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Stellungnahme

Faunistische Erhebungen an der K-Park-Straße

AT-781/2024 12.09.2024 Umweltamt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen der Vorlage AT-781/2024 hat die Verwaltung eine Stellungnahme zu den faunistischen Erhebungen an der K-Park-Straße abgegeben. Gegenstand der Anfrage war die Entwicklung eines etwa fünf Hektar großen Geländes, auf dem sich Logistikgebäude befinden, die derzeit von der Picnic-GmbH genutzt werden. Ein Vertreter einer ornithologischen Arbeitsgemeinschaft hatte zuvor Fragen zum Ablauf der Flächenbearbeitung sowie zur Feststellung artenschutzrechtlich relevanter Arten im Zusammenhang mit Maßnahmen wie dem Mulchen und Vergrämungsmaßnahmen gestellt.

Die Verwaltung erläuterte, dass im Zuge der Baugenehmigungsverfahren Unterlagen zur artenschutzrechtlichen Prüfung gemäß Bundesnaturschutzgesetz von den Antragsstellern vorgelegt wurden. Diese Gutachten wurden von einem Gutachterbüro erstellt und durch die Untere Naturschutzbehörde geprüft. Die daraus resultierenden Vermeidungsmaßnahmen wurden als Bedingungen in die Baugenehmigungen aufgenommen, wobei eine ökologische Baubegleitung die Einhaltung der Maßnahmen während der Bauphase überwachte.

Auf eine ergänzende Anfrage eines Ratsmitglieds, das eine detailliertere Beantwortung der ursprünglichen Fragen forderte, teilte die Verwaltung mit, dass weitere Informationen aus den Baugenehmigungsverfahren aus Gründen des Datenschutzes nicht mitgeteilt werden können. Die vorliegenden Gutachten stehen im Eigentum der Antragssteller und dienen der Prüfung durch die Untere Naturschutzbehörde; eine Veröffentlichung durch die Behörde ist nicht vorgesehen.

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