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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Eröffnung der Sitzung
- 2.Einwohnerfragestunde
- 3.Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 19.11.2024
- 4.Beschlüsse
- 4.1Ausbauplan S 07/23 Ausbau gem. Geh- und Radweg Schneckenweg - Afyonring bis HülskampZur Vorlage · BV-5/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt die Beschlussfassung des Ausbauplans S 07/23 für den gemeinsamen Geh- und Radweg Schneckenweg vor, der den Bereich zwischen Afyonring und Hülskamp umfasst. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität.
Im Rahmen der Maßnahme soll die derzeit etwa zwei Meter breite wassergebundene Deckschicht durch eine 3,00 Meter breite Asphaltdeckschicht mit seitlichen Banketten ersetzt werden. Der betroffene Abschnitt hat eine Länge von circa 300 Metern. Zur Verbesserung der subjektiven Sicherheit ist zudem die Installation von acht Leuchten vorgesehen. Aufgrund einer parallel verlaufenden Fernwärmeleitung wird die Entwässerung des Weges angepasst und in einen Graben am Westfalenkanal geleitet.
Die voraussichtlichen Kosten belaufen sich auf 310.000 Euro, wobei 210.000 Euro im Jahr 2025 und 100.000 Euro im Jahr 2026 bereitgestellt werden sollen. Die Mittel für das Jahr 2025 stammen aus einer Mehreinnahme beim Neubau des Kreisverkehrs Dasbecker Weg/Am Hämmschen/Rottkamp. Da die Maßnahme eine Flächenversiegelung beinhaltet, sind eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung sowie eine Artenschutzprüfung erforderlich. Der Ausbauplan wurde im Zeitraum vom 24. Februar bis zum 10. März 2025 öffentlich ausgelegt.
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Beratungsfolge
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 4.2Ausbauplan S 30/21 Bushaltestelle Am Roten Läppchen - Dolberger Straße L507Zur Vorlage · BV-7/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt vor, die Bushaltestelle „Am Roten Läppchen“ an der Dolberger Straße (L507) barrierefrei auszubauen. Der entsprechende Ausbauplan sieht vor, den Haltepunkt etwa 55 Meter nach Westen zu verlegen. Damit wird ein neuer Halt am Fahrbahnrand geschaffen, da die derzeitige Busbucht aus Platzgründen nicht barrierefrei umgestaltet werden kann.
Im Rahmen der Maßnahme sollen der südliche Bussteig mit einem 18 cm hohen Bord sowie Bodenindikatoren für sehbehinderte Menschen ausgestattet und eine neue Wartehalle errichtet werden. Der Gehwegbereich wird auf etwa 4,90 Meter verbreitert, um die Anforderungen an einen gemeinsamen Geh- und Radweg zu erfüllen. Zudem ist der Rückbau der bisherigen Busbucht geplant, wodurch Platz für ein weiteres Baumbeet sowie drei Pkw-Parkplätze entsteht. Ein im Zuge des Umbaus zu entfernender Baum soll durch eine Neupflanzung ersetzt werden.
Die geschätzten Kosten belaufen sich auf 218.500 Euro. Während 90 Prozent der förderfähigen Kosten durch den NWL getragen werden, übernimmt die Stadtwerke Hamm den verbleibenden Kostenanteil. Der Plan berücksichtigt zudem spezifische Anforderungen zur barrierefreien Gestaltung, wie etwa taktile Leitsysteme und angepasste Bordhöhen. Die öffentliche Auslegung des Plans erfolgte im Zeitraum vom 24. Februar bis zum 10. März 2025.
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Beratungsfolge
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 4.3Ausbauplan S 16/22 Bushaltestelle St.-Barbara-Klinik - Am Heessener WaldZur Vorlage · BV-15/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Heessen berät über den barrierefreien Ausbau der Bushaltestelle „St.-Barbara-Klinik – Am Heessener Wald“. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die Haltestelle auf dem Grundstück der St. Barbara-Klinik umzugestalten. Im Rahmen der Maßnahme soll die Nebenanlage um etwa 1,10 Meter auf eine Breite von 2,50 Metern verbreitert und mit einem 18 Zentimeter hohen Bordstein ausgestattet werden. Zur Optimierung der Befahrbarkeit für Busse wird zudem der Bordverlauf vor dem Haupteingang der Klinik angepasst.
Durch die baulichen Veränderungen reduziert sich die Durchfahrbreite der Straße vor der Haltestelle von 5,10 Meter auf 4,00 Meter. Um die Nutzung für Menschen mit Sehbehinderung zu erleichtern, werden Einstiegsfelder und taktile Leitstreifen nach geltenden Regelwerken integriert. Die Kosten für das Projekt belaufen sich auf 52.600 Euro. Davon werden 90 Prozent durch Fördermittel des NWL gedeckt, während die restlichen Kosten von den Stadtwerken Hamm getragen werden. Ein Grunderwerb ist nicht erforderlich; ein Gestattungsvertrag regelt die Nutzung der Anlage sowie die Übertragung der Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht an die St. Barbara-Klinik.
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Beratungsfolge
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 5.Empfehlungen
- 5.1Projekt fahrradfreundliches Hamm: Ausbau der Hauptroute HeessenZur Vorlage · BV-14/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-14/25 befasst sich das Tiefbau- und Grünflächenamt mit dem Ausbau der Hauptroute nach Heessen im Rahmen des Projekts „Fahrradfreundliches Hamm“. Der vorliegende Vorschlag sieht vor, den Bericht zum Ausbau dieser Route zur Kenntnis zu nehmen. Soweit erforderlich, sollen für einzelne Maßnahmen detaillierte Ausbaupläne zum Beschluss vorgelegt werden, wobei zudem die Beantrag<0xC2>ragung von Fördermitteln angestrebt wird. Mit der Planung dieser Route wird die Überplanung aller Hauptrouten im Radwegenetz der Stadt Hamm abgeschlossen.
