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Stellungnahme

Erstellung eines Brachenflächenkatasters

AR-129/2024-ST 21.11.2024 Stadtplanungsamt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat den Antrag gestellt, ein Brachflächenkataster zu erstellen. Ziel der Anregung ist es, eine Übersicht über ungenutzte oder untergenutzte Flächen in Wohn- und Gewerbegebieten zu schaffen, um die Nachverdichtung zu fördern und den Flächenverbrauch zu reduzieren.

Die Verwaltung hat dazu Stellung genommen und hält die Erstellung eines solchen Katasters für nicht erforderlich. Sie führt an, dass durch bestehende Planungsinstrumente wie das Siedlungsflächenmonitoring des Regionalverbandes Ruhr sowie den digitalen Atlas ruhrAGIS bereits ausreichende Informationen über Flächenpotenziale vorliegen. Zudem werden regelmäßige Begehungen der Gewerbegebiete durchgeführt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Nachnutzung von Flächen in Hamm in verschiedenen Projekten umgesetzt wurde und ein Erkenntnisgewinn durch ein neues Kataster nicht erkennbar sei.

Zudem werden datenschutzrechtliche Bedenken hinsichtlich der Veröffentlichung personenbezogener Daten von Grundstückseigentümern angeführt. Die Stadt hält an dem bestehenden Verfahren fest, bei dem die Kontaktaufnahme mit Eigentümern über das Vermessungs- und Katasteramt erfolgt. Ergänzend dazu wird auf den laufenden Prozess zum „Masterplan Flächen für Arbeit“ verwiesen, der die Entwicklung von Bestandsgebieten im gewerblichen Bereich zum Ziel hat.

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