Benennung von 2 Personen als Mitglieder des Seniorenbeirates
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Rhynern soll zwei Personen als Mitglieder des Seniorenbeirates für die im Jahr 2025 beginnende Kommunalwahlperiode benennen. Grundlage hierfür ist die Kopplung der Amtszeit des Seniorenbeirates an die Wahlperiode des Rates der Stadt Hamm, wie es durch einen Grundsatzbeschluss aus dem Jahr 2016 festgelegt wurde. Die Bestimmung der neuen Mitglieder soll innerhalb von sechs Monaten nach Beginn der neuen Wahlperiode erfolgen.
Für die Benennung durch die Bezirksvertretung kommen ausschließlich Personen infrage, die ihren Hauptwohnsitz im Stadtbezirk Hamm-Rhynern haben und das 65. Lebensjahr vollendet haben. Im Rahmen dieses Verfahrens sind alle sieben Bezirksvertretungen der Stadt Hamm dazu angehalten, jeweils zwei Mitglieder für den Seniorenbeirat zu nominieren.
Bis zur konstituierenden Sitzung des neuen Seniorenbeirates, zu der der Oberbürgermeister einlädt, bleibt die bisherige Besetzung im Amt und übt ihre Tätigkeit weiter aus. Mit der Neubesetzung der Mitglieder sind laut der vorliegenden Beschlussvorlage BV-390/25 keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Hamm verbunden.
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