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Mitteilungsvorlage

Belastungsausgleich des Landes für den Ausbau der Kita-Betreuung

MI-287/2024 10.12.2024 Jugendamt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Landesregierung hat einen Entwurf für eine Rechtsverordnung zur Anpassung des Belastungsausgleichs für die Kindertagesbetreuung vorgelegt. Dieser sieht vor, die zusätzlichen Mittel für die Kindergartenjahre 2021/2022 bis 2024/2025 in zwei Tranchen auszuzahlen. Für die Stadt Hamm beläuft sich die Gesamtsumme der Einmalzahlungen auf rund 6,56 Millionen Euro, wobei die erste Teilzahlung im Dezember 2024 und die zweite im ersten Quartal des Jahres 2025 erfolgen soll.

Zudem ist ab dem Kindergartenjahr 2025/2026 eine Erhöhung des Prozentsatzes für den Belastungsausgleich auf 27,57 Prozent vorgesehen. Diese Mittel werden als Aufschlag auf die U3-Kindpauschalen ausgezahlt. Für die Stadt Hamm stellen diese Zahlungen ungeplante Erträge dar, die zur Haushaltskonsolidierung im Zeitraum 2024/2025 beitragen und den städtischen Anteil an der Kostenfinanzierung verringern sollen. Die Verwaltung weist jedoch darauf hin, dass die Einmalzahlungen sowie die prozentuale Anpassung nicht ausreichen, um den gesamten Aufwand für die U3-Kinderbetreuung zu decken.

Der Städtetag NRW hat den Entwurf der Rechtsverordnung als unzureichend abgelehnt und prüft derzeit rechtliche Schritte zur Durchsetzung seiner Forderungen. An der finanziellen Situation der Kita-Träger ändert sich durch die Verordnung nichts, da die Struktur der Refinanzierung unverändert bleibt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 180 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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