Bezirksfahne Bürgeramt
✦ KI-Zusammenfassung
Die AFD-Fraktion Hamm-Pelkum hat mit der Vorlage AT-80/25-ST einen Antrag an die Bezirksvertretung Pelkum gestellt. Der Inhalt des Antrags sieht vor, dass die Bezirksfahne von Pelkum dauerhaft am Gebäude in der Kamener Straße 177 zu hissen ist.
In einer Stellungnahme des Bürgeramts Hamm-Pelkum zur genannten Vorlage nimmt die Verwaltung zu dem Vorhaben Stellung. Die Beflaggung städtischer Gebäude unterliegt laut der Verwaltung der Beflaggungsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Es wird erläutert, dass Fahnen an öffentlichen Gebäuden üblicherweise zu besonderen Anlässen, wie etwa dem Welt-AIDS-Tag, verwendet werden. Eine dauerhafte Beflaggung einzelner städtischer Gebäude ist nach Angaben der Verwaltung nicht vorgesehen.
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