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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Mündliche Berichte
- 1.Marketing und Kommunikation, Professionelles Ticketing mit Ticketmaster
- 2.Stadtbüchereien Hamm, Perspektiven neuer Öffnungszeiten
- B.Beschlussfassung durch den Kulturausschuss
- 1.Anträge zur Niederschrift 0659/19 über die öffentliche Sitzung des Kulturausschusses vom 04.12.2019
- 2.Gewährung eines Betriebskostenzuschusses an den Trägerverein Kulturbahnhof Hamm e.V. für das Jahr 2020.Zur Vorlage · 2142/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Kulturausschuss hat im Rahmen der Beschlussvorlage 2142/20 die Gewährung eines Betriebskostenzuschusses an den Kulturbahnhof Hamm e.V. für das Jahr 2020 beschlossen. Die Zahlung beläuft sich auf 10.200,00 Euro und erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung. Die entsprechenden Mittel sind in der Budgetplanung des zuständigen Fachamtes vorgesehen.
Der Trägerverein, dem neben der Stadt Hamm auch das Helios-Theater und die Deutsche Bahn AG angehören, ist für die Bewirtschaftung der jährlichen Betriebskosten verantwortlich. Der Verein stellt hierfür einen Förderantrag bei der Stadt, dem ein Wirtschaftsplan für das Jahr 2020 beigefügt ist. Dieser Plan weist ein Ausgabevolumen von 43.600,00 Euro aus, während die kalkulierten Einnahmen inklusive des städtischen Zuschusses bei 42.320,00 Euro liegen. Zusätzlich generiert der Verein Nutzungsentgelte in Höhe von 18.000,00 Euro pro Jahr aus kommunalen Veranstaltungen.
Hintergrund der Vorlage ist die Sicherung des laufenden Betriebs. Zwar hat die Deutsche Bahn den Verkauf der Immobilie und damit einen Ausstieg aus dem Trägerverein signalisiert, jedoch liegt zum Zeitpunkt der Vorlage noch kein Angebot der Stadt Hamm für den Erwerb vor. Daher wird für das Jahr 2020 weiterhin vom bisherigen Träger- und Finanzierungsmodell ausgegangen. Das Rechnungsprüfungsamt hat gegenüber der Vorlage keine Bedenken angemeldet.
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- 11.03.2020 · Kulturausschuss
- 3.Zuschuss für das Internationale Theaterfestival „hellwach“ 2020 des Helios Theaters HammZur Vorlage · 2143/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 2143/20 einen Zuschuss für das 9. Internationale Theaterfestival „hellwach“ beantragt. Das Festival des Helios Theaters Hamm ist für den Zeitraum vom 15. bis 22. November 2020 geplant. Der beantragte Betrag beläuft sich auf 10.000 Euro, wobei die Gewährung unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung steht.
Das Programm des Festivals umfasst Inszenierungen internationaler und nationaler Theaterensembles für verschiedene Altersgruppen sowie Workshops und Austauschprogramme für Theaterpädagogen, Künstler und Besuchergruppen. Das kalkulierte Gesamtkostenvolumen für das Projekt beläuft sich auf 154.000 Euro. Die Finanzierung setzt sich aus verschiedenen Quellen zusammen, darunter ein beantragter Zuwendungsantrag beim Land NRW in Höhe von 70.000 Euro, eine geplante Bewilligung der Kunststiftung NRW in Höhe von 30.000 Euro sowie Bareinnahmen aus Eintrittsgeldern, Anteilen beteiligter Kommunen, Mitteln des Goethe-Instituts, Eigenmitteln des Helios Theaters und bürgerschaftlichem Engagement.
Die Bereitstellung der städtischen Mittel stützt sich auf den bestehenden Kooperationsvertrag zwischen der Stadt Hamm und dem Helios Theater für die Jahre 2019 bis 2021, der eine Förderung von bis zu 10.000 Euro vorsieht. Die entsprechenden Mittel sind in der Budgetplanung für den Zeitraum 2019/2020 berücksichtigt. Das Rechnungsprüfungsamt hat gegenüber der Vorlage keine Bedenken angemeldet. Der Kulturausschuss hat die Vorlage im Rahmen seiner Sitzung am 11. März 2020 beraten.