Die geplante Route führt von der Fahrrad-Promenade über die Münsterstraße, den Datteln-Hamm-Kanal und die Lippe bis zum „Erlebensraum Lippeaue“. Die Streckenführung nutzt teilweise gemeinsame Geh- und Radwege. Im Bereich der Kläranlage wird geprüft, ob eine Engstelle durch die Schaffung getrennter Wege für Fußgänger und Radfahrer behoben werden kann, was den Neubau einer Rampe sowie die Asphaltierung eines Schotterweges beinhalten würde. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Optimierung des Knotenpunktes Dolberger Straße, Fährstraße und Amtsstraße. Die Route setzt sich über die Amtsstraße fort und erschließt Wohngebiete, Schulen sowie das Bürgeramt. Nördlich der Heessener Dorfstraße ist eine Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit auf 30 km/h vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 5.2Fahrbahnerneuerungen auf Wirtschaftswegen im Hammer Stadtgebiet 2026 und 2027Zur Vorlage · BV-16/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant für die Jahre 2026 und 2027 die Erneuerung verschiedener Wirtschaftswege im Stadtgebiet. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht die Durchführung der aufgeführten Maßnahmen vor, sofern die Finanzierung gesichert ist. Insgesamt sind Auszahlungen in Höhe von 1,1 Millionen Euro vorgesehen, wobei 800.000 Euro auf das Jahr 2026 und 300.000 Euro auf das Jahr 2027 entfallen. Ein Teil der Kosten soll durch Fördermittel aus dem Europäischen Agrarfonds (EGFL/ELER) gedeckt werden, wobei die Zusage der Bezirksregierung Arnsberg aufgrund der hohen Nachfrage nicht garantiert werden kann.
Für das Jahr 2026 sind im Falle einer Förderung die Baumstraße, Auf der Breite, Kumper Heide sowie Enniger vorgesehen. Die technischen Arbeiten umfassen das Fräsen und Profilieren der Fahrbahn sowie den Einbau einer zehn Zentimeter dicken Asphaltdecke. Sollten keine Fördermittel beantragt werden können, sieht die Planung Ersatzmaßnahmen vor. Für 2026 sind in diesem Fall der Holtumer Weg, An der Barbecke, Neuer Weg und die Romberger Straße vorgesehen. Für das Jahr 2027 umfasst die Liste der optionalen Maßnahmen die Wege RH-17, Teinertstraße, Bornstraße und Enniger. Auch bei diesen Ersatzmaßnahmen ist eine Erneuerung der Fahrbahnoberfläche durch eine bituminöse Tragdeckschicht geplant.
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Beratungsfolge
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 5.3Unterhaltungsmaßnahmen an Gehwegen im Zuge von Baumaßnahmen der Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbHZur Vorlage · BV-17/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant im Rahmen von Kabelverlegearbeiten der Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH verschiedene Unterhaltungsmaßnahmen an Gehwegen und Fahrbahnen. Im Zuge dieser Maßnahmen sollen betroffene Gehwegflächen, die derzeit wassergebunden, asphaltiert oder mit defektem Belag ausgeführt sind, durch neues Rechteckpflaster oder Asphalt erneuert werden.
Zu den geplanten Investitionsmaßnahmen gehören die Erneuerung von Gehwegen in der Josef-Schlichter-Allee, im Ammerweg, am Hagenkamp, im Rosengarten sowie in der Jahnstraße. Ergänzend dazu sind Sanierungen von Asphaltflächen im Fahrbahnbereich in der Beiseystraße und der Jahnstraße vorgesehen. Die Kosten für die Investitionstätigkeit belaufen sich für das Jahr 2025 auf 290.000 Euro, während die konsumptiven Aufwendungen bei 60.000 Euro liegen. Ein Teil dieser Kosten in Höhe von 232.000 Euro soll über die Straßenausbaubeitrag-Erstattungsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen erstattet werden.
Hinsichtlich der Vergabe sieht die Vorlage eine Abweichung von den städtischen Vergaberichtlinien vor. Eine freihändige Vergabe an Unternehmen, die bereits für die Stadtwerke Hamm tätig sind, wird angestrebt, um eine effiziente Umsetzung der Arbeiten zu gewährleisten und Nachteil durch die Trennung kleinerer Leistungen von größeren Auftragsvolumina zu vermeiden.
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Beratungsfolge
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 5.4Umgestaltung Dasbecker MarktZur Vorlage · BV-31/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die Umgestaltung des Dasbecker Marktes im Stadtteil Heessen. Der Platz zwischen der Goldsternstraße und dem Irisweg soll durch eine Neugestaltung aufgewertet werden. Geplant ist unter anderem die Schaffung einer verkehrsfreien Zone vor der örtlichen Kindertagesstätte sowie vor dem Supermarkt „Dasmarkt“. Durch die Neuanordnung von Stellplätzen, die Installation neuer Sitzmöglichkeiten und die Ergänzung um sechs Fahrradstellplätze soll die Aufenthaltsqualität gesteigert werden. Zudem sollen Flächen entsiegelt und durch klimagerechte Bepflanzungen sowie Hochbeete ergänzt werden, um das Mikroklima zu verbessern.
