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Stellungnahme

Straßenreinigung Anneliese-Messner-Weg

AF-23/25-ST 17.06.2025 Abfallwirtschaftsbetrieb und Stadtreinigung

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die SPD-Bezirksfraktion Heessen hat in der Anfrage AF-23/25-ST Informationen zur Straßenreinigung im Anneliese-Messner-Weg angefordert. Die Fraktion erkundigte sich nach dem Rhythmus der Reinigungsarbeiten sowie nach den Gründen, warum bestimmte öffentliche Wege in diesem Bereich nicht durch die Stadt gereinigt werden.

In einer Stellungnahme erläuterte der Abfallwirtschaftsbetrieb und Stadtreinigung (ASH) die rechtliche Grundlage für die Reinigungssituation. Laut der Straßenreinigungssatzung und dem dazugehörigen Straßenverzeichnis wurde die Verantwortung für die Reinigung des Anneliese-Messner-Wegs sowie der Wege zur Büskenwiese, Sulkshege und zum Dasbecker Weg auf die Anlieger übertragen. Da die Reinigungspflicht in diesen Abschnitten bei den Grundstückseigentümern liegt, führt der ASH dort keine Reinigungsarbeiten durch. Infolgedessen werden für diese Bereiche auch keine Straßenreinigungsgebühren erhoben.

Für den restlichen Teil des Anneliese-Messner-Wegs, der nicht unter die oben genannten Ausnahmen fällt, findet laut Verwaltung eine Teilreinigung einmal wöchentlich statt.

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