Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Innovation und Stadtmarketing
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Innovation und Stadtmarketing
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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Beschlussfassung durch den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Innovation und Stadtmarketing
- 1.Genehmigung der Niederschrift Nr. 0648/19 der Sitzung des Ausschusses für Wirt-schaft, Arbeit, Innovation und Stadtmarketing vom 27.11.2019, Teil I.
- B.Mündlicher Bericht
- 1.Aktuelle Zahlen vom Arbeitsmarkt und der Wirtschaftssituation in Hamm
- 2.Aktuelle Berichterstattung a. Wirtschaftsförderung, Dr. Karl-Georg Steffens und Dr. Peter Becker b. Kommunales Jobcenter, Marie-Luise Roberg c. Fachbereich Jugend, Soziales und Gesundheit, Theodor Hesse d. Stadtmarketing, Ralf Hohoff
- C.Stellungnahme
- 1.Autohäuser unerwünscht?Zur Vorlage · 1109/19_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Anfrage 1109/19_AF hat ein Mitglied des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Innovation und Stadtmarketing die Stadtverwaltung um Auskunft zu den Richtlinien bei der Vergabe von Gewerbeflächen für Autohäuser gebeten. Hintergrund der Anfrage ist die Situation eines in Hamm ansässigen Gebrauchtwagenhändlers, der aufgrund eines auslaufenden Mietvertrages und der Schwierigkeit, neue Räumlichkeiten zu finden, eine Abwanderung des Gewerbes in eine andere Kommune in Erwägung zieht.
Die Anfrage bezieht sich auf einen Beschluss des Aufsichtsrates, nach dem die Wirtschaftsförderung keine Grundstücke für die Ansiedlung von Autohäusern vergeben darf. In diesem Zusammenhang werden die Verwaltung aufgefordert, den Zweck dieses Beschlusses sowie die Gründe für diese Handlungsweise zu erläutern. Zudem wird gefragt, ob eine langfristige Strategie der Stadt darauf abzielt, die Anzahl bestehender Autohäuser zu senken oder ob der Neu- und Ausbau solcher Betriebe nicht mehr erwünscht ist.
Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die Prüfung von Ausnahmeregelungen für bereits bestehende Unternehmen, um eine Umsiedlung und den damit verbundenen Verlust von Gewerbesteuer und Arbeitsplätzen zu verhindern. Abschließend wird die Verwaltung um eine Stellungnahme gebeten, weshalb die Erweiterung eines anderen Autohauses in Bockum-Hövel unterstützt wurde, während für das genannte Gebrauchtwagenunternehmen keine vergleichbare Unterstützung für eine Flächenerweiterung ersichtlich ist.
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Beratungsfolge
- 04.03.2020 · Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Innovation und Stadtmarketing
- 27.11.2019 · Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Innovation und Stadtmarketing
- Autohäuser unerwünscht?Zur Vorlage · 1840/19_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage zur wirtschaftlichen Standortentwicklung Fragen zur Vergabe von Gewerbeflächen für Autohäuser an die Stadtverwaltung gestellt. Hintergrund der Anfrage ist die Situation eines in Hamm ansässigen Gebrauchtwagenhändlers, dessen Mietvertrag für die derzeitige Betriebsstätte Mitte 2020 ausläuft. Die Ratsgruppe erkundigte sich nach den Hintergründen für die Vorgabe des Aufsichtsrats, wonach die Wirtschaftsförderung keine Grundstücke für die Ansiedlung von Autohäusern vergeben darf. Zudem wurden Fragen dazu aufgeworfen, ob eine Ausnahme für bestehende Unternehmen möglich sei, um eine Abwanderung des Gewerbes sowie den damit verbundenen Verlust von Arbeitsplätzen und Gewerbesteueranteilen zu verhindern. Die Anfrage thematisierte zudem mögliche Unterschiede in der Unterstützung bei Erweiterungswünschen einzelner Unternehmen.
Die Verwaltung nahm dazu Stellung und stellte klar, dass weder die Stadt Hamm noch die Wirtschaftsförderung Hamm mbH Eigentümer des Grundstücks sind, auf dem der betreffende Gebrauchtwagenhandel aktuell tätig ist. Das Grundstück gehört einer Grundstücksgesellschaft mit Sitz in Münster. Nach Rücksprache mit dieser Gesellschaft wurde mitgeteilt, dass der Mietvertrag zum 30. April 2020 ausläuft. Dem Betreiber wurde seitens des Eigentümers eine Verlängerung des bestehenden Mietvertrages angeboten, wobei eine Annahme der Verlängerung bis Ende Februar 2020 möglich ist.
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Beratungsfolge
- 04.03.2020 · Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Innovation und Stadtmarketing
- D.Anfrage
- 1.Beteilligung an RWEZur Vorlage · 1153/20_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Die Linke hat im Rahmen der Anfrage 1153/20_AF Fragen zur Beteiligung der Stadt Hamm an der „Vereinigung ehemaliger kommunaler Aktionäre der VEW GmbH“ (VKA) an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Innovation und Stadtmarketing gestellt. Die Stadt hält laut der Anfrage einen Anteil von 1,64 % an der VKA, wobei sich das Stammkapital auf 31.720,00 Euro beläuft.
