Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
Gremium: Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Beschlussfassung durch den Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaften
- 1.Eröffnung und Begrüßung
- 2.Wahl einer Schriftführerin/ Schriftführers und deren Stellvertreterin/ deren Stellvertreters
- 3.Verpflichtung der Bürgervertreter
- 4.Anträge zur Niederschrift 0698/20 über die Sitzung des Kulturausschusses vom 17.06.2020 -öffentlicher Teil-
- B.Empfehlung an den Rat
- 1.Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Solidaritätsfonds „Echte Hammer helfen“ Verwendung von Mitteln für den Schaustellerverein „Hand in Hand e.V.“ sowie den beiden soziokulturellen Zentren „Kulturrevier Radbod“ und „Kulturwerkstatt Oberonstraße“Zur Vorlage · 0145/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat dem Rat eine Beschlussvorlage vorgelegt, um verbleibende Mittel aus dem Solidaritätsfonds „Echte Hammer helfen“ für kulturelle Zwecke einzusetzen. Der Fonds wurde ursprünglich zur Unterstützung während der Corona-Krise eingerichtet und durch Spenden sowie Mittel der Stadtwerke Hamm ergänzt. Nachdem bereits zahlreiche Anträge von Einzelkünstlerinnen, Vereinen und Kleinstunternehmen bewilligt wurden, sollen nun die restlichen 24.000 Euro für zwei größere Maßnahmen verwendet werden.
Im Rahmen des Beschlussvorschlags soll der Schaustellerverein „Hand in Hand e. V.“ mit 4.000 Euro gefördert werden. Diese Mittel sollen an die Mitglieder des Vereins weitergereicht werden, um die Auswirkungen von Veranstlungsabsagen abzufedern.
Zudem ist eine Förderung der soziokulturellen Zentren „Kulturrevier Radbod“ und „Kulturwerkstatt Obererstraße“ vorgesehen. Beide Einrichtungen sollen jeweils 10.000 Euro erhalten, um die Erstellung von Image-Videos zu finanzieren. Ziel des Projekts ist es, die dort ansässigen Kunstschaffenden und Musiker vorzustellen und den beteiligten Kreativen eine Aufwandsentsädigung zu ermöglichen. Die Umsetzung der Video-Projekte sowie die Auszahlung an den Schaustellerverein sollen aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit noch im Jahr 2020 erfolgen. Das Rechnungsprüfungsamt hat gegenüber der Vorlage keine Bedenken angemeldet.
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Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 2.Kommunales Integrationskonzept Fortschreibung 2021
- C.Empfehlung an den Hauptausschuss
- 1.Zuschuss an den Jugend und Kultur e. V. Hamm – Kulturrevier Radbod – für das Jahr 2021Zur Vorlage · 0068/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, nach der der Jugend und Kultur e. V. für das Jahr 2021 einen Zuschuss in Höhe von 50.000,00 Euro für den Betrieb des Kulturreviers Radbod erhalten soll. Die Gewährung der Förderung steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung des Haushaltssamenplans 2021 und der Folgejahre. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen und werden in der Budgetplanung 2021 berücksichtigt.
Der Antrag des Vereins umfasst einen Bericht über die Tätigkeiten im Jahr 2020 sowie eine Wirtschaftsplanung für das Jahr 2021. Letztere weist unter normalen Bedingungen ein Finanzvolumen von etwa 192.000,00 Euro aus, wobei bei fortbestehenden pandemiebedingten Einschränkungen des Veranstaltungsbetriebs mit einem Volumen von 152.000,00 Euro gerechnet wird. Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass eine städtische Förderung zur Sicherung des Betriebs notwendig bleibt.
Die Verwaltung schlägt die Bewilligung des Zuschusses vor, wobei die Förderung mit der Auflage verbunden sein soll, die Angebote mit der Kulturwerkstatt und, sofern möglich, mit der Freien Jugendkunstschule zu vernetzen. Investitionen und Instandsetzungsmaßnahmen sind nicht förderfähig. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben. Die Auszahlung einer ersten Rate zu Beginn des Jahres 2021 wird als erforderlich dargestellt, um den laufenden Betrieb des Kulturreviers zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 2.Zuschuss an die Kulturwerkstatt Oberonstraße e.V. für das Jahr 2021.Zur Vorlage · 0114/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0114/20_VL die Gewährung eines Zuschusses an die Kulturwerkstatt Oberonstraße e.V. für das Jahr 2021 beantragt. Der beantragte Betrag beläuft sich auf 45.000,00 Euro. Die Förderung ist unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung des Haushaltssanierungsplans 2021 und folgender Jahre vorgesehen.
