Gewährung von Zuschüssen an die Verbände der freien Wohlfahrtspflege, an sonstige Verbände und Vereine
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Beschlussvorlage 1139/23 den Ausschuss für Soziales und Gesundheit um die Bewilligung von Zuschüssen für das Haushaltsjahr 2023 gebeten. Die beantragten Mittel sind für die Verbände der freien Wohlfahrtspflege sowie für weitere Verbände und Vereine vorgesehen, welche soziale Aufgaben wahrnehmen.
Die Vorlage sieht vor, die Zuschüsse in der Höhe zu bewilligen, wie sie sich aus der beigefügten Aufstellung ergeben, sofern die Finanzierung gesichert ist. Bei der Verteilung der Mittel wurden Vereine mit regionaler Bedeutung für die allgemeine Daseinsvorsorge der Stadt Hamm berücksichtigt. Die Auszahlung der Beträge erfolgt nach dem Beschluss des Ausschusses an die jeweiligen Einrichtungen und Vereine. Eine Weiterleitung der Mittel an Verbanduntergliederungen ist möglich, muss jedoch im Verwendungsnachweis ausgewiesen werden.
Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme belaufen sich auf einen städtischen Eigenanteil von insgesamt 84.370,00 Euro. Die Mittel sind im Haushaltsplan für das Jahr 2023 als Transferaufwendungen vorgesehen und stehen zur Verfügung. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Vorlage geprüft und keine Bedenken angemeldet. Klimarelevante Auswirkungen werden in der Vorlage nicht angegeben.
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Beratungsfolge
- 12.06.2023kein Ergebnis hinterlegt
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