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Tagesordnung
- II.Öffentliche Sitzung
- A.Einwohnerfragestunde
- B.Bericht der Verwaltung zu Stadtteilforen und -förderkonzepten
- C.Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 1.Anträge zur Niederschrift Nr. 0006/2020 der Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Mitte vom 05.11.2020
- 2.„Hamm Weststadt“ – Grünverbindung Weststadt Baubeschluss zu den Maßnahmen Nord-Süd-Grünverbindung und Bewegungsoffensive Friedrich-Ebert-ParkZur Vorlage · 0118/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0118/20_VL der Stadt Hamm sieht den Baubeschluss für zwei Teilprojekte im Rahmen der „Grünverbindung Weststadt“ vor. Dabei handelt es sich um die „Nord-Süd-Grünverbindung“ (Teil A) sowie die „Bewegungsoffensive Friedrich-Ebert-Park“ (Teil B). Der Ausbau von Teil A soll gemäß Planentwurf Nr. II-264/1 unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Haushaltssanierungspläne 2021 ff. erfolgen. Für Teil B ist der Ausbau nach Entwurfsplan II-264/2 ebenfalls unter Vorbehalt der Finanzierung, der Haushaltssanierungspläne sowie der Empfehlungen der zuständigen Ausschüsse für Soziales und Gesundheit, Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie Familie, Kinder- und Jugendhilfe vorgesehen.
Die finanziellen Auswirkungen für Teil A belaufen sich auf Auszahlungen in Höhe von 1.194.000,00 €, wobei ein Eigenanteil von 119.400,00 € anfällt. Für Teil B sind Auszahlungen von 990.500,00 € mit einem Eigenanteil von 99.050,00 € veranschlagt. Die entsprechenden Mittel stehen zur Verfügung.
Die Maßnahmen umfassen die visuelle Öffnung der Eingangssituation am „Hoppegarten“ sowie Aufwertungen der Grünverbindung. Geplant sind die Installation von Leitstelen, die Anlage eines ökologischen Lehrpfades, Blühwiesen, Nistkästen und Insektenhotels sowie die Revitalisierung durch Auslichten von Vegetationsstrukturen, um Sichtachsen wiederherzustellen und Angsträume zu reduzieren. Grünpflegerische Maßnahmen wie Gehölzschnitte sollen in der laufenden Saison außerhalb der Brutzeit durchgeführt werden. Im Anschluss sind Bürgerbeteiligungen und Umweltbildungsprogramme in Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungsamt, dem Stadtteilbüro und lokalen Bildungseinrichtungen vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 07.12.2020 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- „Hamm Weststadt“ – Grünverbindung Weststadt Baubeschluss zu den Maßnahmen Nord-Süd-Grünverbindung und Bewegungsoffensive Friedrich-Ebert-Park
- D.Empfehlung an den Rat
- 1.Bebauungsplan Nr. 01.143 - An der Friedrichstraße - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0081/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0081/20_VL befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 01.143 „An der Friedrichstraße“ in Hamm. Ziel der Planung ist die städtebauliche Ordnung sowie die Schließung eines Baublocks am Gesundheitsamt durch die Errichtung eines Studentenwohnheims, das einen hohen Anteil an öffentlich gefördertem Wohnraum vorsieht. Das Plangebiet umfasst etwa 3.000 m² in der Gemarkung Hamm Mitte.
Durch die Neuregelung wird das bisherige Kerngebiet in ein Urbanes Gebiet (MU) umgewandelt. Dabei wird die Grundflächenzahl von 1,0 auf 0,8 gesenkt, während die Geschossflächenzahl auf 3,0 steigt. Die zulässige Anzahl der Vollgeschosse ist auf maximal fünf begrenzt, wobei im Eckbereich Friedrichstraße/Neue Bahnhofstraße ein sechstes Geschoss als Aufenthaltspavillon vorgesehen ist. Zudem sind Flachdächer mit einer Dachneigung von bis zu 15 Grad zulässig. Die Planung sieht zudem die Umwidmung von Gehwegflächen im Kreuzungsbereich Neue Bahnhofstraße/Friedrichstraße sowie Festsetzungen zu Begrünungs- und Versickerungsauflagen vor. Ein städtebaulicher Vertrag mit dem Investor soll die Begrünung der Dachflächen sicherstellen.
