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Stellungnahme

Beschwerden über Tierhaltung im Wohngebiet im Heessener Dorf

AF-19/25-ST 18.03.2025 Ordnungsamt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Heessen hat im Rahmen einer Anfrage zur Situation der Tierhaltung in einem Wohngebiet im Heessener Dorf um Auskunft gebeten. Die Fragen bezogen sich auf die Zulässigkeit der Haltung von Nutztieren wie Hühnern und Truthähnen sowie auf den Lärmschutz, den Tierschutz und die Vermeidung eines Rattenbefalls.

Die Verwaltung teilte mit, dass dem Ordnungsamt Tierhaltungen in dem genannten Bereich bekannt sind. Aus Gründen des Datenschutzes können jedoch keine Informationen über bereits ergriffene oder geplante Maßnahmen veröffentlicht werden. Grundsätzlich ist die Haltung von Geflügel in Wohngebieten zulässig. Zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung kann die Ordnungsbehörde gemäß dem Ordnungsbehördengesetz Anordnungen treffen; zudem können Nachbarn zivilrechtliche Ansprüche prüfen.

Für die Prüfung von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz ist das Veterinäramt Unna zuständig, welches eigenverantwortlich Maßnahmen einleiten kann. Hinsichtlich eines möglichen Rattenbefalls erklärte die Verwaltung, dass bei entsprechenden Feststellungen durch den Fachbereich des Ordnungsamtes eine Beratung zur Schädlingsbekämpfung erfolgt. Sollte keine ausreichende Bekämpfung stattfinden, wird die Ordnungsbehörde geeignete Maßnahmen ergreifen.

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Beratungsfolge