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Anfrage

Rechtsauffassung der Stadt Hamm hinsichtlich der Gewährung von Sitzungsgeldern für die Teilnahme an Sitzungen von Gruppen

AF-88/26 07.07.2026 Amt für gesamtstädtische Steuerung

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Fraktion Pro Hamm / BSW hat im Rahmen der Anfrage AF-88/26 Fragen zur Rechtsauffassung der Stadtverwaltung Hamm bezüglich der Gewährung von Sitzungsgeldern für die Teilnahme an Sitzungen von Gruppen gestellt. Hintergrund ist ein Erlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 19. Juni 2026. Nach dieser Auslegung des Ministeriums ist es nach der derzeitigen Rechtslage nicht zulässig, über Regelungen in der Hauptsatzung Sitzungsgelder oder vergleichbare Leistungen für die Teilnahme an Gruppensitzungen vorzusehen. Das Ministerium begründet dies unter Verweis auf die Entschädigungsverordnung Nordrhein-Westfalen sowie die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen mit einer Differenzierung zwischen Fraktionen und Gruppen durch den Gesetzgeber.

Die Anfrage fordert die Verwaltung dazu auf, Stellung zu der Frage zu nehmen, ob sie diese Rechtsauffassung teilt und falls ja, seit wann diese vertreten wird. Zudem wird gefragt, ob bereits eine Prüfung hinsichtlich eines Anpassungsbedarfs an der Hauptsatzung oder anderen kommunalen Regelungen stattgefunden hat. Die Fraktion möchte zudem wissen, ob die Verwaltung beabsichtigt, den Rat über mögliche Auswirkungen auf die bisherige Praxis in Hamm zu informieren und ob bereits gewährte Leistungen von dieser Rechtslage betroffen sein könnten. Abschließend wird gefragt, ob die Kommunalaufsicht bereits zur rechtlichen Bewertung der Fragestellung hinzugezogen wurde.

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