Benennung von 2 Personen als Mitglieder des Seniorenbeirates
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Pelkum soll im Rahmen der Beschlussvorlage BV-391/25 zwei Personen als Mitglieder für den Seniorenbeirat benennen. Dies betrifft die Kommunalwahlperiode, die im Jahr 2025 begonnen hat. Grundlage hierfür ist ein Grundsatzbeschluss des Rates der Stadt Hamm aus dem Jahr 2016, wonach die Amtszeit der Mitglieder des Seniorenbeirates an die Wahlperiode des Rates gebunden ist und mit deren Ablauf endet. Die Bestimmung der neuen Mitglieder soll innerhalb von sechs Monaten nach Beginn der aktuellen Wahlperiode erfolgen.
Im Rahmen dieses Verfahrens benennen die sieben Bezirksvertretungen der Stadt Hamm jeweils zwei Personen für den Seniorenbeirat. Voraussetzung für eine Nominierung ist, dass die betreffenden Personen ihren Hauptwohnsitz im Stadtbezirk Hamm-Pelkum haben und das 65. Lebensjahr vollendet haben. Die bisherigen Mitglieder des Seniorenbeirates üben ihre Tätigkeit bis zur konstituierenden Sitzung des neuen Gremiums weiter aus, zu der der Oberbürgermeister einlädt. Mit der Benennung der neuen Mitglieder sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden.
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