Benennung von 2 Personen als Mitglieder des Seniorenbeirates
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Heessen soll im Rahmen der Beschlussvorlage BV-394/25 zwei Personen als Mitglieder für den Seniorenbeirat benennen. Die Neubesetzung bezieht sich auf die Kommunalwahlperiode, welche im Jahr 2025 begonnen hat. Grundlage für das Verfahren ist ein Grundsatzbeschluss des Rates der Stadt Hamm aus dem Jahr 2016, wonach die Amtszeit der Mitglieder des Seniorenbeirates an die Wahlperiode des Rates gebunden ist und mit deren Ende endet.
Für die Nominierung sind bestimmte Voraussetzungen erforderlich: Die Personen müssen ihren Hauptwohnsitz im Stadtbezirk Hamm-Heessen haben und das 65. Lebensjahr vollendet haben. Im Rahmen dieses Prozesses benennen die sieben Bezirksvertretungen der Stadt jeweils zwei Mitglieder für den Seniorenbeirat. Bis zur konstituierenden Sitzung des neuen Gremiums, zu der der Oberbürgermeister einlädt, üben die bisherigen Mitglieder ihre Tätigkeit weiter aus. Mit der Benennung sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Die Beratung der Vorlage in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen ist für den 3. März 2026 angesetzt.
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Beratungsfolge
- 03.03.2026kein Ergebnis hinterlegt