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Stellungnahme

Stand des Endausbaus im Baugebiet Schulze-Everding 2. Bauabschnitt

AF-9/25-ST 18.06.2025 Bauverwaltungsamt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Bockum-Hövel hat Informationen zum Stand des Endausbaus im Baugebiet Schulze-Everding 2. Bauabschnitt angefragt, insbesondere im Hinblick auf einen bestehenden Baustopp. Die Verwaltung teilte mit, dass der landeseigene Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW die Stadt Hamm am 25. April 2024 über den Baustopp informiert hat. Da dieser als verantwortlicher Erschließungsträger auch für die Unterhaltung und Verkehrssicherung zuständig ist, obliegt die primäre Informationspflicht gegenüber der Anwohnerschaft dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW.

Aktuell plant die Stadt Hamm keine regelmäßigen Sachstandsaktualisierungen, da man auf eine abschließende Entscheidung des Erschließungsträgers wartet. Zwischen der Stadt und dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW wurden bereits mögliche Vorgehensweisen besprochen, deren interne Abstimmung durch den Erschließungsträger jedoch noch aussteht. Für die Abfallentsorgung durch den ASH sind im Rahmen von Baumaßnahmen Abstimmungsgespräche zwischen der Baufirma und dem Entsorger vorgesehen; spezielle Regelungen oder Schwierigkeiten bei der Müllabfuhr in diesem Bereich sind der Verwaltung nicht bekannt.

Die vertragliche Zuständigkeit für den Endausbau liegt beim Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW. Die Stadt Hamm kann bis zur Übernahme die Vertragserfüllung verlangen und verfügt hierfür über rechtliche Mittel. Für etwaige Regressansprüche sieht die Verwaltung keine Grundlage.

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