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Stellungnahme

Bezirksfahne Bürgeramt

AT-76/25-ST 25.11.2025 Bürgeramt Hamm-Bockum-Hövel

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

In der Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel wird am 25. November 2025 über den Antrag AT-76/25-ST beraten. Die AfD-Fraktion Hamm-Bockum-Hövel hat beantragt, die Bezirksfahne des Gebiets dauerhaft am Teichweg 1 in 59075 Hamm zu hissen.

Die Verwaltung des Bürgeramtes Hamm-Bockum-Hövel hat hierzu eine Stellungnahme abgegeben. Darin wird erläutert, dass die Beflaggung städtischer Gebäude grundsätzlich der Beflaggungsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen folgt. Die Behörde führt aus, dass Fahnen an öffentlichen Gebäuden lediglich zu besonderen Anlässen, wie etwa dem Welt-AIDS-Tag, gehisst werden. Eine dauerhafte Beflaggung einzelner städtischer Gebäude ist nach Angaben der Verwaltung nicht vorgesehen.

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