Die Kulturwerkstatt betreibt seit 1989 das soziokulturelle Zentrum Oberonstraße und ist Trägerin der Freien Jugendkunstschule. Der Antrag umfasst Berichte zur aktuellen Situation bezüglich der Miete, der Personalsituation sowie der Finanzplanung, wobei auch die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Veranstaltungsbetrieb dargelegt werden. Die Wirtschaftsplanung der Einrichtung weist für das Jahr 2021 ein Volumen von etwa 248.600,00 Euro aus.
Die Verwaltung schlägt vor, dem Antrag stattzugeben, um den Betrieb des Kulturzentrums und der Jugendkunstschule zu sichern. Die Mittel stehen in der mittelfristigen Finanzplanung zur Verfügung. Die Gewährung des Zuschusses soll mit der Auflage verbunden werden, eine Vernetzung der Angebote mit dem Kulturrevier Radbod anzustreben. Investitionen oder Instandsetzungsmaßnahmen sind nicht förderfähig. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 3.Zuschuss an die Freie Jugendkunstschule der Kulturwerkstatt Oberonstraße e.V.Zur Vorlage · 0119/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Hauptausschuss eine Beschlussvorlage vor, nach der die Freie Jugendkunstschule der Kulturwerkstatt Oberonstraße e.V. für das Jahr 2021 einen Zuschuss in Höhe von 50.000,00 Euro erhalten soll. Die Gewährung der Förderung steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung des Haushaltssanierungsplans 2021 und der Folgejahre. Die entsprechenden Mittel sind in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen und in die Budgetplanungen für das Jahr 2021 eingeflossen.
Die Einrichtung bietet kulturelle Bildungsangebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene an und arbeitet unter anderem in Kooperation mit städtischen Fachämtern, etwa im Rahmen des Landesprogramms Kulturrucksack NRW oder der Hammer Kulturnacht. Nach einem Standortwechsel in die Innenstadt an die Ostenallee nutzt die Institution neben weiteren Räumlichkeiten auch die „Kleine Bühne“ der Kulturwerkstatt.
Der Zuschuss dient der Sicherung des laufenden Betriebs, insbesondere zur Deckung der Personalkosten für die Leitung sowie für Honorarkräfte. Die Verwaltung führt aus, dass die Einrichtung Aufgaben der kulturellen Bildung übernimmt, die nicht durch städtische Angebote abgedeckt werden, und so zur interkulturellen Arbeit sowie zur gesellschaftlichen Teilhabe beiträgt. Eine Auszahlung der ersten Rate zu Beginn des Jahres 2021 wird als notwendig dargestellt, um den Betrieb aufrechtzuerhalten. Investitionen oder Instandsetzungsmaßnahmen sind nicht förderfähig. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 09.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 4.Studio-Ausstellung 2021 In der Reihe Hellweg Konkret II – Der Blick zurück nach vorn hier: Rita Rohlfing – transparent space (Arbeitstitel) 21.02. bis 05.09.2021Zur Vorlage · 0077/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0077/20_VL die Durchführung einer Studio-Ausstellung im Gustav-Lübcke-Museum für das Jahr 2021 beantragt. Die geplante Schau mit dem Arbeitstitel „transparent space“ ist Teil der Ausstellungsreihe Hellweg Konkret II – Der Blick zurück nach vorn und ist für den Zeitraum vom 21. Februar bis zum 5. September 2021 vorgesehen. Gegenstand der Ausstellung sind die Arbeiten der Kölner Künstlerin Rita Rohlfing, die sich durch eine ortsspezifische Auseinandersetzung mit den Räumlichkeiten des Museums auszeichnen. Geplant sind unter anderem eine Folieninstallation an der Fensterfront sowie Arbeiten mit Glaskästen aus Acrylglas.
Der Beschlussvorschlag sieht die Zustimmung zur Ausstellung vor, sofern die Finanzierung gesichert ist und die Genehmigung des Haushaltssanierungsplans 2021 ff. vorliegt. Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf Aufwendungen in Höhe von 50.000 Euro. Dem stehen Erträge in Höhe von 19.500 Euro gegenüber, die sich aus Zuwendungen und privatrechtlichen Leistungsentgelten zusammensetzen. Der städtische Eigenanteil beträgt somit 30.500 Euro. Die entsprechenden Mittel sind in der mittelfristigen Finanzplanung vorhanden und werden in der Haushaltsplanung 2021 berücksichtigt. Die Ausstellung wird durch ein Rahmenprogramm sowie einen Katalog ergänzt.