Das Verfahren erfolgt als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB. Im Rahmen der Behördenbeteiligung wurden Stellungnahmen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe zum Bodendenkmalschutz, des Lippeverbandes zur Entwässerung sowie Mitteilungen der Stadtwerke zur Netzumlegung berücksichtigt. Mit Inkrafttreten des neuen Bebauungsplans verlieren die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 01.008 „Neue Bahnhofstraße“ im entsprechenden Geltungsbereich ihre Gültigkeit. Der Rat soll den Satzungsbeschluss sowie die dazugehörige Begründung fassen.
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Beratungsfolge
- 08.09.2021 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 2.Weiterführung des Stadtteilbüros Hammer Westen in Trägerschaft des Katholischen Sozialdienstes e.V. bis 2022Zur Vorlage · 0078/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Weiterführung des Stadtteilbüros Hammer Westen in der Trägerschaft des Katholischen Sozialdienstes e.V. für die Jahre 2021 und 2022 beschlossen. Die Entscheidung erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne ab 2021.
Die Finanzierung der Aufgaben des Quartiersmanagements erfolgt durch Zuwendungen des Landes aus dem Programm „Soziale Stadt“. Die Stadt Hamm übernimmt dabei den erforderlichen Eigenanteil von 20 Prozent an den förderfähigen Kosten. Für das Jahr 2021 belaufen sich die förderfähigen Kosten auf 210.000 Euro, wobei die Finanzierung durch die Bezirksregierung Arnsberg für 2021 bereits vorliegt.
Zusätzlich werden weitere Aufgaben der Stadtteilarbeit aus kommunalen Mitteln finanziert. Dieser Bereich umfasst die Elternberatung, Elternbildung sowie die Beratung und Integration von Zuwanderern. Die kommunalen Fördermittel sind für 2021 auf maximal 232.100 Euro und für 2022 auf maximal 236.800 Euro angesetzt. Die Finanzierung umfasst jeweils pädagogische Fachkräfte sowie anteilige Sach-, Gemein- und Betriebskosten.
Das Stadtteilbüro ist Teil des integrierten Handlungskonzeptes für die Weststadt und umfasst Aufgaben wie die Bewohnerbeteiligung, Netzwerkentwicklung sowie die Förderung der Quartiersentwicklung. Die Mittel sind im Budget des Jugendamtes enthalten. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 07.12.2020 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 01.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.Erneuerungsprogramm Öffentliche Straßenbeleuchtung 2021Zur Vorlage · 0150/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0150/20_VL sieht die Umsetzung eines Erneuerungsprogramms für die öffentliche Straßenbeleuchtung im Jahr 2021 vor. Ziel der Maßnahme ist es, die Voraussetzungen für die Beantragung von Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen zu schaffen. Diese Fördermittel sollen dazu dienen, die finanzielle Belastung der Anlieger bei anfallenden Beiträgen zu reduzieren.
Die Durchführung der im Programm enthaltenen Maßnahmen soll durch die Stadtwerke Hamm GmbH erfolgen. Die Notwendigkeit der Erneuerungen ergibt sich aus dem Alter und der Abnutzung der bestehenden Anlagen, wodurch eine wirtschaftliche Instandhaltung der vorhandenen Infrastruktur nicht mehr gewährleistet werden kann. Da es sich um beitragsfähige Maßnahmen handelt, ist vorgesehen, die betroffenen Anlieger vor Beginn der Arbeiten über die entstehenden Beitragspflichten gemäß der Straßenbaubeitragssatzung zu informieren.
Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme belaufen sich auf einen konsumtiven Aufwand von 1.063.540 Euro sowie einen investiven Aufwand von 151.900 Euro. Die Mittel werden aus Instandhaltungsrückstellungen der Jahre 2018 und 2019 bereitgestellt. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne für die Folgejahre ab 2021. Über mögliche Einzahlungen durch Anliegerbeiträge liegen zum Zeitpunkt der Vorlage keine konkreten Informationen vor.
