Installation von Umlaufsperren oder Einsatz von baulichen Alternativen zum Ausschluss von Motorrädern, Rollern und Quads von der Nutzung des Schneckenweges
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Heessen hat bei der Stadtverwaltung angefragt, ob Beschwerden über die Befahrung des Schneckenweges durch Motorräder oder andere Kraftfahrzeuge vorliegen und ob im Zuge der Ausbauplanungen bauliche Maßnahmen zur Unterbindung dieser Nutzung vorgesehen sind.
Die Verwaltung teilte mit, dass bislang keine Beschwerden über eine regelwidrige Nutzung des Weges eingegangen sind, weshalb auch keine Maßnahmen ergriffen wurden. Im Rahmen des Ausbauplans S 07/23 für den Abschnitt zwischen Afyonring und Sandstraße sollen an zwei Zufahrten die derzeit vorhandenen Poller entfernt werden. Für den südlich des Friedenshains verlaufenden Teil des Schneckenweges sind hingegen keine Arbeiten geplant, sodass die bestehenden Poller an ihren Positionen verbleiben.
Die Verwaltung verwies darauf, dass Poller auf Rad- und Gehwegen eine Verkehrsgefährdung darstellen können, insbesondere bei Dunkelheit, und bezog sich auf einen entsprechenden Erlass des Landes Nordrhein-Westfalen zur Vermeidung solcher Hindernisse. Zudem wurde angeführt, dass bauliche Maßnahmen zur Sperrung von Krafträdern auch die Nutzung durch Lastenräder oder Dreiräder verhindern würden. Da der Schneckenweg als gemeinsamer Geh- und Radweg beschildert ist, stellt die Befahrung mit Kraftfahrzeugen einen Verstoß gegen die geltenden Verkehrsregeln dar.
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