Speicherung des Wählerverzeichnisses vom 14. September 2025 für die Wahl 2030
✦ KI-Zusammenfassung
Der Antrag AT-56/26 sieht vor, dass die Verwaltung die im Wählerverzeichnis für die Wahl zum Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration vom 14. September 2025 erfassten Daten der Wahlberechtigten für die nächste Wahl zur Verfügung hält. Damit sollen die Informationen über die wahlberechtigten Personen, die bereits bei der vergangenen Wahl dokumentiert wurden, für den kommenden Wahlgang des Ausschusses vorgehalten werden.
Die Begründung des Antrags stützt sich auf das Ziel, die politische Teilhabe aller Wahlberechtigten zu gewährleisten und einen Ausschluss von der Wahl zu vermeiden. Darüber hinaus wird angeführt, dass die Speicherung dieser Daten eine Arbeitserleichterung für die Verwaltung mit sich bringen würde.
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Beratungsfolge
- 24.06.2026kein Ergebnis hinterlegt
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