Muslimische Gebetsräume am Bahnhofsgebäude
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung nimmt in ihrer Stellungnahme zur Anfrage der Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm Stellung zur Nutzung muslimischer Gebetsräume im Bahnhofsgebäude. Gegenstand der Anfrage waren Fragen zum Kaufinteresse der Stadt Hamm an der ehemaligen Eilgutabfertigung sowie zur Schließung der dortigen Gebetsstätte aufgrund von Brandschutzbedenken.
Nach Angaben der Verwaltung informierte die Deutsche Bahn Ende 2017 darüber, einen Gebäudeteil des Hauptbahnhofs veräußern zu wollen. Die Abwicklung des Verkaufs erfolgt über die Bahnentwicklungsgesellschaft (BEG), welche mit der Grundlagenermittlung und Wertermittlung des Objekts beauftragt wurde.
Hinsichtlich der Kommunikation zwischen der Deutschen Bahn, der muslimischen Gemeinde und der Stadt Hamm hält die Verwaltung fest, dass grundsätzlich nur die Deutsche Bahn als Eigentümerin und Vermieterin zur Gesprächsführung mit Mietern oder Nutzern berechtigt ist. Ein Gesprächswunsch seitens der Beteiligten wurde der Stadtverwaltung nicht unterbreitet.
Die Verwaltung gab an, keine Informationen über die Beweggründe der Deutschen Bahn bezüglich der Brandschutzthematik zu haben. Die Deutsche Bahn habe die Stadt Hamm zudem nicht um Aussagen zum Brandschutz gebeten. Fragen, die das Verhältnis zwischen der Deutschen Bahn und der Nutzergemeinde betreffen, können von der Stadtverwaltung nicht beantwortet werden.
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- 22.11.2022kein Ergebnis hinterlegt
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