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Beratungsfolge
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 5.Studio-Ausstellung 2021 Rhizom Oktober 2021 bis Februar 2022Zur Vorlage · 0151/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Hauptausschuss eine Beschlussvorlage zur Realisierung der Ausstellung „Rhizom“ vor. Bei dem Projekt handelt es sich um eine Kooperation zwischen dem Gustav-Lübcke-Museum Hamm und dem Institut für Kunst und Materielle Kultur der TU Dortmund, die im Zeitraum von Oktober 2021 bis Februar 2022 im STUDIO des Museums stattfinden soll. Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne ab dem Jahr 2021.
Ziel der Zusammenarbeit ist die Öffnung des Museums für ein jüngeres Publikum. Im Rahmen des Projekts beteiligen sich Studierende unter universitärer Anleitung an allen Phasen, von der Projektentwicklung über den Aufbau der Ausstellung bis hin zur Vermittlung und Programmentwicklung. Die Exponate werden von den Studierenden aus verschiedenen Fachbereichen wie Malerei, Fotografie und Design erstellt und durch eine Jury ausgewählt, der auch Kuratorinnen und Kuratoren des Museums angehören. Inhaltlicher Schwerpunkt der Ausstellung ist das Thema Netzwerke.
Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf einen städtischen Eigenanteil von 5.000 Euro. Die entsprechenden Mittel sind in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen und werden in der Haushaltsplanung 2021/2022 berücksichtigt. Die Ausstellung wird durch einen Katalog sowie ein Rahmenprogramm, unter anderem mit Führungen durch die Studierenden, ergänzt.
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Beratungsfolge
- 19.09.2022 · Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung
- 15.09.2022 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 6.Ausstellungsplanung 2022 hier: Im Dazwischen – Hans Kaiser – Der Nachlass 05. Juni–04. September 2022Zur Vorlage · 0175/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Ausstellungsplanung für das Jahr 2022 die Durchführung der Schau „Im Dazwischen – Hans Kaiser – Der Nachlass“ im Gustav-Lübcke-Museum vorgeschlagen. Die Ausstellung ist für den Zeitraum vom 5. Juni bis zum 4. September 2022 vorgesehen. Der Beschlussvorschlag sieht eine Zustimmung zur Ausstellung vor, sofern die Finanzierung gesichert ist und der Haushaltssanierungsplan ab 2021 genehmigt wird.
Die Grundlage für das Projekt bildet das Förderprogramm „Forschungsvolontariat Kunstmuseen NRW“ des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Rahmen dieser Initiative wurde eine Forschungsstelle zur Erschließung des zeichnerischen und malerischen Nachlasses von Hans Kaiser eingerichtet. Die Ausstellung soll die Ergebnisse dieser kunsthistorischen Forschung präsentieren und die verschiedenen Schaffensphasen des Künstlers sowie dessen künstlerische Entwicklung aufzeigen. Der Nachlass umfasst etwa 500 Werke, darunter Porträts, Landschaften, Stillleben und abstrakte Kompositionen.
Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme belaufen sich auf Aufwendungen in Höhe von 37.000 Euro. Nach Abzug von erwarteten Erträgen in Höhe von 5.000 Euro verbleibt ein städtischer Eigenanteil von 32.000 Euro. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind in der mittelfristigen Finanzplanung enthalten und werden in der Haushaltsplanung 2021/2022 berücksichtigt. Die Ausstellung wird durch eine wissenschaftliche Publikation sowie ein Begleitprogramm ergänzt.
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Beratungsfolge
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 7.Sonderausstellung 2021/2022 Hier: Treffpunkt Kneipe – Hammer Lokalgeschichten: Eine stadtgeschichtliche Ausstellung zur Geschichte der Geselligkeit, Freizeit und Politik in Hamm 7. Mai 2021 – 9. Januar 2022Zur Vorlage · 0176/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Durchführung einer Sonderausstellung im Gustav-Lübcke-Museum für den Zeitraum vom 7. Mai 2021 bis zum 9. Januar 2022 vorgelegt. Die geplante Ausstellung mit dem Titel „Treffpunkt Kneipe – Hammer Lokalgeschichten“ widmet sich der kulturgeschichtlichen Entwicklung von Gaststätten in Hamm sowie deren Bedeutung für die Geselligkeit, Freizeitgestaltung und Politik.