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- 11.03.2020 · Kulturausschuss
- 4.Konzertprogramm 2020 im Musikpavillon im KurhausgartenZur Vorlage · 2158/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 2158/20 ein Konzertprogramm für den Musikpavillon im Kurhausgarten für den Zeitraum vom 31. Mai bis zum 9. August 2020 vorgelegt. Das Programm der Reihe „Kulturzeit im Kurpark“ umfasst verschiedene musikalische Genres, darunter Irish Folk, Chormusik, Blues, Rock, Pop sowie klassische und moderne Kompositionen. Die Veranstaltungen finden jeweils sonntags um 15 Uhr statt und sind für den öffentlichen Besuch ohne Eintritt möglich.
Die kalkulierten Gesamtkosten für die Durchführung des Programms belaufen sich auf rund 23.000 Euro. Dieser Betrag deckt Aufwendungen für Gagen, Technik, Miete, Bestuhlung, Personal sowie Gebühren für die GEMA und die Künstlersozialkasse sowie Werbe- und Druckkosten ab. Die Finanzierung der Programmreihe erfolgt laut Vorlage ausschließlich durch Zuwendungen privater Unternehmen, sodass kein städtischer Eigenanteil anfällt.
Das geplante Programm beinhaltet Auftritte verschiedener Formationen aus der Region, Norddeutschland und Schottland. Neben Ensembles aus den Bereichen Folk und Blues sind auch ein Streichorchester des Städtischen Musikvereins sowie ein Chorkonzert des Kreis-ChorVerband Unna-Kamen vorgesehen. Der Beschlussvorschlag sieht die Durchführung des Programms unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung vor.
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- 11.03.2020 · Kulturausschuss
- 5.Gewährung eines Produktionskostenzuschusses an das Treibkraft.Theater Hamm für das Projekt „Überlebensklima! Praxisexperimente zur Weltrettung.“Zur Vorlage · 2166/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Kulturausschuss die Gewährung eines Produktionskostenzuschusses in Höhe von 5.000 Euro für das Projekt „Überlebensklima! Praxisexperimente zur Weltrettung“ des Treibkraft.Theater Hamm beantragt. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
Das geplante interaktive Theaterprojekt ist als „Klassenzimmerstück“ konzipiert, das primär für junge Menschen an Schulen entwickelt wird. Als Kooperationspartner sind das Bildungswerk für Theater und Kultur Hamm sowie die Anne-Frank-Schule vorgesehen. Ziel der Produktion ist es, durch theatrale Mittel die Sensibilisierung und Aufklärung zum Thema Klimaschutz zu fördern. Eine Ausweitung des Projekts auf weitere Städte der Hellweg-Region wird durch eine angestrebte Förderung durch die „Regionale Kultur“ ermöglicht.
Die Gesamtkosten der Produktion belaufen sich auf 29.900 Euro. Diese setzen sich aus Honoraren für Künstler, Sachkosten sowie Ausgaben für die Öffentlichkeitsarbeit zusammen. Die Finanzierung des Vorhabens basiert auf Zusagen des Landesbüros Freie Darstellende Künste NRW in Höhe von 14.000 Euro sowie weiteren beantragten Mitteln beim Regionalverband Ruhr (RVR) und der Stiftung für Kunst- und Kulturpflege der Sparkasse Hamm. Ein Eigenanteil sowie Einnahmen aus Eintrittsgeldern sind ebenfalls Teil der Kalkulation. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Mittel im Teilergebnisplan zur Verfügung stehen und das Rechnungsprüfungsamt keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben hat.
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- 11.03.2020 · Kulturausschuss
- 6.Auswahl des Programms der städtischen Kindertheaterreihe für die Spielzeit 2020/2021.Zur Vorlage · 2169/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Kulturausschuss der Stadt Hamm soll das Programm der städtischen Kindertheaterreihe für die Spielzeit 2020/2021 beschließen, sofern die Finanzierung gesichert ist. Die Auswahl umfasst neun Produktionen, von denen sieben im Kulturbahnhof stattfinden sollen, darunter zwei Stücke, die vom Kultursekretariat Gütersloh gefördert werden. Zudem ist ein Weihnachtsmusical in Kooperation mit der Musical-Company der Städtischen Musikschule Hamm geplant, welches die Hallenmanagement Hamm GmbH als alleiniger Auftraggeber 14 Mal anbieten wird. Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich in den Jahren 2020 und 2021 jeweils auf 16.300 Euro Aufwendungen und 10.250 Euro Erträge, was einen städtischen Eigenanteil von jeweils 6.050 Euro zur Folge hat. Die Mittel sind im Teilergebnisplan des Kulturbüros vorgesehen. Das Programm beinhaltet verschiedene Titel wie „Frau Meier, die Amsel“, „Bei Vollmond spricht man nicht“, „Rapunzel“, „Drei Schweine“, „Hühner“, „Supermann im Handgepäck“ sowie „Elektrische Schatten“.
