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Beschlussvorlage

Benennung von 2 Personen als Mitglieder des Seniorenbeirates

BV-393/25 04.03.2026 Amt für Soziales, Wohnen und Pflege

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel soll im Rahmen der Beschlussvorlage BV-393/25 zwei Personen als Mitglieder für den Seniorenbeirat benennen. Grundlage hierfür ist ein Grundsatzbeschluss des Rates der Stadt Hamm aus dem Jahr 2016, wonach die Amtszeit des Seniorenbeirates an die Wahlperiode des Rates gebunden ist. Da die neue Kommunalwahlperiode im Jahr 2025 begonnen hat, sollen die Mitglieder innerhalb von sechs Monaten nach Beginn dieser Periode bestimmt werden.

Für die Nominierung kommen Personen infrage, die ihren Hauptwohnsitz im Stadtbezirk Hamm-Bockum-Hövel haben und das 65. Lebensjahr vollendet haben. Jede der sieben Bezirksvertretungen der Stadt Hamm ist dazu verpflichtet, jeweils zwei Vertreter für den Seniorenbeirat zu benennen. Bis zur konstituierenden Sitzung des neuen Gremiums, zu der der Oberbürgermeister einlädt, bleibt die bisherige Besetzung des Seniorenbeirates in ihrer Funktion bestehen. Die Vorlage sieht keine finanziellen Auswirkungen durch diese Benennung vor.

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