Ein wesentlicher Aspekt der Maßnahme ist die Bereitstellung von rund 400 Quadratmetern Außengelände für den Betrieb der Kita, da die bisherige Fläche aufgrund eines beendeten Pachtvertrages nicht mehr zur Verfügung steht. Die Zufahrten für die Feuerwehr und die Pflege werden dabei weiterhin gewährleistet. Die städtischen Kosten für das Vorhaben belaufen sich auf 90.000 Euro, wobei die Finanzierung gesichert ist.
Der Ausbauplan wird im Zeitraum vom 24. Februar bis zum 7. März 2025 öffentlich ausgelegt. Nach der vorberatenden Sitzung in der Bezirksvertretung Heessen am 18. März 2025 soll der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität am 1. April 2025 über die Vorlage entscheiden.
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Beratungsfolge
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 5.5Errichtung einer Rauminstallation "Dreiklänge" am Kurpark Bad HammZur Vorlage · BV-34/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Anlässlich des 50-jährigen Bestehens der Großstadt Hamm ist die Errichtung einer Rauminstallation mit dem Titel „Dreiklänge“ am Kurpark Bad Hamm vorgesehen. Das Vorhaben geht auf eine Initiative des Bürgervereins zur Stadtbildpflege Hamm e.V. zurück und soll den Standort markieren, an dem die Stadtbezirke Hamm-Mitte, Heessen und Uentrop aufeinandertreffen. Die gewählte Stelle liegt nahe dem Zusammenfluss der Flüsse Lippe und Ahse.
Die geplante Installation umfasst drei Natursteinblöcke, die innerhalb eines kreisförmigen Pfades aus Großplatten angeordnet werden. Ein Außenradius von 4,50 Metern kennzeichnet die Begrenzung der Anlage. Zur Darstellung der Wasserläufe sollen vertikale, verrostete Stahlprofile in unterschiedlichen Höhen zwischen 0,95 und 2,15 Metern eingesetzt werden. Die Dimensionen der Steinblöcke sowie die Anordnung der Elemente sollen die Vielfalt und die Einwohnerzahlen der beteiligten Stadtbezirke widerspiegeln.
Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf 40.000 Euro. Diese setzen sich aus Kosten für Erdbau, Fundamente, Bodenplatten, die Stahlkonstruktion sowie Schwerlasttransporte zusammen. Die Finanzierung erfolgt durch eine Kombination aus Mitteln des Bürgervereins zur Stadtbildpflege Hamm e.V. in Höhe von 25.000 Euro und einem städtischen Eigenanteil von 15.000 Euro, der Leistungen in den Bereichen Personal und Material abdeckt.
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Beratungsfolge
- 02.04.2025 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 5.6Errichtung von drei Feuerwehrgebäuden in Heessen, Uentrop und BockumZur Vorlage · BV-41/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Errichtung und den Betrieb von drei neuen Feuerwehrgebäuden in den Ortsteilen Heessen, Uentroper und Bockum beschließen. Die Umsetzung wird durch die Hamm.Invest GmbH vorgesehen, unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung. Zudem wird beantragt, den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Hamm.Invest GmbH anzuweisen, die notwendigen Beschlüsse zu fassen.
Die Grundlage für das Vorhaben ist ein Mangel an baulicher Substanz bei bestehenden Liegenschaften. Eine Untersuchung der Verwaltung ergab, dass 20 der insgesamt 26 Feuerwehrgerätehäuser aufgrund zahlreicher Mängel nicht saniert werden können. Da der Bestandsschutz bereits seit 2020 abgelaufen ist, muss die Stadt gegenüber der Bezirksregierung und dem Unfallschutz NRW über die Maßnahmen zur Mängelbehebung berichten. Zur Umsetzung wurde ein standardisiertes Bausteinprinzip entwickelt, das durch einheitliche Funktionsbereiche die Wirtschaftlichkeit sicherstellen soll.
In Heessen ist der Ersatzbau eines Gebäudes aus dem Jahr 1964 geplant. Der Neubau mit einer Fläche von etwa 1.555 Quadratmetern und sieben Stellplätzen soll an der Kreuzung Frielicker Weg und Ahlener Straße entstehen. In Uentrop wird ein Gebäude mit rund 1.701 Quadratmetern Grundfläche und acht Stellplätzen nördlich der Kranstraße errichtet. Die finanziellen Auswirkungen beinhalten Investitionen sowie zukünftige Mietzahlungen, die ab dem Jahr 2030 auf jährlich zwei Millionen Euro veranschlagt sind.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.03.2025 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 19.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 5.7Bebauungsplan Nr. 07.111 – Wohnpark Flachslande - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · BV-62/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 07.111 – Wohnpark Flachslande. Die Beschlussvorlage BV-62/25 sieht vor, das Verfahren für ein etwa 6.099 Quadratmeter großes Areal in der Gemarkung Heessen einzuleiten. Das Gebiet wird im Nordwesten von der Ahlener Straße und im Nordosten von der Vogelstraße begrenzt. Mit dem neuen Plan soll der bestehende Bebauungsplan Nr. 07.075 – Auf dem Flachslande – vollständig überplant werden.
Der Anlass für die Neugestaltung ist eine veränderte Zielsetzung der baulichen Entwicklung. Während der bisherige Plan Einzelhandel und Wohnnutzung vorsah, soll das neue Projekt primär Wohnraum schaffen. Dies erfolgt auf Initiative eines Investors und dient der Deckung des Wohnungsneubedarfs im Stadtbezirk Heessen. Die geplante Bebauung umfasst zwei- bis dreigeschossige Gebäude mit der Option auf ein zusätzliches Staffelgeschoss sowie die Integration weiterer Wohnbauflächen im rückwärtigen Bereich.