Ergänzend umfasst das Angebot Programmpunkte des „Kulturrucksacks – Klassenzimmeraufführungen“ mit Theaterstücken für unterschiedliche Altersgruppen. Dazu gehören das Kinderstück „Zottelkralle“ der Burghofbühne Dinslaken sowie das englischsprachige Drama „The Wave“ der American Drama Group Europe. Das Westfälische Landestheater Castrop-Rauxel bietet zudem die Produktionen „Der Sandmann“ und „The Spaceman“ an.
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- 11.03.2020 · Kulturausschuss
- 7.Veranstaltung „Vorhang auf“ am 18.09.2020 im Kurhaus Bad Hamm.Zur Vorlage · 2184/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Kulturausschuss die Beschlussvorlage 2184/20 vor, um die Durchführung der Veranstaltung „Vorhang auf“ am 18. September 2020 im Kurhaus Bad Hamm zu ermöglichen. Das Format soll als Marketinginstrument zur Kundenbindung sowie zur Neugewinnung von Besuchern dienen und die Saison 2020/2021 einläuten.
Das geplante Programm sieht einen Austausch zwischen dem Publikum, dem Programmverantwortlichen des Kulturbüros sowie Vertretern des Landestheaters vor. Ein musikkabarettistisches Abschlussprogramm soll die Veranstaltung abrunden. Ziel des Formats ist es, durch den direkten Dialog mit Abonnenten und Kulturinteressierten Wünsche und Anregungen zu sammeln, um das zukünftige Programm bedarfsorientierter zu gestalten. Im Rahmen der etwa dreistündigen Veranstaltung soll zudem die Möglichkeit zum Erwerb von Karten und Abonnements bestehen. Der Eintrittspreis ist einheitlich auf 6,50 Euro festgesetzt.
Die finanziellen Auswirkungen der Veranstaltung belaufen sich auf Aufwendungen in Höhe von 5.800 Euro. Dem stehen Erträge in Höhe von 1.000 Euro gegenüber, woraus sich ein städtischer Eigenanteil von 4.800 Euro ergibt. Die Finanzierung der Kosten erfolgt über den Auftrag für Sonderprojekte, wobei die Mittel zur Verfügung stehen. Die Durchführung der Veranstaltung steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
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- 11.03.2020 · Kulturausschuss
- 8.Gewährung eines Zuschusses an den „Historischen Löschzug Pelkum e.V.“ für das Jahr 2020Zur Vorlage · 2187/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 2187/20 vorgeschlagen, dem „Historischen Löschzug Pelkum e.V.“ für das Jahr 2020 einen Zuschuss in Höhe von 5.000,00 Euro zu gewähren. Die Auszahlung erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung. Die Mittel sind zweckgebunden für die Abdeckung von Betriebs- und technischen Unterhaltungskosten am historischen Fahrzeugbestand, für Unterstellkosten sowie für die Durchführung von Veranstaltungen einzusetzen.
Der Verein unterhält seit 1998 eine Sammlung aus ehemaligen Katastrophenschutz- und Feuerwehrfahrzeugen, Anhängern, Rettungswagen sowie weiteren Gerätschaften. Zum Bestand gehören unter anderem 55 historische Fahrzeuge, 25 Anhänger, Motorräder, Feldküchen und Boote. Der Verein ist bei verschiedenen kulturellen Veranstaltungen, Stadtteilfesten und kulturtouristischen Events in Hamm sowie in anderen Städten und Bundesländern präsent. Zudem unterhält der Verein eine eigene Betriebsfeuerwehr.
Für das Jahr 2020 kalkuliert der Verein mit Ausgaben von rund 16.000,00 Euro, wobei der Großteil auf die Betriebssicherung des Fahrzeugbestandes, Versicherungsbeiträge und den Betrieb des Feuermuseums entfällt. Die geplanten Einnahmen belaufen sich auf etwa 12.000,00 Euro, wobei der städtische Zuschuss in dieser Summe enthalten ist. Die verbleibenden Kosten sollen durch Spenden, Verkäufe oder Vermietungen gedeckt werden. Die entsprechenden Mittel stehen im Teilergebnisplan der Verwaltung zur Verfügung. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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- 11.03.2020 · Kulturausschuss
- C.Empfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 1.Erstellung Denkmaltopographie Stadt HammZur Vorlage · 2128/19_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr hat der Erarbeitung und Mitfinanzierung einer Denkmaltopographie für die Stadt Hamm zugestimmt. Die Umsetzung erfolgt unter der Federführung des LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen als Teil des bundesweiten Projekts „Denkmaltopographie der Bundesrepublik Deutschland“. Die Entscheidung steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Empfehlung des Kulturausschusses. Die Verwaltung wurde beauftragt, einen entsprechenden öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem LWL zu schließen.
