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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Mündlicher Bericht
- 1.Mündlicher Bericht der Flüchtlingshilfe Hamm e.V. (Herr Kesztüs) und des Fachdienstes Integration und Migration des Caritasverband Hamm e.V. (Frau Friedrich)
- B.Beschlussfassung durch den Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 1.Anträge zu Teil I der Niederschrift Nr. 0251/23 der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 20.03.2023
- 2.Gewährung von Zuschüssen an die Verbände der freien Wohlfahrtspflege, an sonstige Verbände und VereineZur Vorlage · 1139/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Beschlussvorlage 1139/23 den Ausschuss für Soziales und Gesundheit um die Bewilligung von Zuschüssen für das Haushaltsjahr 2023 gebeten. Die beantragten Mittel sind für die Verbände der freien Wohlfahrtspflege sowie für weitere Verbände und Vereine vorgesehen, welche soziale Aufgaben wahrnehmen.
Die Vorlage sieht vor, die Zuschüsse in der Höhe zu bewilligen, wie sie sich aus der beigefügten Aufstellung ergeben, sofern die Finanzierung gesichert ist. Bei der Verteilung der Mittel wurden Vereine mit regionaler Bedeutung für die allgemeine Daseinsvorsorge der Stadt Hamm berücksichtigt. Die Auszahlung der Beträge erfolgt nach dem Beschluss des Ausschusses an die jeweiligen Einrichtungen und Vereine. Eine Weiterleitung der Mittel an Verbanduntergliederungen ist möglich, muss jedoch im Verwendungsnachweis ausgewiesen werden.
Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme belaufen sich auf einen städtischen Eigenanteil von insgesamt 84.370,00 Euro. Die Mittel sind im Haushaltsplan für das Jahr 2023 als Transferaufwendungen vorgesehen und stehen zur Verfügung. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Vorlage geprüft und keine Bedenken angemeldet. Klimarelevante Auswirkungen werden in der Vorlage nicht angegeben.
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Beratungsfolge
- 12.06.2023 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- C.Empfehlung an den Rat
- 1.Fortschreibung des Handlungskonzepts „Älterwerden in Hamm!“ ab 2024 ffZur Vorlage · 1124/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 1124/23_VL sieht die Fortführung des Handlungskonzepts „Älterwerden in Hamm!“ ab dem Jahr 2024 vor. Im Zentrum der Vorlage steht die Aufstockung der personellen Kapazitäten in der altengerechten Quartiersarbeit. Konkret soll die bisher mit jeweils 0,5 Stellen besetzte Arbeit in den fünf Sozialräumen Heessen, Norden, Pelkum, Rhynern und Westen um jeweils eine weitere 0,5 Stelle auf insgesamt 1,0 Stellen pro Raum erweitert werden. Diese Ausweitung ist zunächst für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geplant, wobei eine jährliche Verlängerungsoption bis spätestens Ende 2026 vorgesehen ist.
Für die Umsetzung der personellen Aufstockung ist die Durchführung eines europaweiten Vergabeverfahrens durch die Verwaltung vorgesehen. Die finanziellen Aufwendungen für die Erweiterung der Stellen belaufen sich auf einen städtischen Eigenanteil von insgesamt 716.750 Euro über den Zeitraum von 2024 bis 2026. Die Kosten gliedern sich in 229.600 Euro für das Jahr 2024, 238.800 Euro für 2025 und 248.350 Euro für 2026. In diesen Beträgen sind Pauschalen für Sach- und Overheadkosten in Höhe von jeweils 15 Prozent der Bruttopersonalkosten enthalten. Die Realisierung der Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung der Haushaltspläne ab 2024. Die städtischen Gesamtkosten für die Quartiersarbeit belaufen sich im Zeitraum von 2022 bis 2026 auf insgesamt 3.576.500 Euro.
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 12.06.2023 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 07.06.2023 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 31.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.Fortsetzung und Erweiterung der Sprach- und Familienbildungsprogramme „Griffbereit“, „Rucksack KiTa“ und „Rucksack Schule“ durch freie TrägerZur Vorlage · 1156/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 1156/23_VL sieht die Fortsetzung und Erweiterung der Sprach- und Familienbildungsprogramme „Griffbereit“, „Rucksack KiTa“ und „Rucksack Schule“ vor. Diese Programme sind darauf ausgerichtet, mehrsprachige Familien zu unterstützen und die frühkindliche Entwicklung zu fördern. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Ruhr-Lippe-Ems sowie das Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Hamm e.V., mit der Durchführung der Programme zu betrauen, sofern die Finanzierung für das Kita-Jahr 2023/2024 gesichert ist. Die Verwaltung soll die entsprechenden Bewilligungsbescheide erteilen.
Die finanziellen Auswirkungen für das Kalenderjahr 2023 belaufen sich auf Aufwendungen von 164.000 Euro, wobei der städtische Eigenanteil 120.900 Euro beträgt. Für das Jahr 2024 werden Aufwendungen in Höhe von 201.000 Euro veranschlagt, wobei der städtische Eigenanteil 201.000 Euro umfasst. Für das Jahr 2023 stehen Erträge aus dem Programm „Integrationschancen für Kinder und Familien“ in Höhe von 33.300 Euro sowie aus dem Programm „Rucksack Schule NRW“ in Höhe von 9.800 Euro zur Verfügung. Für das Jahr 2024 liegen keine gesicherten Fördermittel vor.
Im Zeitraum vom 1. August bis zum 31. Dezember 2023 wurden Fördermittel für die Programme „Griffbereit“ und „Rucksack Schule“ beantragt. Die Mittel aus den Landesprogrammen sollen nach Zusage von der Stadt Hamm an die Träger weitergeleitet werden. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage.
