Einrichtung einer sensorgesteuerten Beleuchtung entlang der Radhauptroute am Kanal zwischen Fährstraße und Lippestraße
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktion Hamm-Uentrop hat im Rahmen des Antrags AT-8/25-ST die Prüfung einer sensorgesteuerten Beleuchtung entlang der Radhauptroute am Kanal, im Bereich zwischen Fährstraße und Lippestraße, angeregt.
Das Tiefbau- und Grünflächenamt nimmt dazu Stellung und verweist auf eine durchgeführte artenschutzrechtliche Prüfung gemäß § 44 BNatSchG. Aufgrund der Lage der Wegeverbindung in der Nähe sensibler Naturräume wurden unter anderem Kartierungen von Fledermäusen und Eulen vorgenommen. Auf Basis eines Gutachtens wurden Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen erarbeitet, die bei der geplanten Beleuchtungsanlage umgesetzt werden sollen.
Die Verwaltung sieht den Einsatz insektenfreundlicher Leuchten vor, welche spezifische Kriterien erfüllen müssen: eine präzise Lichtlenkung ohne Streulicht zum Kanal, eine warmweiße Lichtfarbe sowie eine Dimmung der Beleuchtungsstärke in den Nachtstunden. Zudem sind die Lichtpunkthöhe auf maximal fünf Meter zu begrenzen und die Materialien sollen anthrazitfarben sowie nicht reflektierend sein. Durch diese Maßnahmen sollen negative Auswirkungen auf Nahrungshabitate sowie das nördlich gelegene FFH-Gebiet ausgeschlossen werden. Da die beschriebenen technischen Vorgaben die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, ist laut der Stellungnahme keine zusätzliche adaptive Technik oder eine sensorgesteuerte Beleuchtung vorgesehen.
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