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Beratungsfolge
- 15.06.2022 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 02.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 01.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 01.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 30.11.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- E.Empfehlung an den Hauptausschuss
- 1.Fahrbahndeckschichterneuerungen an verschiedenen Fahrbahnen im StadtgebietZur Vorlage · 0100/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Erneuerung von Fahrbahndeckschichten an verschiedenen Straßen im Stadtgebiet vorgelegt. Die Maßnahme umfasst die Behebung von Rissen und Abplatzungen, die durch Ausmagerungen an den Fahrbahnen entstanden sind. Die Arbeiten sind der Straßenunterhaltung zuzuordnen, wessofern keine Straßenbaubeitragspflichten entstehen.
Die geplanten Erneuerungen betreffen sechs Abschnitte in unterschiedlichen Bezirken: Die Hafenstraße, die Lilienstraße, der Alte Uentroper Weg, die Ostwennemarstraße, die Auf der Becke sowie die Alte Landwehrstraße. Die Gesamtkosten für diese Maßnahmen belaufen sich auf 560.000 Euro für das Jahr 2021. Davon entfallen 504.000 Euro auf Zuwendungen aus dem Sonderprogramm Erhaltungsinvestitionen kommunale Verkehrsinfrastruktur, sodass der städtische Eigenanteil bei 56.000 Euro liegt.
Der Beschlussvorschlag sieht die Durchführung der Arbeiten unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne ab 2021 vor. Ein entsprechender Zuschussantrag bei der Bezirksregierung Arnsberg wurde gestellt, wobei eine Bewilligung bereits in Aussicht gestellt wurde. Ein Beginn der Straßenbaumaßnahmen ist erst nach Erteilung des offiziellen Bewilligungsbescheides vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 01.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 30.11.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 2.Ausbauplan S15 /2020 Kanalquartier Hier: Ausbau Adenauerallee von der heutigen Zufahrt zum Wasser-und Schifffahrtsamt bis in Höhe der östlichen Gebäudewand der Aula des Gymnasium „ Hammonense“Zur Vorlage · 0111/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausbauplan S15/2020 Kanalquartier sieht den Ausbau der Adenauerallee im Bereich zwischen der Zufahrt zum Wasser- und Schifffahrtsamt und der Aula des Gymnasiums Hammonense sowie die Asphaltierung der Fahrradpromenade vom Abzweig Münsterstraße bis zur Adenauerallee vor. Die Umsetzung erfolgt unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung durch die Bewilligung der Fördermittel JFP 2021 sowie der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne 2021 und der Folgejahre. Die finanziellen Auswirkungen werden mit Auszahlungen in Höhe von 1.300.000,00 € beziffert. Durch die geplante Städtebauförderung in Höhe von 1.040.000,00 €, was einem Anteil von 80 % entspricht, ergibt sich ein städtischer Eigenanteil von 260.000,00 €.
Im Rahmen der Maßnahme ist zudem eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h im Bereich der Straße An der Schleuse vorgesehen. Die Flächenbilanz umfasst eine Entsiegelung von etwa 1.600 m² zur Förderung von Alleenbäumen sowie eine Neuversiegelung von etwa 700 m² durch die Neuanlage des Gehwegs auf der Nordseite der Adenauerallee. Für den Ausbau des Gehweges und Radweges westlich der Fußgängerquerung ist ein Grunderwerb von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben erforderlich. Die Planung berücksichtigt die Vorgaben des Behindertenkoordinators zur Barrierefreiheit, einschließlich taktiler Bodenindikatoren, optischer Kontraste an abgesenkten Borden und der Gestaltung von Bewegungsflächen auf Fußgängerschutzinseln. Der Ausbauplan wird im Zeitraum vom 16.11.2020 bis zum 30.11.2020 öffentlich ausgelegt.
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Beratungsfolge
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.Innenstadt 2030: Umgestaltung WestentorZur Vorlage · 0101/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0101/20_VL befasst sich mit der Umgestaltung des Westentors in Hamm als Teil des Programms „Innenstadt 2030“. Grundlage für das geplante Vorhaben ist ein Funktionsplan, der in Abstimmung mit den Stadtwerken erstellt wurde. Der Beschlussvorschlag sieht vor, diesen Plan als Basis für ein Wettbewerbsverfahren zur Qualifizierung des Verkehrsknotenpunktes zu verabschieden und die Verwaltung mit der Durchführung zu beauftragen. Voraussetzung hierfür sind eine gesicherte Finanzierung sowie die Genehmigung der Haushaltssanierungspläne 2021 ff.
