Autohäuser unerwünscht?
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Anfrage 1109/19_AF hat ein Mitglied des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Innovation und Stadtmarketing die Stadtverwaltung um Auskunft zu den Richtlinien bei der Vergabe von Gewerbeflächen für Autohäuser gebeten. Hintergrund der Anfrage ist die Situation eines in Hamm ansässigen Gebrauchtwagenhändlers, der aufgrund eines auslaufenden Mietvertrages und der Schwierigkeit, neue Räumlichkeiten zu finden, eine Abwanderung des Gewerbes in eine andere Kommune in Erwägung zieht.
Die Anfrage bezieht sich auf einen Beschluss des Aufsichtsrates, nach dem die Wirtschaftsförderung keine Grundstücke für die Ansiedlung von Autohäusern vergeben darf. In diesem Zusammenhang werden die Verwaltung aufgefordert, den Zweck dieses Beschlusses sowie die Gründe für diese Handlungsweise zu erläutern. Zudem wird gefragt, ob eine langfristige Strategie der Stadt darauf abzielt, die Anzahl bestehender Autohäuser zu senken oder ob der Neu- und Ausbau solcher Betriebe nicht mehr erwünscht ist.
Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die Prüfung von Ausnahmeregelungen für bereits bestehende Unternehmen, um eine Umsiedlung und den damit verbundenen Verlust von Gewerbesteuer und Arbeitsplätzen zu verhindern. Abschließend wird die Verwaltung um eine Stellungnahme gebeten, weshalb die Erweiterung eines anderen Autohauses in Bockum-Hövel unterstützt wurde, während für das genannte Gebrauchtwagenunternehmen keine vergleichbare Unterstützung für eine Flächenerweiterung ersichtlich ist.
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Beratungsfolge
- 04.03.2020kein Ergebnis hinterlegt
- 27.11.2019kein Ergebnis hinterlegt
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