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Beschlussvorlage

Einführung einer Lernmanagementsoftware im Zuge der Ablösung der bisherigen Software im Bereich Fortbildung und Qualifizierung

BV-1618/2024 23.09.2024 Amt für Organisationsentwicklung, IT und Digitalisierung

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung soll über die Ablösung der bisherigen Software im Bereich Fortbildung und Qualifizierung sowie die Einführung eines neuen Lernmanagementsystems entscheiden. Die Stadtverwaltung nutzt seit 2013 das System KUFER zur Verwaltung von jährlich etwa 200 Veranstaltungen. Da die technische Infrastruktur nicht mehr den aktuellen Anforderungen entspricht und das Personalentwicklungskonzept derzeit überarbeitet wird, ist der Wechsel zu einem modernen Lernmanagementsystem vorgesehen. Im Rahmen eines Beschlussvorschlags wird die Verwaltung beauftragt, im Wege einer Ausschreibung ein neues System auszuwählen und einzuführen.

Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der Empfehlung des Ausschusses für Digitalisierung und Innovation sowie der gesicherten Finanzierung. Die Kosten für den Zeitraum von vier Jahren werden auf insgesamt etwa 170.000 Euro netto geschätzt. Darin enthalten sind einmalige Beschaffungskosten in Höhe von circa 50.000 Euro netto für das Jahr 2024 sowie jährliche Pflege- und Wartungskosten ab 2025 in Höhe von rund 30.000 Euro netto. Die entsprechenden Mittel sind in der Haushaltsplanung 2024/2025 vorgesehen.

Das neue System soll als zentrale Plattform dienen, die verschiedene Lerninhalte wie Fortbildungen, Schulungen und Pflichtunterweisungen bündelt. Ziel ist es, durch zeit- und ortsunabhängige Angebote die Effizienz der Weiterbildung zu steigern und individuelle Lernpfade zu ermöglichen. Damit sollen auch die Nachverfolgbarkeit von Qualifizierungsmaßnahmen sowie die Dokumentation von Ergebnissen unterstützt werden.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 205 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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Beratungsfolge