Inhaltlich thematisiert die Schau die historische Rolle von Schenkwirtschaften, beginnend bei den Braukellern der Klöster und der Bedeutung des Bierexports für die Stadt bis hin zur Entstehung spezialisierter Lokale im 19. Jahrhundert. Die Ausstellung beleuchtet die Funktion von Kneipen als soziale Begegnungsorte für verschiedene gesellschaftliche Gruppen, darunter Schützengesellschaften, politische Parteien und die Arbeiterschaft während der Industrialisierung. Zudem wird der Wandel der Gastronomie durch die Verlagerung gesellschaftlicher Funktionen und die durch Internationalisierung entstandene Vielfalt an kulinarischen Angeboten dargestellt.
Der Beschluss der Sonderausstellung steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung des Haushaltssanierungsplans 2021 ff. Die kalkulierten Gesamtausgaben belaufen sich auf 231.500 Euro, wobei 216.500 Euro im Jahr 2021 und 15.000 Euro im Jahr 2022 anfallen. Dem gegenüber stehen erwartete Einnahmen in Höhe von 80.000 Euro aus Zuwendungen und privatrechtlichen Leistungsentgelten. Der städtische Eigenanteil wird mit 151.500 Euro beziffert. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 8.Programmvorschlag für die Reihen Sinfoniekonzerte und Kammerkonzerte 2021/22 sowie für zwei SilvesterkonzerteZur Vorlage · 0093/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung wird beauftragt, die Konzertreihen für die Spielzeit 2021/22 gemäß dem vorliegenden Programmvorschlag durchzuführen. Dies umfasst Sinfoniekonzerte, Kammerkonzerte sowie zwei Silvesterkonzerte, welche in Zusammenarbeit mit der Nordwestdeutschen Philharmonie Herford geplant sind. Voraussetzung für die Umsetzung sind eine gesicherte Finanzierung sowie die Genehmigung des Haushaltssanierungsplans 2021 ff. Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme belaufen sich auf Auszahlungen in Höhe von 143.900,00 Euro. Den Einzahlungen von 85.200 Euro steht ein städtischer Eigenanteil von 58.700 Euro gegenüber. Die entsprechenden Mittel sind in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen und werden in der Haushaltsplanung 2021/22 berücksichtigt.
Das Programm beinhaltet Aufführungen der Neuen Philharmonie Westfalen, des Folkwang-Kammerorchesters Essen, der Württembergischen Philharmonie Reutlingen, des Ensembles L´arte del mondo sowie der Philharmonie Südwestfalen. Fünf der Veranstaltungen werden durch das Kultursekretariat NRW Gütersloh gefördert. Der Veranstaltungszeitraum von Oktober 2021 bis April 2022 umfasst zudem Auftritte des Landesjugendorchesters NRW im Kurhaus Bad Hamm sowie verschiedene Schlosskonzerte im Schloss Heessen. Zu den Programmpunkten gehören unter anderem das Ensemble Cembaless, das Programm „Traumgesichter“, das Abschiedskonzert des Auryn-Quartetts sowie „The Wolf Gang Cellists“. Weitere Termine sind ein Ballett-Liederabend und ein Auftritt des Männerchors Sonat Vox vorgesehen. Die Förderung der Veranstaltungen erfolgt durch das Kultursekretariat NRW Gütersloh oder den Deutschen Musikrat.
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Beratungsfolge
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 9.Auswahl des städtischen Theaterprogramms der Reihe B (Schauspiel), C (Komödie/Unterhaltung) und Esprit (Kabarett/Kleinkunst) der Spielsaison 2021/2022.Zur Vorlage · 0115/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0115/20_VL befasst sich mit der Auswahl des städtischen Theaterprogramms für die Spielsaison 2021/2022. Das Programm gliedert sich in die Reihen B (Schauspiel), C (Komödie/Unterhaltung) und Esprit (Kabarett/Kleinkunst). Der Beschlussvorschlag sieht die Festlegung des beigefügten Programms vor, unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung des Haushaltssanierungsplans 2021 ff.
Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf Aufwendungen von 75.975 € im Jahr 2021 und 76.320 € im Jahr 2022. Bei erwarteten Erträgen von jeweils 41.750 € ergibt sich ein städtischer Eigenanteil von 34.225 € für 2021 und 34.570 € für 2022. Die Mittel sind in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen. Geplant sind jeweils sechs Veranstaltungen pro Reihe im Kurhaus Bad Hamm, wobei Produktionen des Landestheaters Nordrhein-Westfalen sowie des Landestheater Castrop-Rauxel im Fokus stehen.
Das Programm umfasst verschiedene Inszenierungen, darunter „Ein Kuss“, das musikalische Schauspiel „Der Spielmann“, die Magie-Show „DIE MAGIER 3.0“ sowie das Krimienstück „Marlow“. Weitere Programmpunkte sind „Shakespeare in Love“, „Lügen haben junge Beine“, „Grimms sämtliche Märchen leicht gekürzt“ und „Chaos auf Schloss Haverham“. Zudem ist das „17. Hammer Kulturfrühstück“ vorgesehen, welches neben studentischen Theateraufführungen auch Kabarett, Klavierkabarett und Chanson-Elemente beinhaltet. Eine inhaltliche Abstimmung zwischen dem Kulturbüro und der musikalischen Leitung des Landestheaters steht noch aus.
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Beratungsfolge
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 10.Auswahl des städtischen Theaterprogramms der Reihe A (Musiktheater) für die Spielsaison 2021/2022.Zur Vorlage · 0116/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0116/20_VL den Auswahlvorschlag für das städtische Theaterprogramm der Reihe A (Musiktheater) für die Spielsaison 2021/2022 vorgelegt. Der Vorschlag sieht vor, vier Produktionen als Abonnement anzubieten, die eine Mischung aus klassischem Musiktheater, modernem Musical und Revue-Elementen umfassen. Das Programm beinhaltet das Musical „Kinky Boots“, die Revue „Himmlische Zeiten!“, die Musikrevue „Als gäb’s kein Morgen – Die wilden 20er Jahre“ sowie die Filmmusik- und Musicalgala „Hollywood meets Broadway“. Alle Aufführungen sind für 19:30 Uhr im Kurhaus Bad Hamm geplant.
Die finanziellen Auswirkungen der Vorlage belaufen sich auf Aufwendungen von 37.300 Euro im Jahr 2021 und 37.485 Euro im Jahr 2022. Den Erträgen in Höhe von jeweils 19.000 Euro stehen städtische Eigenanteile von 18.300 Euro für 2021 beziehungsweise 18.485 Euro für 2022 gegenüber. Die Haushaltsmittel sind in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen und werden in der Haushaltsplanung 2021/22 berücksichtigt.
Der Beschlussvorschlag für den Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft ist unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung des Haushaltssanierungsplans 2021 ff. zu verstehen. Die Verwaltung gibt an, dass die Voraussetzungen zur Weiterführung notwendiger Aufgaben gemäß der Gemeindeordnung NRW erfüllt sind.
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Beratungsfolge
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 11.Kulturelle Weiterbildung – 1. Halbjahr 2021Zur Vorlage · 0073/20_VL · Beschlussvorlage
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Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft einen Beschlussvorschlag zur Durchführung kultureller Weiterbildungsangebote der Volkshochschule (VHS) für das erste Halbjahr 2021 vor. Die Durchführung der geplanten Veranstaltungen ist unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung des Haushaltssanierungsplans 2021 vorgesehen.
Das Programm umfasst verschiedene Einzelveranstaltungen, darunter Lesungen, Kabarett sowie ein Konzert, die im Gerd-Bucerius-Saal stattfinden sollen. Geplant sind unter anderem eine Lesung zur Medienbildung in Kooperation mit dem Jugendamt, eine literarische Veranstaltung zum Thema Demokratie sowie ein Kabarettprogramm zum Internationalen Frauentag in Zusammenarbeit mit der Gleichstellungsstelle der Stadt Hamm. Zudem ist ein musikalisches Programm im Stil des französischen Chansons vorgesehen. Die Durchführung des Kabarett-Jahresrückblicks „STORNO 2020“ wird derzeit unter Berücksichtigung der geltenden Corona-Bestimmungen geprüft.
Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahmen belaufen sich auf Aufwendungen in Höhe von 16.000 Euro und erwarteten Erträgen von 13.600 Euro, woraus sich ein städtischer Eigenanteil von 2.400 Euro ergibt. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind in der mittelfristigen Finanzplanung enthalten. Sollten die Veranstaltungen aufgrund der pandemischen Lage nicht stattfinden können, entstehen keine Aufwendungen oder Erträge.
