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Stlgnahme

Autohäuser unerwünscht?

1840/19_ST

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage zur wirtschaftlichen Standortentwicklung Fragen zur Vergabe von Gewerbeflächen für Autohäuser an die Stadtverwaltung gestellt. Hintergrund der Anfrage ist die Situation eines in Hamm ansässigen Gebrauchtwagenhändlers, dessen Mietvertrag für die derzeitige Betriebsstätte Mitte 2020 ausläuft. Die Ratsgruppe erkundigte sich nach den Hintergründen für die Vorgabe des Aufsichtsrats, wonach die Wirtschaftsförderung keine Grundstücke für die Ansiedlung von Autohäusern vergeben darf. Zudem wurden Fragen dazu aufgeworfen, ob eine Ausnahme für bestehende Unternehmen möglich sei, um eine Abwanderung des Gewerbes sowie den damit verbundenen Verlust von Arbeitsplätzen und Gewerbesteueranteilen zu verhindern. Die Anfrage thematisierte zudem mögliche Unterschiede in der Unterstützung bei Erweiterungswünschen einzelner Unternehmen.

Die Verwaltung nahm dazu Stellung und stellte klar, dass weder die Stadt Hamm noch die Wirtschaftsförderung Hamm mbH Eigentümer des Grundstücks sind, auf dem der betreffende Gebrauchtwagenhandel aktuell tätig ist. Das Grundstück gehört einer Grundstücksgesellschaft mit Sitz in Münster. Nach Rücksprache mit dieser Gesellschaft wurde mitgeteilt, dass der Mietvertrag zum 30. April 2020 ausläuft. Dem Betreiber wurde seitens des Eigentümers eine Verlängerung des bestehenden Mietvertrages angeboten, wobei eine Annahme der Verlängerung bis Ende Februar 2020 möglich ist.

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