Gegenstand des geplanten Teilnahmewettbewerbs ist die künstlerische und bauliche Neugestaltung des Bereichs. Ziel ist eine Verbindung von Kunst und Verkehrsbau unter Berücksichtigung von Innovation, Langlebigkeit, Umweltfreundlichkeit sowie der Sicherstellung der Verkehrsfunktion und Unterhaltsfähigkeit. Im Rahmen einer Mehrfachbeauftragung sollen drei ausgewählte Büros Entwürfe für die Bereiche Tiefbau, Hochbau und künstlerische Gestaltung sowie Vorschläge für Bürgerbeteiligungsverfahren erarbeiten. Die Bewertung der Entwürfe erfolgt durch eine Jury, die sich aus Vertretern politischer Gremien, der Verwaltung, der Bezirksbürgermeisterin, Mitgliedern der Bezirksvertretung Hamm-Mitte sowie externen Fachleuten zusammensetzt.
Für das Wettbewerbsverfahren stehen 150.000 Euro zur Verfügung, wobei die Stadt einen Eigenanteil von 30.000 Euro trägt. Die Kosten für das Verfahren teilen sich in 120.000 Euro für die Vorentwürfe der drei Büros sowie 30.000 Euro für Honorare, Prüfung und Sachkosten auf. Die geschätzten Baukosten für die anschließende Umgestaltung werden auf etwa 1,2 Millionen Euro beziffert.
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Beratungsfolge
- 02.12.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 01.12.2021 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 25.11.2021 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 24.11.2021 · Integrationsrat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 4.Sanierung SchulhöfeZur Vorlage · 0178/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Hauptausschuss eine Beschlussvorlage zur Sanierung der Schulhöfe der Bodelschwinghschule, der Johannesschule und der Josefschule vor. Die Umsetzung der Maßnahmen soll ab dem Frühjahr 2021 erfolgen, sofern die Finanzierung gesichert ist, die Fördermittel bewilligt werden und der Haushaltssanierungsplan 2021 ff. genehmigt wird. Die Finanzierung soll über das Bundesprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder erfolgen, wobei die Verwaltung einen Förderantrag beabsichtigt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 910.000 Euro, wobei die städtische Eigenanteil auf etwa 10 bis 30 Prozent geschätzt wird.
An der Bodelschwinghschule ist der Austausch des Asphaltbelags durch Betonsteinpflaster sowie die Errichtung eines Soccerspielfeldes mit Kunststoffbelag und Ballfangzaun vorgesehen. Die Kosten hierfür werden auf etwa 400.000 Euro beziffert. An der Johannesschule sollen durch die Installation eines Balancierparcours, eines Sandkastens, einer Slackline sowie einer Kurzstreckenlaufbahn neue Sport- und Spielangebote geschaffen werden. Die Kosten für diese Maßnahmen liegen bei rund 110.000 Euro. An der Josefschule soll der bestehende Asphaltbelag durch farbig gestaltetes Betonsteinpflaster ersetzt werden. Geplant ist zudem die Errichtung eines Fahrradparcours zur Verkehrserziehung. Die Kosten für diese Sanierung werden auf etwa 400.000 Euro geschätzt. Die Verwaltung ist mit der Umsetzung der Maßnahmen beauftragt.
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Beratungsfolge
- 07.12.2022 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 10.12.2020 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 02.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 01.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- F.Mitteilungsvorlagen
- 1.Bildung und Zusammensetzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität Wahl der Mitglieder und der stellvertretenden MitgliederZur Vorlage · 0007/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat mit der Beschlussvorlage 0007/20 die Bildung und Zusammensetzung eines neuen Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität zur Entscheidung an den Rat vorgelegt. Der Entwurf sieht vor, diesen Ausschuss mit insgesamt 13 Mitgliedern zu besetzen, wobei mindestens sieben dieser Plätze durch Ratsmitglieder besetzt werden sollen.