Zudem sollen Vorgaben aus dem Rahmenplan Heessen und dem Masterplan Freiraum berücksichtigt werden, etwa durch die Einbindung von Grünstreifen entlang des Grabens 2 und einer Grünverbindung an der Vogelstraße. Die Aufstellung soll zudem den Standards einer klimagerechten Stadtentwicklung entsprechen. Im Rahmen des Verfahrens ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form von Besprechungsmöglichkeiten bei der Verwaltung vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 5.8Erneuerung Öffentliche Straßenbeleuchtung 2025 ff.Zur Vorlage · BV-65/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant für den Zeitraum ab 2025 ein Erneuerungsprogramm der öffentlichen Straßenbeleuchtung. Mit der Beschlussvorlage BV-65/25 soll die Grundlage geschaffen werden, um mögliche Fördermittel des Landes NRW zu beantragen. Die Durchführung der Maßnahmen, welche die Erneuerung von Kabeln, Masten und Leuchten umfassen, wird der Stadtwerke Hamm GmbH übertragen.
Die technischen Erneuerungen sind aufgrund von Alter und Abnutzung notwendig, da eine rein wartungsbasierte Instandsetzung wirtschaftlich nicht mehr darstellbar ist. Die geplanten Arbeiten sollen teilweise im Zusammenhang mit Baumaßnahmen der Stadtwerke Hamm zu den Bereichen Gas, Wasser, Fernwärme und Strom erfolgen, um die Betriebssicherheit der Beleuchtungsanlagen zu gewährleisten und die Altersstruktur der Anlagen zu verbessern.
Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf insgesamt rund 1.149.913 Euro. Davon sind für die Jahre 2025 und 2026 jeweils 400.000 Euro sowie für das Jahr 2027 etwa 349.913 Euro vorgesehen. Eine Erstattung von Kostenanteilen durch das Land ist nach Abschluss der Maßnahmen möglich, wobei die genaue Höhe zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht feststeht.
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Beratungsfolge
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 19.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 5.9Fortschrittsbericht und Grundsatzbeschluss: Umsetzung der strategischen Bedarfsplanung in der frühkindlichen Bildung und sozialräumlicher Ausbaufortschrittsbericht Kita und OGSZur Vorlage · BV-87/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm befasst sich mit einem Fortschrittsbericht zur strategischen Bedarfsplanung in der frühkindlichen Bildung sowie zur schulischen Betreuung. Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die finanzielle Entlastung von Kindertagesstätten-Trägern. Der Rat nimmt die laufende freiwillige Übernahme gesetzlicher Trägeranteile in Höhe von aktuell 5,1 Millionen Euro zur Kenntnis. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, die Anteile für freie Träger ohne eigene Steuermittel sowie für Elterninitiativen für die nächsten zwei Kindergartenjahre auf 0,25 Prozent zu senken.
Darüber hinaus unterstützt der Rat das Vorhaben, die Anpassung der Kindpauschalen zeitlich vorzuziehen. Die Änderung soll den Zeitpunkt der Umsetzung von August auf den 1. Januar eines jeden Jahres verlegen, wobei die Stadt Hamm das Land Nordrhein-Westfalen zur kurzfristigen Umsetzung auffordert. In Bezug auf den Ausbau der Bildungsangebote wird die Verwaltung angewiesen, die Maßnahmen der Ausbaustufe 1 fortzuführen und die Ausbaustufe 2 umsetzungsreif zu entwickeln. Für die dritte Ausbaustufe ist eine räumliche Konkretisierung sowie die Einrichtung neuer Übergangsgruppen vorzusehen.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 03.04.2025 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 19.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 6.Mitteilungen
- 6.1zu Antrag 829/24 BV Heessen: Prüfung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit an der Heessener Straße im Bereich der Bushaltestelle Sandstraße im Zuge der im Haushaltsplan 2024/25 unter 660G1201015030 vorgesehenen Baumaßnahmen Heessener Straße – Afyonring – Ahlener StraßeZur Vorlage · MI-300/2024 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat die Prüfung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit an der Heessener Straße beantragt. Ziel ist es, im Rahmen der für 2025 vorgesehenen Baumaßnahmen im Bereich der Heessener Straße, des Afyonrings und der Ahlener Straße Möglichkeiten zur Erhöhung der Sicherheit im Bereich der Bushaltestelle Sandstraße zu untersuchen.
Der Antrag bezieht sich auf die Verkehrsbelastung in diesem Abschnitt und die Schwierigkeiten beim Überqueren der Fahrbahn, insbesondere für Schulkinder aus den umliegenden Wohngebieten. Als Gründe werden das hohe Verkehrsaufkommen sowie die Nähe zum Kreisverkehr und zum Verkehr der angrenzenden Tankstelle angeführt. In diesem Zusammenhang wurde die Prüfung einer Verlegung der Mittelinsel vorgeschlagen.
Die Verwaltung nimmt dazu Stellung, dass bereits eine Querungshilfe auf Höhe der Tankstelle eine Möglichkeit zur sicheren Überquerung der Heessener Straße ermöglicht. Zudem wird darauf hingewiesen, dass für den Kreisverkehr am Übergang zum Afyonring eine entsprechende Überplanung von Fußgängerüberwegen in das Arbeitsprogramm aufgenommen wurde.
