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Stellungnahme

Bezirksfahne Bürgeramt

AT-75/25-ST 04.12.2025 Immobilienmanagement

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen der Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Herringen wird über den Antrag AT-75/25-ST beraten, welcher von der AfD-Fraktion Hamm-Herringen eingebracht wurde. Der Antrag sieht vor, die Bezirksfahne Herringen dauerhaft an einem Gebäude in der Dortmunder Straße 245 in Hamm zu hissen.

Die zuständige Verwaltung hat hierzu eine Stellungnahme abgegeben. Darin wird erläutert, dass sich die Beflaggung städtischer Gebäude grundsätzlich nach der Beflaggungsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen richtet. Die Beflaggung erfolgt üblicherweise anlässlich besonderer Ereignisse, wie beispielsweise dem Welt-AIDS-Tag. Eine dauerhafte Beflaggung einzelner städtischer Gebäude ist laut der Stellungnahme der Verwaltung nicht vorgesehen.

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Beratungsfolge