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Beratungsfolge
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 12.Welterbeantrag „Industrielle Kulturlandschaft Ruhrgebiet“Zur Vorlage · 0152/20_VL · Beschlussvorlage
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Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, mit der die Stadt den Welterbeantrag des Landes Nordrhein-Westfalen für die „Industrielle Kulturlandschaft Ruhrgebiet“ unterstützt. Die Vorlage sieht vor, dass die Stadt mit der vorgeschlagenen Gebietsauswahl sowie den spezifischen Elementen innerhalb des Stadtgebiets einverstanden ist.
Der Antrag basiert auf dem Vorhaben, die industrielle Entwicklung des Ruhrgebiets zwischen 1780 und der Gegenwart als UNESCO-Weltkulturerbe zu listen. Die Projektleitung wird von der Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur in Dortmund übernommen. Für Hamm wurden sechs Objekte zur Nominierung vorgeschlagen, die verschiedene Kategorien abdecken: Der Verlauf der Lippe und die Mündung der Seseke sowie die Wasserverteilungsanlage des Datteln-Hamm-Kanals (Kategorie Flüsse), die Zeche Radbod mit den Schächten 1 und 2 (Kategorie Steinkohlebergbau), die Köln-Mindener Eisenbahn sowie die Hamm-Osterfelder Bahnlinie (Kategorie Transport) und der Datteln-Hamm-Kanal (Kategorie Kanäle).
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Stadt Hamm keine der genannten Objekte im Eigentum hält. Eine Teilnahme am Verfahren bietet laut Vorlage Potenziale für die Identitätsstiftung und den Tourismus, bringt jedoch Verpflichtungen zum Schutz der Welterbe-Werte bei öffentlichen Planungen mit sich. Ein Zeitplan sieht vor, dass die Landesregierung NRW den Antrag im Jahr 2021 bei der Kultusministerkonferenz einreicht, mit einer weiteren Einreichung bei der UNESCO für das Jahr 2025.
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Beratungsfolge
- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- D.Empfehlung an die Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 1.Installation eines Kunstwerks von Angelo Monitillo an der Galerie der Disziplinen, Heinrich-Reinköster-Straße 5Zur Vorlage · 0169/20_VL · Beschlussvorlage
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Die Bezirksvertretung Hamm-Mitte hat der Installation eines Kunstwerks an der Galerie der Disziplinen in der Heinrich-Reinköster-Straße zugestimmt. Die Beschlussvorlage der Verwaltung sieht vor, eine Skulptur des Künstlers Angelo Monitillo an der nordwestlichen Ecke des Gebäudes auf einem Betonfundament zu platzieren. Das Werk soll aus gesammelten Metallobjekten aus Haushalten der Stadt bestehen.
Das Projekt wird durch den Verein neonweisz e. V. realisiert, der die Umsetzung aus eigenen Mitteln sowie durch Fördermittel des Landesprogramms #heimatruhr finanziert. Der Verein übernimmt zudem die Verantwortung für die Wartung, die Instandsetzung sowie die notwendige Sicherung des Kunstwerks. Für den Fall eines Auszugs des Vereins oder einer Auflösung der Organisation wird die weitere Verwendung bzw. Aufstellung des Objekts sichergestellt.
Im Rahmen des Projekts „Identität der Heimat“ ist neben der Skulptur auch eine Neugestaltung der Fassade geplant, die bereits mit den zuständigen Ämtern und dem Büro Innenstadt abgestimmt wurde. Die Platzierung des Kunstwerks darf die Zufahrt zum städtischen Gesundheitsamt sowie zu einem privaten Grundstück nicht einschränken. Der Zeitplan der Umsetzung sieht die Fertigstellung der Skulptur und der Fassadenarbeiten für das Frühjahr 2021 vor, wobei die offizielle Einweihung für August 2021 vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 09.12.2020 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- E.Antrag
- 1.Kulturveranstaltungen im Jahr 2021: Planung unter PandemiebedingungenZur Vorlage · 0054/20_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Antrag 0054/20_AT liegt dem Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft ein Vorschlag zur Planung kultureller Veranstaltungen für das Jahr 2021 vor. Die FDP-Bürgervertreterin regt an, angesichts der Auswirkungen der CoViD-19-Pandemie auf den Kultursektor bereits jetzt Maßnahmen zur Ermöglichung von Veranstaltungen im kommenden Jahr zu berücksichtigen.
