Absolutes Halteverbot Barsener Straße
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Bockum-Hövel hat mit der Vorlage AT-767/2024 den Antrag gestellt, auf der Barsener Straße ein absolutes Halteverbot einzurichten. Die Regelung soll die rechte Fahrbahnseite in Fahrtrichtung Ortsmitte betreffen und den Bereich von der Horster Straße bis zur Hammer Straße umfassen.
Die Begründung des Antrags bezieht sich auf die Situation nach Abschluss der Straßenbauarbeiten im Abschnitt zwischen der Horster Straße und der Barsener Straße auf Höhe der Hausnummer 11a. Laut der Bezirksfraktion parken dort vermehrt Fahrzeuge auf der rechten Fahrbahnseite, was zu Hindernissen im Verkehrsfluss führt. Dies sei insbesondere deshalb der Fall, weil die Möglichkeiten zum Einscheren durch bereits vorhandene Verkehrsinseln eingeschränkt seien. Der Antrag wurde dem Bezirksbürgermeister zur Beratung in der Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 05.06.2024kein Ergebnis hinterlegt