Kürzungen im Haushaltsplan bei den Maßnahmen des Natur- und Artenschutzes
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Pro Hamm / BSW hat im Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz Fragen zu den Haushaltskürzungen im Bereich des Natur- und Artenschutzes gestellt. Im Zentrum der Anfrage stand die Frage, welche konkreten Maßnahmen durch die Streichung von jährlich 20.000 Euro betroffen sind und wie künftige Anschaffungen finanziert werden sollen.
In einer Stellungnahme des Umweltamtes zur Vorlage AF-9/26-ST erklärte die Verwaltung, dass sich die Kürzung ausschließlich auf die Beschaffung von beweglichem Anlagevermögen über 800 Euro bezieht. Dies umfasst Geräte und Maschinen wie Wiesenmäher, Freischneider oder Motorsägen. Da diese Anschaffungen in den vergangenen Jahren bereits kontinuierlich durchgeführt wurden, sei der ursprünglich für die Zeit ab 2026 vorgesehene Haushaltsansatz nicht mehr erforderlich.
Sollten dennoch Ersatzbeschaffungen notwendig werden, stellt die Finanzstelle für Landschaftsplanung entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung. Die Verwaltung gab an, dass die Kürzung keine Auswirkungen auf die Ziele, Projekte oder Maßnahmen im Bereich des Natur- und Artenschutzes in Hamm hat.
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