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Stellungnahme

Absolutes Halteverbot Barsener Straße

AT-767/2024-ST 11.09.2024 Tiefbauamt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Bockum-Hövel hat im Rahmen des Antrags AT-767/2024-ST die Einrichtung eines absoluten Halteverbots in der Barsener Straße beantragt. Der Antrag bezieht sich auf den Abschnitt zwischen der Horster Straße und der Hammer Straße. Die Fraktion führt an, dass nach der Fertigstellung des Straßenabschnitts zwischen der Horster Straße und der Barsener Straße auf Höhe der Hausnummer 11a vermehrt Fahrzeuge auf der rechten Fahrbahnseite in Richtung Ortsmitte parken. Dies stelle ein Hindernis im Verkehrsfluss dar, da die Einscherungsmöglichkeiten durch vorhandene Verkehrsinseln bereits eingeschränkt seien.

Die Verwaltung hat zu diesem Antrag eine Stellungnahme abgegeben, in der sie die Notwendigkeit eines Halteverbots ablehnt. Laut der Einschätzung der zuständigen Fachabteilung trägt das Parken auf der westlichen Straßenseite zur Geschwindigkeitsdämpfung im Straßenraum bei. Zudem wird darauf verwiesen, dass durch die abgesenkten Bordsteine vor den Grundstückszufahrten ausreichende Ausweichmöglichkeiten für den Begegnungsverkehr vorhanden sind. Eine Einrichtung eines Halteverbots wird seitens der Verwaltung daher nicht als erforderlich eingestuft. Die Beratung des Antrags ist für die Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel am 11. September 2024 vorgesehen.

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Beratungsfolge