Das geplante Werk soll den Denkmalsbestand der Stadt katalogisieren und durch wissenschaftliche Aufsätze zu Themen wie Geologie, Archäologie und Baugeschichte ergänzen. Ziel ist eine umfassende Darstellung der bau- und kunsthistorischen Entwicklung seit der kommunalen Neuordnung von 1975. Die Publikation soll im Jahr 2026, passend zum 800-jährigen Jubiläum der Stadt, im Buchhandel erhältlich sein.
Für die inhaltliche Erarbeitung ist die befristete Anstellung einer Fachkraft für Kunstgeschichte vorgesehen. Die Stadt Hamm übernimmt dabei einen Teil der Personalkosten sowie Kosten für Lektorat und Druck. Die Gesamtausgaben der Stadt belaufen sich auf voraussichtlich 231.500 Euro, wobei ein Teil durch Einzahlungen des LWL gedeckt wird. Die städtische Eigenbeteiligung beträgt rund 94.000 Euro. Die Mittel werden aus vorhandenen Budgets bereitgestellt. Die inhaltliche Erstellung erfolgt in Zusammenarbeit zwischen der Unteren Denkmalbehörde, dem Stadtarchiv und dem Gustav-Lübcke-Museum.
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Beratungsfolge
- 11.03.2020 · Kulturausschuss
- 10.03.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- D.Mitteilungsvorlagen
- 1.Unterschutzstellung von sieben Platanen, Allee Str./Ecke Schwarzer Weg (Grundstück Schwarzer Weg 24, Bezeichnung der Grundstücke: Gem. Hamm, Flur 29, Flurstücke 538, 593, 594, 595 und 596)Zur Vorlage · 0369/15_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat der Bezirksvertretung Hamm-Mitte einen Beschlussvorschlag zur Unterschutzstellung von sieben Platanen vorgelegt. Die betreffenden Bäume befinden sich auf dem Grundstück am Schwarzen Weg 24, an der Ecke zur Straße Str./Schwarzer Weg, und sind Teil eines Bestandes von insgesamt elf Platanen auf dem Parkplatz einer Filiale.
Nach Angaben der Verwaltung weisen diese sieben Bäume einen besonderen Wert auf und sind für das Stadtquartier ortsbildprägend. Die Aufnahme in das Baumverzeichnis soll gemäß der Satzung zum Schutz von Bäumen und anderen Holzgewächsen erfolgen. Mit der Unterschutzstellung fallen die Bäume in den Zuständigkeitsbereich der Stadt Hamm.
Um den durchwurzelungsfähigen Raum der Bäume zu optimieren, ist vorgesehen, die angrenzenden städtischen Gehwege entsprechend zu entsiegeln. Die Pflege der dadurch erweiterten Grünflächen soll künftig durch den Grundstückseigentümer übernommen werden, wobei eine wechselseitige Dienstbarkeitsbestellung erstellt wird. Eine vorläufige Unterschutzstellung wurde bereits im Januar 2015 verfügt. Der Eigentümer der Bäume hat der Unterschutzstellung grundsätzlich zugestimmt. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 11.03.2020 · Kulturausschuss
- 18.06.2015 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 2.Familienzentren Förderkontingent für das Kita-Jahr 2015/16Zur Vorlage · 0367/15_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss hat die Ausschreibung eines Förderkontingentes für das Kindergartenjahr 2015/2016 beschlossen. Das zur Verfügung stehende Kontingent des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen soll für den Ausbau eines neuen Familienzentrums in den Sozialräumen Bockum-Hövel, Mitte und Norden-Heessen genutzt werden. Die Förderung umfasst eine Summe von 13.000 Euro für geeignete Einzel- oder Verbundkindertageseinrichtungen, die die erforderlichen Qualitätsstandards für ein Gütesiegel erfüllen können.
