deren Verkehrsbehinderungen laut Planung bis September 2023 andauern sollen.
Die Fraktion weist darauf hin, dass der durch die Baustelle entstandene Umgehungsverkehr zu regelmäßigen Verkehrsbehinderungen im Ortskern von Rhynern sowie auf den ausgewiesenen Umleitungsstrecken führt. Insbesondere im Bereich der Kreuzung Unnaer Straße/B63 sowie an den Straßen Alte Salzstraße und Reginenstraße werden Gefahrenstellen für verschiedene Verkehrsteilnehmer, darunter Radfahrer, Fußgänger und Personen mit Kinderwagen oder Rollatoren, angeführt. Als konkrete Problembereiche werden die Kreuzungen Reginenstraße/An der Lohschule sowie Alte Salzstraße/Unnaer Straße benannt.
Die Fraktion fordert die Verwaltung auf, in Zusammenarbeit mit der Polizei kurzfristige verkehrsleitende und verkehrssichernde Maßnahmen zu erarbeiten, um die Belastung durch Umleitungs- und Schleichverkehr zu reduzieren. Als einen möglichen Schritt wird eine personelle Unterstützung der Verkehrsregelung im Kreuzungsbereich der B63 und der Unnaer Straße während der Stoßzeiten vorgeschlagen. Zudem wird um eine zeitnahe Information über die eingeleiteten und geplanten Maßnahmen gebeten.
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- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- H.Verschiedenes