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Landes-Förderung der Sonntagsöffnung von Bibliotheken

1901/20_ST

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat auf eine Anfrage eines Ratsmitglieds zur Förderung der Sonntagsöffnung von Bibliotheken durch das Land Nordrhein-Westfalen Stellung bezogen. Das Förderprogramm des Landes sieht bis Ende 2022 Mittel in Höhe von jährlich 1,2 Millionen Euro vor, die in drei Module unterteilt sind. Diese umfassen Zuschüsse für Organisationsberatung, personelle Unterstützung sowie die Finanzierung von Veranstaltungsprogrammen.

Die Stadtbüchereien Hamm erfüllen die Voraussetzungen für eine Förderung, da sie über eine hauptamtliche Leitung und eine Mindestanzahl an wöchentlichen Öffnungsstunden verfügen. Die Verwaltung bewertet das Programm als eine gezielte Unterstützung, wobei insbesondere das Modul zur Organisationsberatung als bedeutsam eingestuft wird. Für Großstädte sieht die Regelung vor, dass der Landeszuschuss bis zu 80 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben abdeckt.

Hinsichtlich der Umsetzung einer Sonntagsöffnung der Zentralbibliothek weist die Verwaltung darauf hin, dass ein jährlicher personeller Mehraufwand von etwa 115.000 Euro entstehen würde. Eine Umsetzung ist mit dem aktuellen Stellenplan nicht möglich, da ein zusätzlicher Bedarf von 2,2 Stellen sowie Kosten für Zuschläge und weitere programmatische Maßnahmen bestehen. Für das laufende Jahr ist aufgrund der laufenden Teilnahme an einem landesweiten Qualifizierungsprogramm keine Antragstellung geplant; für die Jahre 2021 und 2022 wird eine Beantragung als möglich erachtet.

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