Die Verwaltung wurde beauftragt, ein räumlich begrenztes Interessensbekundungsverfahren durchzuführen. Dabei sollen gezielt Kindertageseinrichtungen in den genannten Sozialräumen angeschrieben werden. Im Bereich Bockum-Hövel stehen die Einrichtungen Elterninitiative Kita Eichenwäldchen, Kath. Kita Christus-König und Ev. Kita Sterntaler zur Auswahl. Für den Sozialraum Hamm Mitte werden die Outlaw Kita Feidikstraße, die Lebenshilfe Kita am Tierpark sowie die Kath. Kita Liebfrauen vorgeschlagen. Im Bereich Norden/Heessen sollen die Ev. Kita Jakobusbrunnen und die Kath. Kita St. Josef einbezogen werden.
Die Auswahl der endgültigen Einrichtung erfolgt durch den Unterausschuss des Kinder- und Jugendhilfeausschusses nach Sichtung der eingegangenen Interessensbekundungen. Die Verwaltung muss das gewählte Familienzentrum bis zum 15. Juni 2015 an das zuständige Landesministerium melden. Maßgebliche Kriterien für die Auswahl sind unter anderem die Verankerung in sozialen Netzwerken, die Abdeckung verschiedener Altersgruppen sowie die räumliche und personelle Eignung der Einrichtungen.
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- 11.03.2020 · Kulturausschuss
- 10.03.2015 · Kinder- und Jugendhilfeausschuss
- E.Anfragen
- 1.Landes-Förderung der Sonntagsöffnung von BibliothekenZur Vorlage · 1154/20_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Vorlage 1154/20_AF hat ein Mitglied des Kulturausschusses eine Anfrage zur Landesförderung der Sonntagsöffnung von Bibliotheken in Nordrhein-Westfalen gestellt. Hintergrund der Anfrage ist eine Information über ein Förderprogramm der Landesregierung, welches bis Ende 2022 ein Budget von 1,2 Millionen Euro für die Öffnung öffentlicher Bibliotheken an Sonntagen vorsieht.
Die Anfrage umfasst mehrere spezifische Fragestellungen an die Verwaltung. Es wird um Auskunft darüber gebeten, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe die Förderung der Sonntagsöffnungen durch das Land NRW erfolgt. Zudem wird die Frage aufgeworfen, inwiefern diese Fördermöglichkeit für die Stadt Hamm von Relevanz ist.
Des Weiteren werden Informationen zum Finanzierungsbedarf angefordert. Konkret ist zu klären, wie hoch die erforderlichen städtischen Eigenmittel sein müssten, um die Förderkriterien zu erfüllen, und welche Mittel für die Umsetzung eines Mindestmaßes an Sonntagsöffnungen notwendig wären. Abschließend wird nach dem aktuellen Stand der internen Diskussion sowie nach dem Status etwaiger Antragsverfahren durch die Verwaltung gefragt, wobei auf die Antragsfrist zum 31. März 2020 hingewiesen wird.
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Beratungsfolge
- 11.03.2020 · Kulturausschuss
- Landes-Förderung der Sonntagsöffnung von BibliothekenZur Vorlage · 1901/20_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage eines Ratsmitglieds zur Förderung der Sonntagsöffnung von Bibliotheken durch das Land Nordrhein-Westfalen Stellung bezogen. Das Förderprogramm des Landes sieht bis Ende 2022 Mittel in Höhe von jährlich 1,2 Millionen Euro vor, die in drei Module unterteilt sind. Diese umfassen Zuschüsse für Organisationsberatung, personelle Unterstützung sowie die Finanzierung von Veranstaltungsprogrammen.
Die Stadtbüchereien Hamm erfüllen die Voraussetzungen für eine Förderung, da sie über eine hauptamtliche Leitung und eine Mindestanzahl an wöchentlichen Öffnungsstunden verfügen. Die Verwaltung bewertet das Programm als eine gezielte Unterstützung, wobei insbesondere das Modul zur Organisationsberatung als bedeutsam eingestuft wird. Für Großstädte sieht die Regelung vor, dass der Landeszuschuss bis zu 80 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben abdeckt.
Hinsichtlich der Umsetzung einer Sonntagsöffnung der Zentralbibliothek weist die Verwaltung darauf hin, dass ein jährlicher personeller Mehraufwand von etwa 115.000 Euro entstehen würde. Eine Umsetzung ist mit dem aktuellen Stellenplan nicht möglich, da ein zusätzlicher Bedarf von 2,2 Stellen sowie Kosten für Zuschläge und weitere programmatische Maßnahmen bestehen. Für das laufende Jahr ist aufgrund der laufenden Teilnahme an einem landesweiten Qualifizierungsprogramm keine Antragstellung geplant; für die Jahre 2021 und 2022 wird eine Beantragung als möglich erachtet.
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Beratungsfolge
- 11.03.2020 · Kulturausschuss
- F.Verschiedenes