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 15.06.2023 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 12.06.2023 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 07.06.2023 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 06.06.2023 · Integrationsrat
- D.Empfehlung an den Hauptausschuss
- 1.Weiterführung und Ausbau der kommunalen Angebote gegen sexualisierte GewaltZur Vorlage · 0972/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0972/22 den Antrag gestellt, die Beratungs- und Therapieangebote gegen sexualisierte Gewalt in der Beratungsstelle des Trägers Outlaw weiterzuführen und auszubauen. Die Förderung soll unter dem Vorbehalt gesicherter Finanzierung für den Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis zum 31. Dezember 2026 erfolgen.
Grund für den Antrag ist ein entstandenes Finanzierungsdelta beim Träger. Zwar wurden zuvor Anteilsfinanzierungen zugesagt, jedoch führten angepasste Förderrichtlinien des Landes dazu, dass die Mittel aus Landesmitteln geringer ausfielen als ursprünglich geplant. Zudem ist die Nachfrage nach Beratungsleistungen, Schulungsangeboten für Schulen sowie der Arbeit in Netzwerken gestiegen, unter anderem aufgrund gesetzlicher Vorgaben im Schuländerungsgesetz.
Der städtische Finanzierungsbedarf ist für die kommenden Jahre wie folgt kalkuliert: Im Jahr 2023 belaufen sich die Kosten auf 80.900 Euro, für 2024 auf 143.700 Euro, für 2025 auf 153.200 Euro und für 2026 auf 163.100 Euro. Da für das Jahr 2023 im aktuellen Budget nur 46.000 Euro vorgesehen sind, wird der Differenzbetrag über das Präventionsbudget des Jugendamtes im Rahmen der flexiblen Haushaltsführung gedeckt. Ab dem Jahr 2024 sollen die Haushaltsplananmeldungen entsprechend der kalkulierten Kosten aufgestockt werden. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 15.06.2023 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 12.06.2023 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 2.Förderung eines Kooperationsprojektes „Gesunde Ernährung für Bedürftige“ der Kolping-Bildungszentren gGmbH, der Hammer Tafel und der IntHamm gGmbH als Träger des Integrationsbetriebs „dasmarkt“ in Hamm-HeessenZur Vorlage · 1114/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss hat die finanzielle Unterstützung des Kooperationsprojektes „Gesunde Ernährung für Bedürftige“ beschlossen. Die Förderung umfasst einen Gesamtbetrag von maximal 60.000 Euro für den Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2025. Die Mittel werden auf Basis einer Festbetragsfinanzierung an die Kolping-Bildungszentren gGmbH ausgezahlt, wobei die jährlichen Höchstbeträge 15.000 Euro für das Jahr 2023, 30.000 Euro für das Jahr 2024 und 15.000 Euro für das erste Halbjahr 2025 betragen.
Das Projekt basiert auf einer Zusammenarbeit der Kolping-Bildungszentren gGmbH, der IntHamm gGmbH als Träger des Integrationsbetriebs „dasmarkt“ sowie der Hammer Tafel. Ziel der Kooperation ist es, die gesunde Ernährung von Menschen mit geringem Einkommen zu fördern. Dabei sollen verderbliche Lebensmittel oder Waren kurz vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums aus dem Integrationsbetrieb „dasmarkt“ an die Kolping-Bildungszentren weitergeleitet werden. Dort werden Obst und Gemüse unter Einhaltung hygienischer Standards zu vegetarischen Produkten wie Marmeladen, Kompotten oder Eintöpfen weiterverarbeitet. Die fertigen Lebensmittel werden anschließend über die bestehenden Strukturen der Hammer Tafel kostenlos an Bedürftige verteilt.
Die Kosten der Förderung dienen primär der Finanzierung einer halben Stelle für eine Kochkraft, welche die Anleitung von Teilnehmenden an sozialen Arbeitsgelegenheiten übernimmt. Die Verwaltung unterstützt den Antrag im Rahmen der Förderung der Wohlfahrtspflege. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 12.06.2023 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 3.Förderung der Sozialberatungsstelle in HammZur Vorlage · 1138/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss hat die finanzielle Unterstützung der Sozialberatungsstelle der Ev. Perthes-Stiftung e. V. in Hamm beschlossen. Die Zuwendung beläuft sich für das Jahr 2023 auf 67.200 Euro, unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung. Die Stadt übernimmt damit einen Anteil an der Fehlbedarfsfinanzierung, wobei die Berechnung auf dem Stand von 2019 basiert und eine jährliche Fortschreibung von 3 Prozent vorsieht.
Die Sozialberatungsstelle bietet Unterstützung, Beratung und Begleitung für Personen an, die aufgrund besonderer Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten konfrontiert sind. Die Zielgruppe umfasst Menschen in herausfordernden Lebenssituationen, etwa bei Abhängigkeitserkrankungen, Überschuldung, nach Haftzeiten oder bei drohendem Verlust von Wohnung oder Arbeitsplatz. Das Angebot umfasst unter anderem psychosoziale Beratung, Wohnungssicherung, sozialrechtliche Betreuung sowie Hilfe nach Haftentlassungen und Rückkehrhilfen.
Der Betrieb der Beratungsstelle erfolgt durch die Ev. Perthes-Stiftung e. V. in den Räumlichkeiten an der Ostenalle. Die Finanzierung der Einrichtung setzt sich zu 50 Prozent aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen sowie aus Eigenmitteln des Trägers zusammen. Die städtische Zuwendung deckt den verbleibenden Bedarf ab. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Vorlage geprüft und keine Bedenken angemeldet. Klimarelevante Auswirkungen werden nicht festgestellt.
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Beratungsfolge
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 12.06.2023 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- E.Verschiedenes