Der Antrag sieht vor, dass die Stadt Hamm alternative Konzepte und Veranstaltungsorte plant, sofern diese mit den geltenden Schutzkonzepten vereinbar sind. Ziel ist es, kulturelle Angebote unter den gegebenen Pandemiebedingungen sicher durchführbar zu machen. Hierbei sollen insbesondere die Nutzung von Open-Air-Veranstaltungen sowie die Suche nach neuen Veranstaltungsorten im Fokus stehen.
Zudem wird die Prüfung neuer Veranstaltungsangebote unter Einbindung lokaler Akteure gefordert. Durch die frühzeitige Einarbeitung von Flexibilität in die Veranstaltungsplanung soll den Akteuren der Kreativwirtschaft eine höhere Planungssicherheit geboten werden.
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Beratungsfolge
- 09.12.2020 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- F.Anfrage
- 1.Stand der Dinge: Sonntagsöffnung BibliothekZur Vorlage · 0025/20_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Anfrage 0025/20_AF stellt eine FDP-Bürgervertreterin dem Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft Fragen zum aktuellen Stand einer möglichen Sonntagsöffnung der Zentralbibliothek in Hamm. Die Anfrage bezieht sich auf die Entwicklung von Bibliotheken hin zu Orten der Begegnung und die damit verbundene Erschließung des Bahnhofsquartiers an Sonntagen.
Die Fragestellerin erkundigt sich konkret nach dem Status der Beantragung von Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen, welche für die Erarbeitung von Konzepten sowie für Personal und Veranstaltungsreihen zur Verfügung stehen. In diesem Zusammenhang wird gefragt, ob bereits Mittel für die Erarbeitung eines Konzepts zur Sonntagsöffnung der Zentralbibliothek beantragt wurden und mit welchem Zeitpunkt für einen entsprechenden Bescheid zu rechnen ist.
Des Weiteren wird die Frage aufgeworfen, ob die Erarbeitung eines solchen Konzepts bereits begonnen hat. Zudem wird um Auskunft gebeten, welche Rolle die Bezirksbüchereien bei diesen Überlegungen einnehmen. Die Anfrage dient dazu, den aktuellen Planungsstand der Verwaltung zu diesem Thema im Ausschuss zu klären.
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- 09.12.2020 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- Stand der Dinge: Sonntagsöffnung BibliothekZur Vorlage · 0037/20_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zur Anfrage der FDP-Bürgervertreterin den aktuellen Stand bezüglich einer möglichen Sonntagsöffnung der Zentralbibliothek in Hamm dargelegt. Ein Antrag auf Landesförderung im Rahmen des Programms zur Stärkung der Sonntagsöffnung in Bibliotheken (ProSiB) wurde bereits fristgerecht gestellt. Dieser Antrag umfasst das Modul 1, welches einen Zuschuss für eine Organisationsberatung vorsieht. Ziel dieser Beratung ist die Erarbeitung eines Konzepts zur Erweiterung der Öffnungszeiten sowie gegebenenfalls zur Entwicklung von Maßnahmen für die Öffentlichkeitsarbeit. Voraussetzung für die Förderung ist die Absicht, an mindestens 20 Sonntagen pro Jahr für jeweils mindestens vier Stunden zu öffnen und fachkundiges Personal vor Ort bereitzustellen.
Ein offizieller Bescheid über die Zuwendung wird nach Angaben der zuständigen Fachstelle für öffentliche Bibliotheken in Nordrhein-Westfalen für den Zeitraum April oder Mai erwartet, nachdem die Entscheidung der Jury Ende Februar 2021 stattgefunden hat. Mit der inhaltlichen Erarbeitung des Konzepts wurde noch nicht begonnen, da dies Gegenstand des Förderantrags ist und ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ein finanzielles Risiko für die Stadt darstellen würde. Die Überlegungen zur Öffnungszeit beziehen sich im vorliegenden Antrag ausschließlich auf die Zentralbibliothek. Dennoch werden die Bezirksbüchereien in die weiteren Überlegungen einbezogen, da die Anpassung der Öffnungszeiten im gesamten Wochenverlauf unter Berücksichtigung des Nutzerbedarfs und der Kapazitäten aller Standorte bewertet werden muss.
