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Stellungnahme

Fahrbahnmarkierung (VZ 293) auf der Straße Am Heessener Wald vor der Schranke zur Zufahrt St. Barbara-Klinik erneuern

AT-30/25-ST 17.06.2025 Tiefbauamt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Heessen hat mit dem Antrag AT-30/25-ST die Erneuerung der Fahrbahnmarkierung auf der Straße Am Heessener Wald beantragt. Gegenstand des Antrags ist die Markierung des Fußgängerüberwegs (VZ 293) vor der Schranke zur Zufahrt der St. Barbara-Klinik.

In einer Stellungnahme der Verwaltung wird ausgeführt, dass eine Durchführung der Maßnahme durch die Stadt Hamm nicht möglich sei. Die betreffenden Bereiche seien private Erschließungsflächen. Zudem entsprächen die vorhandenen Markierungen nicht den Anforderungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).

Die Verwaltung hat das Anliegen an die Geschäftsführung der Klinik weitergeleitet, um eine entsprechende Regelung zu erwirken. Seitens der technischen Abteilung der Klinik wurde eine Prüfung des Sachverhalts zugesagt.

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