Gewährung eines Betriebskostenzuschusses an den Trägerverein Kulturbahnhof Hamm e.V. für das Jahr 2023
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0960/22_VL die Gewährung eines Betriebskostenzuschusses an den Trägerverein des Kulturbahnhofs Hamm e.V. für das Jahr 2023 beantragt. Der Zuschuss beläuft sich auf eine Summe von 10.200,00 Euro, sofern die Finanzierung gesichert ist. Die entsprechenden Mittel wurden in der Haushaltsplanung 2022/2023 berücksichtigt.
Hintergrund der Vorlage ist der Erwerb des Eigentums am Kulturbahnhof durch die Stadt Hamm im Jahr 2022. Da bauliche und technische Maßnahmen, wie etwa die Sicherstellung der Energieversorgung, im Jahr 2023 noch nicht vollständig abgeschlossen sind, wird die Fortführung der Bewirtschaftung durch den Trägerverein beabsichtigt. Die Verwaltung schlägt vor, dem Antrag stattzugeben, um den Weiterbetrieb der Spielstätte sowie die Existenz des Trägervereins zu gewährleisten. Eine endgültige Entscheidung über die künftige Regelung des Betriebs sowie die langfristige Form der Vereinsarbeit steht zum jetzigen Zeitpunkt noch aus.
Zusätzlich zu dem beantragten Zuschuss werden die bestehenden Regelungen zur Zahlung von Nutzungsentgelten für kommunale Veranstaltungen fortgeführt. Diese Entgelte belaufen sich jährlich auf 18.000,00 Euro und kommen dem Trägerverein zu. Eine verstärkte Nutzung der Räumlichkeiten durch das Kulturbüro, unter anderem für Formate wie das Kindertheater oder den Klangkosmos Weltmusik, ist vorgesehen. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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- 07.12.2022kein Ergebnis hinterlegt
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