Befahren der Verkehrsinsel an der Amtsstraße
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Heessen hat im Rahmen der Anfrage AF-35/25-ST die Möglichkeit angefragt, die Nutzung der Verkehrsinsel an der Amtsstraße durch zusätzliche Beschilderung und einen Fußgängerüberweg zu regeln. Ziel der Fraktion ist es, die Verkehrssicherheit an den beiden Querungsmöglichkeiten zu erhöhen, indem Fußgänger auf Gefahrenquellen hingewiesen werden und Fahrzeugführer an der südlichen Querung zur Vorfahrt gewähren verpflichtet werden.
Das Tiefbau- und Grünflächenamt nahm dazu Stellung und erklärte, dass die nördliche Querungshilfe im Bereich der Amtsstraße 27 gezielt für den südlich fahrenden Verkehr mit Rasengittersteinen ausgebaut wurde, um die Zufahrt zu einem Grundstück zu ermöglichen. Diese Stelle kann auch von Fußgängern und Radfahrern genutzt werden. Eine zusätzliche Beschilderung sei aufgrund der guten Sichtverhältnisse und der bestehenden Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h nicht erforderlich.
Für die südliche Querungshilfe wurde die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs abgelehnt, da aufgrund der Nähe zur Bushaltestelle die notwendigen Sichtverhältnisse nicht gegeben seien. Auch die nördliche Querung am Amtshaus könne nicht als Fußgängerüberweg umgebaut werden, da sich dieser Bereich in einer Kurve befindet. Die Verwaltung gab an, dass die Unfalllage in diesem Abschnitt unauffällig sei.
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