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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Eröffnung der Sitzung
- 2.Einwohnerfragestunde
- 3.Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 05.06.2024
- 4.Beschlüsse
- 4.1Vereinsförderung
- 4.2Ausbauplan S 09/24 Kreisverkehr Hohenhöveler Straße/ Eichstedtstraße/ RautenstrauchstraßeZur Vorlage · BV-1588/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Bochum-Hövel hat den Ausbauplan S 09/24 für den Kreisverkehr an der Hohenhöveler Straße, Eichstedtstraße und Rautenstrauchstraße beschlossen, vorbehaltlich der Zustimmung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie der gesicherten Finanzierung. Ziel der Maßnahme ist die Sicherung von Schulwegen durch die Einrichtung von Zebrastreifen an allen vier Zufahrten zum Kreisverkehr.
Im Zuge der baulichen Umsetzung werden neue Lichtanlagen mit moderner LED-Technik installiert, um die Sichtbarkeit der Fußgängerüberwege bei Dämmerung und Dunkelsetzung gemäß den geltenden Richtlinien zu gewährleisten. Für die Positionierung der Leuchten müssen zwei Bäume entfernt werden; ein Baum ist bereits geschädigt, beim zweiten Baum werden aufgrund von drohenden Wurzelbeschädigungen oder eines notwendigen starken Rückschnitts Fällungen vorgenommen. Ersatzpflanzungen sind in einer angrenzenden Grünanlage vorgesehen. Zur Förderung der Barrierefreiheit wird zudem ein taktiles Leitsystem für sehbehinderte Menschen auf den Gehwegen installiert.
An der südlichen und östlichen Zufahrt wird der bisherige, nicht mehr benutzungspflichtige Radweg zurückgebaut. Radfahrende, die geradeaus fahren, werden künftig über Fahrbahnmarkierungen geleitet, während für Rechtsabbieger weiterhin die Nutzung abseits der Fahrbahn möglich bleibt. Die veranschlagten Kosten belaufen sich auf insgesamt 90.000 Euro, wobei 40.000 Euro im Jahr 2024 und 50.000 Euro im Jahr 2025 ausgezahlt werden sollen.
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Beratungsfolge
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 11.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 4.3Grünanlage Katzenkuhle - Sanierung SpielplatzZur Vorlage · BV-1604/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel berät über die Sanierung des Spielplatzes in der Grünanlage Katzenkuhle. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, den bestehenden Spielbereich nördlich des Großen Sandwegs zu erweitern und aufzuwerten. Da Teile der Fläche aufgrund vorangegangener Baumaßnahmen reduziert wurden, soll der verbleibende Bestand durch neue Spielangebote ergänzt werden.
Der Plan umfasst die Einrichtung eines neuen Sand- und Kleinkindspielbereichs mit einem Sandspielfisch sowie einer Einfassung aus Sandsteinblöcken und Baumstämmen. Bestehende Geräte wie die Kletterkombination, die Doppelschaukel und das Karussell sollen um eine Nestschaukel, eine Stehwippe und ein Trampolin ergänzt werden. Zudem sind Sinnesspiele sowie eine Sitzgelegenheit in Form einer Bank-Tisch-Kombination vorgesehen. Räumlich soll der Spielbereich durch kleine Hügel vom angrenzenden Fitnessbereich abgegrenzt werden.
Die Gestaltung setzt auf Barrierearmut, um die Zugänglichkeit für mobilitätseingeschränkte Personen zu gewährleisten. Zur ökologischen Aufwertung und Verbesserung des Mikroklimas ist die Pflanzung von sechs Bäumen und weiteren Sträuchern geplant, wobei die Bodenversiegelung minimiert werden soll. Als Fallschutz dienen Holzhackschnitzel. Die Kosten für die Maßnahme belaufen sich auf 54.000 Euro, sofern die Finanzierung gesichert ist.
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Beratungsfolge
- 11.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 5.Empfehlungen
- 5.1Masterplan Wohnen - Beschluss EndberichtZur Vorlage · BV-1565/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll den Masterplan Wohnen als planerische Grundlage für zukünftige wohnungspolitische Fragestellungen beschließen. Die vorliegende Beschlussvorlage des Stadtplanungsamtes sieht vor, dass die Verwaltung das Baulandmodell aus dem Jahr 1998 unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und nachhaltiger Kriterien mithilfe eines Fachbüros aktualisiert. Zudem soll die Quote für den öffentlich geförderten Wohnungsbau auf Basis der Ergebnisse des Masterplans überprüft und neu gefasst werden. Ein Vorschlag sieht vor, die Bemessung dieser Quote von der Anzahl der Baugenehmigungen stadtweit auf die Baufertigstellungen bezogen auf einzelne Projekte oder Baugebiete umzustellen.