Der Beschlussvorschlag umfasst zudem die Regelung zur Wahl der Mitglieder sowie der stellvertretenden Mitglieder. Für den Fall, dass sich der Rat auf einen einheitlichen Wahlvorschlag einigt, kann die Besetzung gemäß der Gemeindeordnung durch einen einstimmigen Beschluss erfolgen. Sollte keine Einigung erzielt werden, sieht die Vorlage ein Verfahren nach den Grundsätzen der Verhältniswahl vor. Dabei werden die Sitze entsprechend der Stimmenanteile der Fraktionen und Gruppen im Rat verteilt.
Zusätzlich ist vorgesehen, dass Ratsmitglieder, die im Ausschuss nicht vertreten sind, in alphabetischer Reihenfolge als weitere stellvertretende Mitglieder gewählt werden. Die Vorlage stellt klar, dass die bereits gewählten Stellvertreter eine listenmäßige und keine persönliche Vertretung darstellen. Die personelle Besetzung der Ausschussmitglieder erfolgt unter Berücksachtung der gesetzlichen Vorgaben, wobei der Oberbürgermeister bei der personellen Besetzung der Ausschüsse nicht stimmberechtigt ist. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Neugliederung werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 02.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 01.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 01.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 30.11.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 03.11.2020 · Rat
- 2.Bildung und Zusammensetzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit Wahl der Mitglieder und stellvertretenden MitgliederZur Vorlage · 0014/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Beschlussvorlage 0014/20_VL befasst sich der Rat der Stadt Hamm mit der Bildung und der personellen Zusammensetzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit. Die Verwaltung schlägt vor, den Ausschuss neu zu bilden und die Mitgliederzahl auf insgesamt 13 Personen festzulegen. Davon sollen mindestens sieben Mitglieder aus dem Rat der Stadt Hamm bestehen.
Die Vorlage regelt zudem das Verfahren zur Wahl der ordentlichen Mitglieder sowie der stellvertretenden Mitglieder. Dabei wird vorgesehen, dass zusätzlich zu den primär gewählten Stellvertretern jene Ratsmitglieder einer Fraktion als weitere stellvertretende Ausschussmitglieder gewählt werden, die im Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit nicht bereits vertreten sind. Die Zuweisung erfolgt hierbei in alphabetischer Reihenfolge. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Vertretungsreihenfolge gemäß der Gemeindeordnung zu regeln ist.
Hinsichtlich des Wahlverfahrens wird erläutert, dass die Besetzung durch einen einstimmigen Beschluss erfolgen kann, sofern sich die Ratsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben. Sollte kein einheitlicher Vorschlag zustande kommen, findet eine Abstimmung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl statt. Die Verteilung der Sitze erfolgt dabei nach dem Verhältnis der Stimmenzahlen der einzelnen Wahlvorschläge. Die Vorlage stellt zudem klar, dass der Oberbürgermeister bei der personellen Besetzung der Ausschüsse nicht stimmberechtigt ist. Finanzielle Auswirkungen aus diesem Beschluss werden nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 09.12.2020 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 03.11.2020 · Rat
- G.Anträge
- 1.Stopp der Planungen durch die Stadt für die B63nZur Vorlage · 0005/20_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung Hamm-Mitte wurde ein Antrag eingebracht, der einen Stopp der Planungen für die Bundesstraße B63n im Hammer Rathaus fordert. Der Antrag bezieht sich auf den Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP auf Stadtebene, welcher festhält, dass verfahrensleitende Beschlüsse zum Planfeststellungsverfahren der B63n in den nächsten fünf Jahren weder vom Rat noch von den Bezirksvertretungen getroffen werden können. Das Verfahren wird derzeit von der Bezirksregierung Arnsberg geleitet.
Gleichzeitig erfolgt die Entwurfsplanung für die B63n gemäß einer Planungsvereinbarung zwischen Stadt und Land im Rathaus Hamm. Hierfür wurden durch die Stadtverwaltung zwei Ingenieurstellen eingerichtet, um das Verfahren zu beschleunigen. Der Antrag fordert den Rat der Stadt Hamm nun dazu auf, die Verwaltung anzuweisen, diese Planungen im Rathaus einzustellen. Die entsprechenden personellen Kapazitäten sollen an anderer Stelle zur Entlastung der Verwaltung eingesetzt werden, wobei eine Unterstützung der Planungen für den Radschnellweg 1 als Option genannt wird.
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Beratungsfolge
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- H.Verschiedenes