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Beschlussvorlage

Westfälisches Musikfestival Hamm 2026

BV-332/25 03.12.2025 Büro für Kultur und Tourismus

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Hamm soll das Westfälische Musikfestival 2026 gemäß dem vorliegenden Programmkonzept durchführen, sofern die Finanzierung des Haushaltsplans ab 2026 gesichert ist. Die Beschlussvorlage BV-332/25 sieht für die Durchführung Ausgaben in Höhe von 405.200 Euro vor, während Einnahmen von 137.950 Euro gegenüberstehen. Der städtische Eigenanteil beläuft sich auf 267.250 Euro.

Das Programm umfasst drei Sinfoniekonzerte sowie zehn Kammerkonzerte. Die Auswahl der Programmpunkte erfolgt durch eine Jury, der unter anderem die künstlerische Leitung, der Vorsitzende des Ausschusses für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft sowie die Leitung des Büros für Kultur und Tourismus angehören. Ein Bestandteil des Konzepts bleibt der KlassikSommer Musikpreis, der durch Publikumsstimmen vergeben wird.

Für das Jahr 2026 ist ein Eröffnungskonzert mit Filmmusik am 13. Juni geplant. Als Abschlusskonzert ist ein Werk von Ludwig van Beethoven unter Einbeziehung des Chores des Städtischen Musikvereins vorgesehen. Als Veranstaltungsorte für die großen Konzerte werden die Alfred-Fischer-Halle sowie der Marktplatz in Betracht gezogen. Zudem ist eine Kooperation mit dem Landesturnfest geplant, um Bühnenaufbauten gemeinsam nutzen zu können. Im Rahmen der Klimarelevanz sind Maßnahmen zur Reduzierung der Umweltbilanz vorgesehen, etwa durch den Einsatz regionaler Lebensmittel und die Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 188 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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Beratungsfolge