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Beratungsfolge
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 7.Anträge
- 7.1Antrag auf zeitlich begrenzte Straßensperrung vor der Josefschule an der Hardinghausstraße in HeessenZur Vorlage · AT-842/2024 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BSW im Rat der Stadt Hamm hat einen Antrag auf eine zeitlich begrenzte Straßensperrung in der Hardinghausstraße in Hamm-Heessen gestellt. Konkret soll die Sperrung im Bereich der Josefschule während der Stoßzeiten des Schulbetriebs erfolgen. Als Maßnahme wird die Installation eines Schlagbaums vorgeschlagen, der durch die Hausmeisterei der Schule bedient werden soll. Damit soll der allgemeine Durchgangsverkehr unterbunden werden, während die Zufahrt für Anwohner sowie berechtigte Fahrzeuge weiterhin möglich bleibt. Die Sperrzeiten sollen auf den Zeitraum vor Schulbeginn (07:30 bis 08:15 Uhr), nach Schulschluss (12:30 bis 13:30 Uhr) sowie auf Nachmittage mit AG-Angeboten (15:00 bis 15:45 Uhr) begrenzt werden.
Die Begründung des Antrags beruft sich auf die Erhöhung der Verkehrssicherheit für Schulkinder. In der Hardinghausstraße komme es laut Antrag zu Verkehrsbehinderungen, da das Absetzen von Kindern durch Eltern zur Blockierung von Feuerwehrzufahrten und zur Belegung von Anwohnerparkplätzen führe. Dies erhöhe das Unfallrisiko im Bereich der Schule. Der Antrag stützt sich rechtlich auf § 45 der Straßenverkehrs-Ordnung, der Maßnahmen zum Schutz besonders gefährdeter Verkehrsteilnehmer vorsieht. Die Beratung des Antrags ist für die Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Heessen am 18. März 2025 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 7.1.1Antrag auf zeitlich begrenzte Straßensperrung vor der Josefschule an der Hardinghausstraße in HeessenZur Vorlage · AT-842/2024-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BSW im Rat der Stadt Hamm hat für die Bezirksvertretung Hamm-Heessen den Antrag AT-842/2024-ST eingereicht. Dieser sieht eine zeitlich begrenzte Sperrung der Hardinghausstraße im Bereich der Josefschule während der Stoßzeiten des Schulbetriebs vor. Zur Umsetzung wird die Installation eines Schlagbaums vorgeschlagen, der durch das Hauspersonal der Schule bedient werden soll. Ziel dieser Maßnahme ist es, den allgemeinen Durchgangsverkehr zu unterbinden, während die Zufahrt für Anwohner und berechtigte Fahrzeuge weiterhin möglich bleibt.
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme entschieden, von einer Straßensperrung abzusehen. Eine solche Maßnahme würde eine Sperrung des öffentlichen Verkehrsraumes mit entsprechenden Sondergenehmigungen bedeuten und wird erst nach der Prüfung alternativer Möglichkeiten in Betracht gezogen. Als Alternative wurden bereits im September 2024 Haltezonen in der Mansfelder Straße eingerichtet, um den Hol- und Bringverkehr zu regeln. Während diese Zonen am Vormittag gut genutzt werden, ist die Inanspruchnahme am Nachmittag geringer. Die Verwaltung beabsichtigt daher, die Nutzung dieser Haltezonen auch für die Nachmittagsstunden verstärkt zu bewerben sowie die Beschilderung bei Bedarf anzupassen, um das Verkehrsaufkommen in der Hardinghausstraße weiter zu reduzieren.
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Beratungsfolge
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 7.2Fahrbahnmarkierung (VZ 293) auf der Straße Am Heessener Wald vor der Schranke zur Zufahrt St. Barbara-Klinik erneuernZur Vorlage · AT-30/25 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Heessen hat mit der Vorlage AT-30/25 einen Antrag an die Bezirksvertretung Hamm-Heessen gestellt. Inhalt des Antrags ist die Beauftragung der Stadtverwaltung, die Fahrbahnmarkierung (VZ 293) auf der Straße Am Heessener Wald zu erneuern. Betroffen ist der Fußgängerüberweg vor der Schranke zur Zufahrt der St. Barbara-Klinik.
Die Begründung des Antrags führt an, dass die Markierung des Zebrastreifens verblasst und für den Verkehr nur noch schwer sichtbar sei. Der Überweg dient als Verbindung zwischen dem Fußweg auf der östlichen Straßenseite und dem barrierefreien Zugang zum Parkplatz 1. Da dieser Bereich häufig von Patienten sowie Besuchern der Klinik genutzt wird, insbesondere von Menschen mit eingeschränkter Mobilität, soll die Sichtbarkeit der Markierung wiederhergestellt werden. Zudem wird im Antrag auf die Notwendigkeit verwiesen, im Hinblick auf die Versicherungspflicht zeitnah Abhilfe zu schaffen.
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Beratungsfolge
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 7.3Beseitigung einer Gefahrenstelle an der Stephanus-Schule durch eine dem historischen Gesamtbild entsprechende MaßnahmeZur Vorlage · AT-31/25 · Antrag
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Die SPD-Bezirksfraktion Heessen hat mit der Vorlage AT-31/25 einen Antrag an die Bezirksbürgermeisterin von Hamm-Heessen gestellt. Gegenstand des Antrags ist die Beseitigung einer Gefahrenstelle am Rand des Schulhofs der Stephanus-Schule, im Bereich der Grenze zum Pfarrhaus.
Der Antrag beschreibt, dass zur Sicherung der Schülerinnen und Schüler vor einigen Jahren Holzbretter über den historischen Gittern angebracht wurden. Diese Maßnahme war als vorübergehende Lösung geplant, um die Spitzen der Gitter abzudecken. Laut Begründung sind diese Holzbretter mittlerweile verfault und brechen auf, wodurch die Metallspitzen der Gitter wieder freiliegen und eine Verletzungsgefahr besteht.
