Benennung von 2 Personen als Mitglieder des Seniorenbeirates
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Mitte soll im Rahmen der Beschlussvorlage BV-386/25 zwei Personen als Mitglieder für den Seniorenbeirat benennen. Diese Benennung bezieht sich auf die Kommunalwahlperiode, die im Jahr 2025 begonnen hat. Grundlage hierfür ist ein Grundsatzbeschluss des Rates der Stadt Hamm aus dem Jahr 2016, wonach die Amtszeit des Seniorenbeirates an die Wahlperiode des Stadtrates gebunden ist.
Die neuen Mitglieder sollen innerhalb von sechs Monaten nach Beginn der neuen Wahlperiode bestimmt werden. Voraussetzung für eine Nominierung durch die Bezirksvertretung ist, dass die Personen ihren Hauptwohnsitz im Stadtbezirk Hamm-Mitte haben und das 65. Lebensjahr vollendet haben. Jede der sieben Bezirksvertretungen in Hamm benennt jeweils zwei Vertreter für das Gremium.
Bis zur konstituierenden Sitzung des neuen Seniorenbeirates, zu der der Oberbürgermeister einlädt, üben die bisherigen Mitglieder ihre Tätigkeit unverändert weiter aus. Für die Benennung der neuen Mitglieder entstehen laut dem Dokument keine finanziellen Auswirkungen.
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