Festlegung der Wahlbezirke für die Kommunalwahlen 2025
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-1744/2024 wird die Neufestlegung der Kommunalwahlbezirke für die anstehenden Wahlen im Jahr 2025 in der Stadt Hamm beantragt. Die Verwaltung schlägt vor, den bestehenden Beschluss des Kommunalwahlausschusses vom 20. Februar 2020 aufzuheben und eine neue Einteilung des Stadtgebietes zu verabschieden. Grundlage für diese Anpassung ist die Einwohnerzahl von 180.761 Personen zum Stand des 31. Dezember 2023. Daraus ergibt sich eine Besetzung von 58 Vertretern in insgesamt 29 Wahlkreisen.
Auf Basis von 133.598 Wahlberechtigten (Stichtag 30. April 2024) liegt die durchschnittliche Größe eines Bezirks bei 4.607 Personen. Um die gesetzlich vorgeschriebene Abweichung von maximal 15 Prozent einzuhalten und eine Gleichverteilung der Mandate zu gewährleisten, sind Änderungen in den Stadtbezirken Mitte, Herringen, Bockum-Hövel und Rhynern vorgesehen. Im Stadtbezirk Mitte erhöht sich die Anzahl der Wahlbezirke von fünf auf sechs, während in Bockum-Hövel ein Bezirk aufgelöst wird, sodass dort künftig fünf Wahlbezirke existieren.
Zudem sieht die Neueinteilung eine Arrondierung der Bezirke 11 und 12 in Rhynern sowie eine Neuzuordnung der Isenbecker-Hof-Siedlung im Stadtbezirk Herringen vor, um die Wahlberechtigtenzahlen anzupassen. Die Wahlbezirke in Uentrop, Pelkum und Heessen bleiben in ihrer inhaltlichen Zusammensetzung unverändert, wobei die Nummerierung ab Uentrop um eins erhöht wird. Die Anpassungen dienen der Einhaltung der Grenzwerte gemäß der Bundeswahlordnung. Finanzielle oder klimarelevante Auswirkungen der Neueinteilung werden nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 26.11.2024kein Ergebnis hinterlegt
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