Die Fraktion fordert die Verwaltung dazu auf, die bestehende Gefahrensituation kurzfristig zu beseitigen. Zudem soll die Verwaltung im Anschluss eine dauerhafte und durchsichtige Lösung erarbeiten und installieren, die dem historischen Gesamtbild des Ortes entspricht.
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- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 8.Anfragen
- 8.1Umsetzung Nutzungskonzept Bürgerpark KappenbuschZur Vorlage · AF-894/2024 · Anfrage
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Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Heessen hat im Rahmen einer Anfrage zum Thema Umsetzung des Nutzungskonzepts Bürgerpark Kappenbusch verschiedene Fragen an die Bezirksbürgermeisterin gestellt. Im Zentrum der Anfrage steht der aktuelle Stand der Abstimmungsprozesse zur Flächenverfügbarkeit sowie die finanzielle Ausstattung für die Umsetzung erster Maßnahmen.
Die Fraktion bittet um Klärung, unter welchen Haushaltsstellen Mittel für das Projekt vorgesehen sind und ob der im öffentlichen Raum genannte Betrag von 800.000 Euro für die Umsetzung des Konzepts zutreffend ist. Zudem werden Informationen zum Zeitplan konkreter Maßnahmen sowie zu möglichen Baubeschlüssen der Stadtverwaltung angefordert. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der zukünftigen Nutzung der Fläche des ehemaligen Freibades und der Frage, wann diese durch die Stadtverwaltung oder die Stadtwerke Hamm GmbH wieder öffentlich zugänglich gemacht wird.
Des Weiteren erkundigt sich die Fraktion nach der Planung eines qualifizierten Wegenetzes sowie der Entwicklung neuer Aktivflächen zur Ergänzung des Spiel- und Sportangebots. Auch der Stand der Machbarkeitsstudie zur Errichtung eines Naturbades sowie der Zeitpunkt einer geplanten Bürgerversammlung zur Information der Anwohner wurden thematisiert.
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- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 8.1.1Umsetzung Nutzungskonzept Bürgerpark KappenbuschZur Vorlage · AF-894/2024-ST · Stellungnahme
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Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Bezirksfraktion Hamm-Heessen zur Umsetzung des Nutzungskonzepts für den Bürgerpark Kappenbusch reagiert. Alle für die Teilmaßnahmen relevanten Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt Hamm. Die Fläche des ehemaligen Freibades kann bei Bedarf durch die Stadtwerke Hamm vertraglich zur Verfügung gestellt werden.
Für das Jahr 2025 sind im Haushalt 90.000 Euro für den Bürgerpark Dasbeck vorgesehen. Die Kostenschätzung von 800.000 Euro bezieht sich auf die Umsetzung des Rahmenkonzepts, wobei Außenanlagen des Schwimmbads nicht enthalten sind. Eine weitere Finanzierung der Maßnahmen ist von der Verfügbarkeit haushalterischer Mittel abhängig. Im Zeitraum 2024/2025 werden Teilmaßnahmen umgesetzt, die auch die Sanierung bestehender Wege umfassen. Eine Ausweitung des Wegenetzes ist aus Gründen des Umweltschutzes nicht vorgesehen, da die Maßnahmen im Rahmen der Genehmigungen durch den Landesbetrieb Wald und Forst sowie die Untere Naturschutz- und Wasserbehörde erfolgen.
Die Wiederöffnung der Fläche des ehemaligen Freibades erfordert Umbaumaßnahmen, für die derzeit keine Haushaltsmittel bereitstehen. Parallel dazu untersuchen die Stadtwerke Hamm Entwicklungsmöglichkeiten für die bestehenden Freibäder sowie die wirtschaftliche Machbarkeit eines Naturbades. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen werden für Ende 2025 erwartet. Weitere Bürgerversammlungen sind aktuell nicht geplant.
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- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 8.2Ersatzpflanzung von Bäumen an der Marienburger Straße Höhe Haus Nrn. 19/21 und an der Straße Am Teigelkamp Haus Nr. 1 (2 Bäume)Zur Vorlage · AF-955/2024 · Anfrage
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Die CDU-Fraktion der Bezirksfraktion Hamm-Heessen hat gegenüber der Stadtverwaltung eine Anfrage mit dem Aktenzeichen AF-955/2024 eingereicht. Gegenstand der Anfrage ist die geplante Ersatzpflanzung von zwei Bäumen in unterschiedlichen Bereichen des Bezirks.
Im Fokus stehen dabei Standorte an der Marienburger Straße, konkret im Bereich der Hausnummern 19 und 21, sowie ein Standort an der Straße Am Teigelkamp bei der Hausnummer 1. Die Fraktionsvorsitzende bittet die Verwaltung um Auskunft darüber, ob für diese Standorte Ersatzpflanzungen vorgesehen sind und falls ja, zu welchem Zeitpunkt diese durchgeführt werden sollen.
Die Begründung der Anfrage beruht auf der Information, dass die betreffenden Bäume bereits vor einiger Zeit gefällt wurden, bisher jedoch keine Neupflanzungen vorgenommen wurden. Die Anfrage wurde über das Bürgeramt Hamm-Heessen eingeleitet und dient der Klärung des weiteren Vorgehens bezüglich der Bepflanzung an den genannten Straßenabschnitten.
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- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 8.2.1Ersatzpflanzung von Bäumen an der Marienburger Straße Höhe Haus Nrn. 19/21 und an der Straße Am Teigelkamp Haus Nr. 1 (2 Bäume)Zur Vorlage · AF-955/2024-ST · Stellungnahme
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In der Bezirksvertretung Hamm-Heessen wurde die Frage nach der Ersatzpflanzung von Bäumen in der Marienburger Straße und der Straße Am Teigelkamp thematisiert. Die CDU-Fraktion der Bezirksfraktion Heessen erkundigte sich im Rahmen der Anfrage AF-955/2024-ST nach dem geplanten Zeitpunkt für die Nachpflanzung von zwei Bäumen, die im Bereich der Hausnummern 19 und 21 der Marienburger Straße sowie an der Adresse Am Teigelkamp Haus Nummer 1 vorgesehen sind.
