Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung
Gremium: Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung
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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Beschlussfassung durch den Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung
- 1.Anträge zur Niederschrift des Ausschusses für Personal und Verwaltungsmodernisierung vom 13.06.2022, Nr. 0171/22, Teil I. Schriftliche Anträge liegen nicht vor.
- 2.Ausstattung der Verwaltung mit einer elektronischen WohngeldakteZur Vorlage · 0889/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm plant die Einführung einer elektronischen Wohngeldakte auf Basis des Dokumentenmanagementsystems SER DOXIS. Mit dieser Maßnahme soll die digitale Aktenführung im Amt für Soziales, Wohnen und Pflege umgesetzt werden. Das Projekt sieht vor, die Prozesse für postalisch und digital eingehende Dokumente sowie die Genehmigung von Entscheidungen durch digitale Workflows zu optimieren. Durch die Anbindung an das Fachverfahren CZ Wohngeld sollen neue Akten automatisiert angelegt und bestehende Akten stetig aktualisiert werden.
Die Entwicklung der elektronischen Wohngeldakte erfolgt durch die Firma citeq. Dabei wird eine gemeinsame Projektarbeit mit der Stadt Münster angestrebt, da beide Kommunen ähnliche Prozesse nutzen. Die Kosten für die Entwicklung belaufen sich laut Angebot auf einmalig 142.909 Euro. Für den Betrieb und die Wartung sowie die Pflege des Fachverfahrens entstehen monatliche Kosten in Höhe von 1.988 Euro beziehungsweise 100 Euro.
Zusätzlich ist die Digitalisierung des bestehenden Papierbestands vorgesehen. Für das Scannen von etwa 4.500 Papierakten mit rund 1,125 Millionen Blatt werden einmalige Kosten von circa 90.000 Euro veranschlagt. Die Archivierung der Altakten soll nach der Entwicklung der neuen elektronischen Akte erfolgen. Die Finanzierung der Maßnahmen ist durch die entsprechenden Haushaltsposten gesichert. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Empfehlung des Ausschusses für Digitalisierung und Innovation.
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Beratungsfolge
- 19.09.2022 · Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung
- 3.Aufbau eines digitalen FamilienrathausesZur Vorlage · 0902/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm beabsichtigt, im Rahmen des Leitprojektes „digitales Familienrathaus“ die digitalen Angebote für Familien zu bündeln und zu vereinheitlichen. Ziel des Vorhabens ist es, Informationen und Verwaltungsleistungen im Bereich von der Schwangerschaft bis zum Übergang von der Schule in das Berufsleben in einem zentralen, eigenständigen Portal innerhalb des bestehenden Webauftritts der Stadt bereitzustellen. Das Projekt ist Teil der Digitalisierungsstrategie der Stadt Hamm.
Durch die Zusammenführung bisher unterschiedlicher Onlineangebote auf eine gemeinsame technische Grundlage sollen die Nutzerfreundlichkeit sowie die Effizienz bei der inhaltlichen Pflege und Administration gesteigert werden. Geplant ist unter anderem die Einführung eines intuitiven Leistungsfinders, der Nutzern basierend auf ihrer persönlichen Familiensituation passende Angebote vorschlägt. Zudem sollen Erklärvideos erstellt werden, um komplexe Informationen zu ausgewählten Lebenslagen verständlich zu vermitteln. Im Zuge der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes sollen künftig auch Funktionen wie die Online-Terminvereinbarung, Videoberatungen und die digitale Einreichung von Unterlagen ermöglicht werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen einzuleiten und Aufträge für die Entwicklungsleistungen der citeq sowie für die Erstellung von Informationsvideos zu vergeben. Die Kosten für die Entwicklungsleistung der citeq werden auf maximal 113.000 Euro brutto geschätzt, während für die Produktion von bis zu fünf Erklärvideos etwa 42.000 Euro brutto veranschlagt sind. Der städtische Eigenanteil beläuft sich auf 155.000 Euro, wobei die Mittel im Haushaltsplan zur Verfügung stehen. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 19.09.2022 · Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung
- B.Mitteilungsvorlagen
- 1.Studio-Ausstellung 2021 Rhizom Oktober 2021 bis Februar 2022Zur Vorlage · 0151/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Hauptausschuss eine Beschlussvorlage zur Realisierung der Ausstellung „Rhizom“ vor. Bei dem Projekt handelt es sich um eine Kooperation zwischen dem Gustav-Lübcke-Museum Hamm und dem Institut für Kunst und Materielle Kultur der TU Dortmund, die im Zeitraum von Oktober 2021 bis Februar 2022 im STUDIO des Museums stattfinden soll. Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne ab dem Jahr 2021.
Ziel der Zusammenarbeit ist die Öffnung des Museums für ein jüngeres Publikum. Im Rahmen des Projekts beteiligen sich Studierende unter universitärer Anleitung an allen Phasen, von der Projektentwicklung über den Aufbau der Ausstellung bis hin zur Vermittlung und Programmentwicklung. Die Exponate werden von den Studierenden aus verschiedenen Fachbereichen wie Malerei, Fotografie und Design erstellt und durch eine Jury ausgewählt, der auch Kuratorinnen und Kuratoren des Museums angehören. Inhaltlicher Schwerpunkt der Ausstellung ist das Thema Netzwerke.
Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf einen städtischen Eigenanteil von 5.000 Euro. Die entsprechenden Mittel sind in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen und werden in der Haushaltsplanung 2021/2022 berücksichtigt. Die Ausstellung wird durch einen Katalog sowie ein Rahmenprogramm, unter anderem mit Führungen durch die Studierenden, ergänzt.
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Beratungsfolge
- 19.09.2022 · Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung
- 15.09.2022 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 2.Feststellung des Wirtschaftsplans 2021 für den Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm (ASH)Zur Vorlage · 0165/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Sitzung am 15. Dezember 2020 den Wirtschaftsplan 2021 für den Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm (ASH) beschlossen. Die Entscheidung basiert auf der Zuständigkeit des Rates gemäß der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sowie der Betriebssatzung des ASH.
Der Wirtschaftsplan umfasst verschiedene Bestandteile, darunter den Erfolgsplan für das Jahr 2021, eine Übersicht der Erfolgsplanung für die einzelnen Betriebszweige, eine Mittelfristplanung für die Jahre 2020 bis 2024 sowie einen Vermögens-, Finanz- und Stellenplan. Zu den Aufgaben des Betriebes gehören unter anderem die Straßenreinigung, die Abfallsammlung, der Betrieb der städtischen Deponie und der Kompostierungsanlage sowie verschiedene gewerbliche Leistungen in den Bereichen Entsorgung, alternative Energien und Werkstattleistungen.
Die geplanten Aufwendungen im Erfolgsplan setzen sich primär aus dem Personalaufwand in Höhe von etwa 10.630 T€ und den Kosten für die Entsorgung in Höhe von rund 7.101 T€ zusammen. Die Erlöse resultieren aus Gebühren für die Abfallbeseitigung, Straßenreinigung und Deponie sowie aus den gewerblichen Betriebszweigen.
Im Vermögensplan sind Investitionen in Höhe von 8.554 T€ für Sachanlagen vorgesehen, was Neubauten sowie den Ersatz von Fahrzeugen, technischen Anlagen und Software umfasst. Zur Finanzierung dieser Investitionen ist die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 6.500 T€ vorgesehen. Zudem wurden Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2022 bis 2024 veranschlagt, um die Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen und weiteren Investitionen zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 21.09.2022 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 19.09.2022 · Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- C.Anträge
- D.Verschiedenes