Festlegung der Wahlbezirke für die Kommunalwahlen 2025
✦ KI-Zusammenfassung
Der Kommunalwahlausschuss befasst sich mit der Neufestlegung der Wahlbezirke für die Kommunalwahlen 2025 in Hamm. Gemäß der Beschlussvorlage BV-1744/2024 soll der bestehende Beschluss aus dem Jahr 2020 aufgehoben und durch eine neue Einteilung des Stadtgebietes ersetzt werden. Grundlage hierfür sind die Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes Nordrhein-Westfalen, wonach die Abweichung der Anzahl der Wahlberechtigten in den Bezirken maximal 15 Prozent vom Durchschnitt betragen darf.
Aktuelle Daten zum Stand vom April 2024 zeigen, dass drei bisherige Kommunalwahlbezirke in den Stadtbezirken Mitte, Herringen und Bockum-Hövel diese Grenze überschreiten. Zudem sieht die Verwaltung Anpassungen im Stadtbezirk Rhynern vor, um die Größenunterschiede der dortigen Wahlbezirke auszugleichen. Ein weiteres Ziel der Neueinteilung ist die Berücksichtigung der Bundeswahlordnung, um eine Vereinheitlichung der Kriterien für Stimmbezirke zu erreichen. Um zudem das Verhältnis der Mandate zur Anzahl der Wahlberechtigten zwischen den Stadtbezirken Mitte und Bockum-Hövel auszugleichen, wird die Verlegung eines Wahlbezirks von Bockum-Hövel nach Mitte vorgeschlagen. An der Gesamtzahl der zu wählenden Vertreter bleibt mit 58 Personen sowie der Anzahl von 29 Wahlkreisen keine Änderung bestehen.
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- 26.11.2024kein Ergebnis hinterlegt