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- 09.12.2020 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- G.Anregung
- 1.Neuer Standort Bergmann SachsenhalleZur Vorlage · 0001/20_AR · Anregung
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Anregung Nummer 0001/20 liegt der Bezirksvertretung Hamm-Heessen ein Vorschlag zur Neugestaltung des Standorts einer Bergmannsstatue vor. Hintergrund der Anfrage ist der laufende Umbau des Innenhofs der Sachsenhalle, wodurch die Statue eines Bergmanns einen neuen Platz benötigt.
Ein Vertreter des Knappenvereins „Glück Auf“ Hamm-Heessen 1907 e.V. regt an, die Statue neben der Uhr am Amtshaus zu platzieren. Der neue Standort soll die Sichtbarkeit der Figur erhöhen, sodass sie für ein größeres Publikum zugänglich ist und bereits aus der Ferne vom Marktplatz aus wahrgenommen werden kann. Zudem wird angeführt, dass die Platzierung der Statue neben der Uhr am sanierten Amtshaus die Integration historischer Bergbau-Relikte in das Stadtbild verdeutlichen würde. Die Anregung wurde für die Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Heessen am 1. Dezember 2020 vorgesehen.
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- 09.12.2020 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 01.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- Neuer Standort Bergmann SachsenhalleZur Vorlage · 0109/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zur Anregung des Knappenvereins „Glück Auf“ Hamm-Heessen 1907 e.V. über den künftigen Standort einer Bergmannsstatue informiert. Die Anregung sah vor, die Skulptur, die aufgrund von Umbaumaßnahmen im Innenhof der Sachsenhalle einen neuen Platz benötigt, neben der Uhr am Amtshaus zu platzieren, um die Sichtbarkeit für Passanten vom Marktplatz aus zu erhöhen.
Zur Prüfung der Umsetzbarkeit wurde eine Kommission eingesetzt, die sich aus der Bezirksbürgermeisterin von Heessen, dem stellvertretenden Bezirksbürgermeister von Heessen, der Vorsitzenden sowie der stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft und der Leiterin des Stadtarchivs zusammensetzte. Die Kommission untersuchte verschiedene alternative Standorte anhand eines Modells der Skulptur. Dabei wurden die räumliche Wirkung, die technischen Möglichkeiten sowie die Sicherheit gegen Vandalismus als Kriterien herangezogen.
Alle geprüften Alternativstandorte wurden aus den genannten Gründen verworfen. Die Kommission empfiehlt daher einstimmig, die Skulptur an ihrem derzeitigen Standort in der Sachsenhalle zu belassen. Durch die anstehende Neugestaltung der Sachsenhalle werde die Darstellung der Statue künftig verbessert.
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- 09.12.2020 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- H.Mitteilungsvorlage
- 1.Bildung und Zusammensetzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit Wahl der Mitglieder und stellvertretenden MitgliederZur Vorlage · 0014/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Beschlussvorlage 0014/20_VL befasst sich der Rat der Stadt Hamm mit der Bildung und der personellen Zusammensetzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit. Die Verwaltung schlägt vor, den Ausschuss neu zu bilden und die Mitgliederzahl auf insgesamt 13 Personen festzulegen. Davon sollen mindestens sieben Mitglieder aus dem Rat der Stadt Hamm bestehen.
Die Vorlage regelt zudem das Verfahren zur Wahl der ordentlichen Mitglieder sowie der stellvertretenden Mitglieder. Dabei wird vorgesehen, dass zusätzlich zu den primär gewählten Stellvertretern jene Ratsmitglieder einer Fraktion als weitere stellvertretende Ausschussmitglieder gewählt werden, die im Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit nicht bereits vertreten sind. Die Zuweisung erfolgt hierbei in alphabetischer Reihenfolge. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Vertretungsreihenfolge gemäß der Gemeindeordnung zu regeln ist.
Hinsichtlich des Wahlverfahrens wird erläutert, dass die Besetzung durch einen einstimmigen Beschluss erfolgen kann, sofern sich die Ratsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben. Sollte kein einheitlicher Vorschlag zustande kommen, findet eine Abstimmung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl statt. Die Verteilung der Sitze erfolgt dabei nach dem Verhältnis der Stimmenzahlen der einzelnen Wahlvorschläge. Die Vorlage stellt zudem klar, dass der Oberbürgermeister bei der personellen Besetzung der Ausschüsse nicht stimmberechtigt ist. Finanzielle Auswirkungen aus diesem Beschluss werden nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 09.12.2020 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 03.11.2020 · Rat
- I.Verschiedenes