Die Verwaltung nahm zu diesem Anliegen Stellung und erläuterte den aktuellen Stand der Planung. Die entsprechenden Ersatzpflanzungen sind Bestandteil des laufenden Ausschreibungsverfahrens zur Nachpflanzung von Straßenbäumen. Eine Umsetzung dieser Maßnahmen ist für das Frühjahr 2025 geplant.
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- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 8.3Parken von Wohnmobilen mit Überlänge auf Pkw-Stellplätzen im WohngebietZur Vorlage · AF-18/25 · Anfrage
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Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Heessen hat im Rahmen der Anfrage AF-18/25 an die Bezirksbürgermeisterin Erzina Brennecke um eine Stellungnahme zum Parken von überlängten Wohnmobilen auf markierten Pkw-Stellplätzen in Wohngebieten gebeten. Hintergrund sind Beschwerden von Anwohnern aus dem Bereich Am Teigelkamp und Am Sadelhof.
Nach Angaben der Fraktion werden dort regelmäßig Wohnmobile abgestellt, die aufgrund ihrer Länge über die Grenzen der Parkbuchten hinausragen. Dies beeinträchtige den Verkehrsfluss sowie die Sichtverhältnisse im Straßenraum. Die Fraktionsvorsitzende Gabriele Beltrop-Hengst erkundigt sich in der Anfrage, wie die Stadtverwaltung diese Situation bewertet und welche Maßnahmen zur Einschränkung des Parkens solcher Fahrzeuge ergriffen werden können.
Konkret wird angefragt, ob durch das Anbringen von Verkehrszeichen, insbesondere des Zeichens 10/10-58 („Stellplätze ausschließlich für Pkw“), eine Abhilfe geschaffen werden kann. Die Anfrage ist für die kommenden Sitzungen der Bezirksvertretung Hamm-Heessen vorgesehen.
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- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 8.4Beschwerden über Tierhaltung im Wohngebiet im Heessener DorfZur Vorlage · AF-19/25 · Anfrage
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Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Heessen hat im Rahmen der Anfrage AF-19/25 Fragen zur Tierhaltung in einem Wohngebiet im Heessener Dorf an die Bezirksbürgermeisterin gestellt. Hintergrund sind Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern aus der Heessener Dorfstraße, dem Gustav-Wieland-Weg sowie der Herrenstraße über eine umfangreiche Haltung von Nutztieren, darunter Hühner, Truthähne und eine Vogelvoliere.
Die Fraktion erkundigt sich, ob der Stadtverwaltung diese Beschwerden bekannt sind und ob bereits Maßnahmen ergriffen wurden oder geplant sind. Dabei bittet die Anfrage um eine Bewertung der Situation unter den Asertionen des Bauordnungsrechts, des Tierschutzes, der allgemeinen Gefahrenabwehr sowie des Ordnungsrechts. Insbesondere wird die Frage aufgeworfen, ob der Umfang der Tierhaltung in dieser Ortslage zulässig ist.
Des Weiteren werden Maßnahmen zum Lärmschutz zur Wahrung der Nacht-, Sonn- und Feiertagsruhe sowie zum Tierschutz hinsichtlich der Haltungs- und Fütterungsbedingungen angefragt. Zudem wird die Stadtverwaltung um Auskunft gebeten, welche Schritte zur Vermeidung eines verstärkten Rattenbefalls in dem betroffenen Gebiet unternommen werden oder geplant sind.
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- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 8.4.1Beschwerden über Tierhaltung im Wohngebiet im Heessener DorfZur Vorlage · AF-19/25-ST · Stellungnahme
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Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Heessen hat im Rahmen einer Anfrage zur Situation der Tierhaltung in einem Wohngebiet im Heessener Dorf um Auskunft gebeten. Die Fragen bezogen sich auf die Zulässigkeit der Haltung von Nutztieren wie Hühnern und Truthähnen sowie auf den Lärmschutz, den Tierschutz und die Vermeidung eines Rattenbefalls.
Die Verwaltung teilte mit, dass dem Ordnungsamt Tierhaltungen in dem genannten Bereich bekannt sind. Aus Gründen des Datenschutzes können jedoch keine Informationen über bereits ergriffene oder geplante Maßnahmen veröffentlicht werden. Grundsätzlich ist die Haltung von Geflügel in Wohngebieten zulässig. Zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung kann die Ordnungsbehörde gemäß dem Ordnungsbehördengesetz Anordnungen treffen; zudem können Nachbarn zivilrechtliche Ansprüche prüfen.
Für die Prüfung von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz ist das Veterinäramt Unna zuständig, welches eigenverantwortlich Maßnahmen einleiten kann. Hinsichtlich eines möglichen Rattenbefalls erklärte die Verwaltung, dass bei entsprechenden Feststellungen durch den Fachbereich des Ordnungsamtes eine Beratung zur Schädlingsbekämpfung erfolgt. Sollte keine ausreichende Bekämpfung stattfinden, wird die Ordnungsbehörde geeignete Maßnahmen ergreifen.
