Parkverbot Distlerweg/Schubertstraße in Westtünnen
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat die Verwaltung angefragt, ob im Kreuzungsbereich Distlerweg und Schubertstraße in Westtünne sowie in den dortigen Wendehammer ein generelles oder temporäres Parkverbot eingerichtet werden kann. Ziel der Anfrage ist es, die Befahrbarkeit für die Müllfahrzeuge des ASH an den Abfuhrtagen sicherzustellen, da parkende Fahrzeuge die Durchfahrt behindern können.
Die Verwaltung bestätigt nach Rücksprache mit dem ASH die bestehende Problematik im Kreuzungsbereich. Als Reaktion soll auf Höhe der Schubertstraße 5 eine etwa 16 Meter lange Zick-Zack-Linie (VZ 299) aufgetragen werden, um den Bereich für das Wenden großer Fahrzeuge freizuhalten. Die Wendehammer seien von der Problematik nicht betroffen, da die Müllfahrzeuge dort aufgrund des geringen Platzangebots ohnehin nicht wenden können. Ein temporäres Halteverbot an Abfuhrtagen wird abgelehnt, da sich die Abfuhrtermine durch Feiertage oder andere Verschiebungen ändern können. Die Verwaltung verweist zudem auf die geltenden Vorgaben der Straßenverkehrsordnung, wonach Einfahrten freizuhalten sind und eine Restfahrbahnbreite von mindestens 3,05 Metern eingehalten werden muss.
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Beratungsfolge
- 12.09.2024kein Ergebnis hinterlegt