Die Anfrage bezieht sich auf die im Gesellschaftsvertrag der VKA festgelegten Bedingungen für die Gesellschafterstellung, wonach nur kommunale Aktionäre der RWE AG, Gebietskörperschaften mit Beteiligung an RWE-haltenden kommunalen Gesellschaften oder kommunale Gesellschaften mit direkten oder indirekten RWE-Aktienanteilen als Gesellschafter zugelassen sind.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um die Klärung, unter welcher dieser Voraussetzungen die Stadt Hamm an der VKA beteiligt ist und welche Gesellschaft in welchem Umfang RWE-Aktien hält. Des Weiteren wird nach dem potenziellen Erlös aus einem Verkauf der Anteile zum aktuellen Marktwert sowie nach der Höhe der Dividenden in den vergangenen Jahren gefragt. Zudem soll dargelegt werden, in welche Geschäftsbereiche der Stadt die Dividenden fließen.
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- 17.06.2020 · Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Innovation und Stadtmarketing
- 04.03.2020 · Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Innovation und Stadtmarketing
- Beteilligung an RWEZur Vorlage · 1880/20_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage der Fraktion Die Linke werden Details zur Beteiligung der Stadt Hamm an der „Vereinigung ehemaliger kommunaler Aktionäre der VEW GmbH“ (VKA) erläutert. Die Stadt hält einen Anteil von 1,64 % am Stammkapital der VKA, welches sich auf 31.720,00 € beläuft.
Die Verwaltung stellt klar, dass die Stadt Hamm als Gebietskörperschaft die Voraussetzungen des Gesellschaftsvertrages der VKA erfüllt, da sie an einer kommunalen Kapitalgesellschaft beteiligt ist, welche RWE-Aktien hält. Konkret hält die Stadtwerke Hamm GmbH insgesamt 13.512 RWE-Aktien. Basierend auf dem Aktienkurs von 32,53 € (Stand 26.02.2020) lässt sich der aktuelle Marktwert dieser Anteile bestimmen.
Hinsichtlich der Erträge aus den Beteiligungen führt die Verwaltung die Dividenden der vergangenen Geschäftsjahre auf. Für das Geschäftsjahr 2017 belief sich die Dividende auf 1,50 €, wovon ein Anteil von 1,00 € auf eine Sonderdividende entfiel. Für das Geschäftsjahr 2018 wurde eine Dividende von 0,70 € gezahlt. Die Verwaltung gibt an, dass die Dividendenzahlungen beim jeweiligen Aktionär verbleiben.
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- 04.03.2020 · Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Innovation und Stadtmarketing
- E.Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss
- 1.Mobilitätsentwicklungskonzept Metropole Ruhr: Stellungnahme der Stadt HammZur Vorlage · 2118/19_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Stellungnahme zum Regionalen Mobilitätsentwicklungskonzept der Metropole Ruhr vorgelegt. Der Entwurf des Regionalverbandes Ruhr (RVR) analysiert die regionale Verkehrssituation und entwickelt Handlungsfelder sowie Modellprojekte für verschiedene Verkehrsarten, darunter den ÖPNV, Radverkehr, Wirtschaftsverkehr und Logistik.
Die Stadt Hamm nimmt den Entwurf des Konzepts zustimmend zur Kenntnis und beabsichtigt, die eigene Stellungnahme an den RVR zu übermitteln. In der Stellungnahme wird die Verwaltung dazu angehalten, den RVR zur Koordination der Umsetzung sowie zur Sicherung der Finanzierung durch Förderanträge an Land und Bund aufzufordern. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Notwendigkeit, die ÖPNV-Kooperation am Ostrand des Ruhrgebiets als Modellprojekt zu fördern, um die Tarif- und Zuständigkeitsgrenzen zwischen dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) und dem NordWest/Sauerland-Verbund (NWL) zu überbrücken.
Die Stadt Hamm zeigt grundsätzliche Bereitschaft zur Mitwirkung an verschiedenen Modellprojekten. Hierzu zählen unter anderem die Realisierung von Mobilstationen an Bahnhöfen und in Ortsteilzentren, die Anbindung des Maxiparks an die IGA 2027, die digitale Ertüchtigung der Hammer Häfen sowie die Reaktivierung der Hamm-Osterfelder Bahn. Zudem werden die Erweiterung des Radwegenetzes und die Nachnutzung des Rangierbahnhofs als potenzielle Beteiligungsfelder angeführt. Die konkrete Ausgestaltung der Mitwirkung hängt von den jeweiligen Projektressourcen ab.
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- 17.03.2020 · Rat
- 16.03.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 10.03.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 10.03.2020 · Umweltausschuss
- 04.03.2020 · Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Innovation und Stadtmarketing
- F.Verschiedenes