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- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 8.5Installation von Umlaufsperren oder Einsatz von baulichen Alternativen zum Ausschluss von Motorrädern, Rollern und Quads von der Nutzung des SchneckenwegesZur Vorlage · AF-20/25 · Anfrage
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Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Heessen hat gegenüber Bezirksbürgermeisterin Erzina Brennecke eine Anfrage mit der Nummer AF-20/25 eingereicht. Thema der Anfrage ist die Nutzung des Schneckenweges durch Motorräder, Roller und Quads sowie mögliche bauliche Maßnahmen zur Beschränkung des Fahrzeugverkehrs auf diesem Weg.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, ob der Stadtverwaltung Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern über die Befahrung des Weges mit Kraftfahrzeugen bekannt sind und welche Maßnahmen hierzu bereits erfolgt sind. Zudem wird gefragt, ob im Rahmen der bestehenden Ausbauplanung des Schneckenweges die Installation von Umlaufsperren oder andere bauliche Alternativen geplant sind. Dies betrifft insbesondere den Abschnitt zwischen dem Afyonring und der Sandstraße sowie den Zugangsbereich von der Straße An der Stadtlandwehr.
Als Begründung führt die Fraktionsvorsitzende Gabriele Beltrop-Hengst vor, dass die Nutzung des für Fußgänger und Radfahrer vorgesehenen Weges durch motorisierte Fahrzeuge zu Konflikten und Gefährdungen führen könne. Die Anfrage zielt darauf ab, die Prüfung von baulichen Möglichkeiten zur Unterbindung der Nutzung des Weges durch Motorräder, Roller und Quads zu veranlassen.
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- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 8.6Verkehrsfluss an der Kreuzung Fährstraße, Dolberger Straße und AmtsstraßeZur Vorlage · AF-21/25 · Anfrage
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Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Heessen hat eine Anfrage an die Bezirksbürgermeisterin Erzina Brennecke eingereicht, die den Verkehrsfluss an der Kreuzung Fährstraße, Dolberger Straße und Amtsstraße thematisiert. Mit der Vorlage AF-21/25 möchte die Fraktion klären, ob die Ampelanlage nach der Sperrung der Fährstraße neu programmiert wurde und welche Möglichkeiten zur Optimierung der Schaltung zur Verbesserung des Verkehrsflusses, insbesondere in den Stoßzeiten, bestehen.
Zudem bittet die Fraktionsvorsitzende Gabriele Beltrop-Hengst um Informationen zum Zeitpunkt und Umfang der letzten Verkehrszählung im betreffenden Kreuzungsbereich. Die Anfrage umfasst ferner Details zu früheren Förderungen für die Gestaltung der Ampelanlage sowie die Frage nach etwaigen Planungen zur Entwicklung von Teilen der Fährstraße oder Amtsstraße als Fahrradstraßen.
Als Hintergrund wird die temporäre Sperrung der Fährstraße angeführt, welche laut Begründung der Fraktion Auswirkungen auf den Verkehrsfluss und zu Verzögerungen im Berufs- und Feierabendverkehr geführt hat.
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- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 8.7Entwicklung und Vermarktung von Gewerbeflächen im StadtbezirkZur Vorlage · AF-22/25 · Anfrage
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Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Heessen hat mit der Anfrage AF-22/25 Informationen zur Entwicklung und Vermarktung von Gewerbeflächen im Stadtbezirk angefordert. In dem Schreiben an Bezirksbürmente Erzina Brennecke werden verschiedene Aspekte der gewerblichen Flächenentwicklung thematisiert.
Die Fraktion erkundigt sich nach der Identifizierung und Vorbereitung neuer potenzieller Gewerbestandorte sowie nach den Auswirkungen des geplanten Neubaus eines Feuerwehrgerätehauses an der Ahlener Straße auf die Verfügbarkeit bestehender Flächen. Zudem wird nach dem aktuellen Stand der Vermarktung und möglichen Neuanisiedlungen für das Areal an der Dessauer Straße gefragt, welches durch den Abriss der dortigen Parkpalette eine Fläche von 12.500 Quadratmetern freigeben soll.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der Sicherung und Aufwertung des öffentlichen Raums in stark ausgelasteten Gewerbegebieten. Hierbei werden konkrete bereits umgesetzte oder geplante Maßnahmen erfragt. Insbesondere im Gewerbegebiet „Auf dem Knuf“ bittet die Fraktionsvorsitzende Gabriele Beltrop-Hengst um Auskunft über Maßnahmen der Stadtverwaltung und der Wirtschaftsförderungsgesellschaft IMPULS zur Verbesserung der gestalterischen Qualität des öffentlichen Raums. Die CDU-Bezirksfraktion begründet ihr Anliegen mit der Bedeutung einer wirtschaftlichen Entwicklung für den Stadtbezirk.
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- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 8.8Straßenreinigung Anneliese-Messner-WegZur Vorlage · AF-23/25 · Anfrage
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Die SPD-Bezirksfraktion Heessen hat mit der Anfrage AF-23/25 Fragen zur Straßenreinigung im Anneliese-Messner-Weg an die Bezirksbürgermeisterin Erzina Brennecke gestellt. Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, in welchem Rhythmus die Reinigung in der betreffenden Straße durchgeführt wird und warum ein öffentlicher Weg dort nicht von den Reinigungsarbeiten erfasst wird.
Hintergrund der Anfrage sind Rückmeldungen von Bürgern an Vertreter der SPD-Fraktion. Den Berichten zufolge führt im Bereich der Hausnummer 11 ein Rad- und Fußweg vorbei, welcher nach Angaben der Anwohner nicht durch die Straßenreinigung gesäubert wird. Die Anfrage wurde von der Bezirksvertreterin Kerstin Kenter-Quos sowie dem stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Thomas Ahlke eingereicht.
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- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 9.Mitteilungen der Bezirksbürgermeisterin
- 10.Verschiedenes