Der Masterplan umfasst Analysen zum Wohnungsmarkt, zur Bevölkerungsentwicklung sowie zu den Handlungsfeldern Neubau und Bestandsentwicklung. Dabei werden Themen wie Baulandmanagement, Klimaschutz und Familienfreundlichkeit integriert. Die Verwaltung wird beauftragt, die Identifizierung von Potenzialflächen und die Erstellung von Stadtbezirkssteckbriefen regelmäßig an zukünftige Entwicklungen anzupassen, um eine aktuelle Übersicht der verfügbaren Flächen zu gewährleisten. Der bestehende Lenkungskreis, der sich aus Vertretern der Wohnungswirtschaft, der Politik und der Verwaltung zusammensetzt, soll fortgeführt werden. Das Konzept dient dazu, die Wohnraumversorgung für verschiedene Nachfragegruppen sicherzustellen und auf die Entwicklungen bei Bodenpreisen und Baukosten zu reagieren.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 11.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 5.2Bebauungsplan Nr. 06.094 - Südlich Horster Straße - Hier: 1.Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 17.03.2020 2. Aufstellungsbeschluss mit erweitertem Geltungsbereich 3. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 4. Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) BauGBZur Vorlage · BV-1571/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage BV-1571/2024 wird die Aufhebung des ursprünglichen Aufstellungsbeschlusses vom 17. März 2020 sowie die Neufassung des Bebauungsplans Nr. 06.094 „Südlich Horster Straße“ beantragt. Der Planbereich in Bockum-Hövel soll mit einem erweiterten Geltungsbereich neu aufgestellt werden. Damit wird der Prozess zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs gemäß den gesetzlichen Vorgaben eingeleitet. Eine erneute frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist nicht vorgesehen, da bereits eine Bürgerversammlung im November 2023 stattgefunden hat.
Das Vorhaben ist Teil der Wohnbaulandinitiative der Stadt Hamm. Ziel ist die Schaffung von Wohnraum durch die Entwicklung eines Gebiets für Ein- und Mehrfamilienhäuser, das etwa 70 bis 80 Wohneinheiten umfassen soll. Die Fläche von circa 4,6 Hektar wird aufgrund einer Neuausrichtung der Sportlandschaft nicht mehr für neue Sportanlagen benötigt. Neben der Wohnnutzung sieht die Planung die Möglichkeit für einen Kita-Standort sowie eine funktionale Erweiterung der Sportinfrastruktur im Bereich der ehemaligen Stefanhalle vor. Die Erschließung soll über Anbindungen an die Horster Straße und die Stefanstraße erfolgen, wobei ein grüner Bereich als Verbindung zum Eversbach-Grünzug integriert wird.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 11.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 5.3Städtebauliche Rahmenplanung Hamm-Norden: EndberichtZur Vorlage · BV-1578/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Städtebauliche Rahmenplanung Hamm-Norden liegt als Endbericht vor und soll als planerische Grundlage für die zukünftige Entwicklung des Untersuchungsbereichs dienen. Das Gebiet umfasst Teile der Stadtbezirke Bockum-Hövel und Heessen. Die Planung setzt sich mit verschiedenen Handlungsfeldern auseinander, darunter die Grün- und Freiraumstruktur, Klimaschutz und Klimaanpassung, Stadtgestaltung sowie Verkehr und Mobilität. Ziel ist es, städtebauliche Leitlinien für die baulich-räumliche Entwicklung und die funktionale Sicherung der Ortsteile festzulegen.
Der Erarbeitungsprozess beinhaltete eine Öffentlichkeitsbeteiligung, unter anderem durch Planungswerkstätten sowie ein Konzept zur Einbindung von Kindern und Jugendlichen. Ergänzend wurden Strukturkonzepte der Planungsbüros Reicher Haase Assoziierte und Pesch und Partner in die Planung einbezogen. Diese befassen sich unter anderem mit der Verknüpfung von Grünstrukturen, der Förderung des Radverkehrs und der Schaffung öffentlicher Treffpunkte. Ein Fokus liegt auf der Weiterentwicklung vorhandener Freiflächen sowie der Verbesserung der Verkehrssicherheit.
Die Vorlage sieht vor, die Städtebauliche Rahmenplanung Hamm-Norden zu beschließen, vorbehaltlich der Empfehlung des Ausschusses für Klima, Umwelt- und Naturschutz. Die Planung dient als informelles Instrument für zukünftige Entscheidungen der Politik und Verwaltung im betroffenen Gebiet.
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Beratungsfolge
- 24.09.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 11.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 5.4Objektbeschluss Ausbauprogramm MobilstationenZur Vorlage · BV-1580/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat mit der Beschlussvorlage BV-1580/2024 ein Ausbauprogramm für Mobilstationen im Stadtgebiet vorgelegt. Ziel des Vorhabens ist es, an allen Bahnhöfen sowie an zentralen Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs in den verschiedenen Stadtbezirken Mobilstationen zu errichten, um die Verknüpfung unterschiedlicher Verkehrsmittel zu verbessern. Geplant ist die Einrichtung von mindestens elf Standorten, wobei die Bahnhöfe in Heessen, Bockum-Hövel und Westtünnen sowie zentrale Bushaltestellen und Stadtbezirkszentren im Fokus stehen.
Die Ausstattung der Stationen soll unter anderem Radabstellanlagen, Parkplätze mit Ladesäulen, Carsharing-Angebote sowie Leihräder und E-Scooter umfassen. Zudem sind bauliche Maßnahmen wie die Verbesserung der Barrierefreiheit, Beleuchtung, Witterungsschutz und eine dynamische Fahrgastinformation vorgesehen. Um die Planungskapazitäten sicherzustellen, sieht die Vorlage vor, bei Bedarf Ingenieurbüros zu beauftragen. Die Finanzierung der einzelnen Maßnahmen erfolgt durch Anmeldung im Haushalt sowie durch die Beantragung von Fördermitteln, wobei eine Landesförderung von mindestens 80 Prozent angestrebt wird. Das Ziel des Programms ist die Realisierung aller Standorte bis zum Jahr 2030. Die zuständigen Gremien werden über den Fortschritt der Verfahren und die konkreten Ausbaupläne informiert.
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Beratungsfolge
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 11.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 5.5Pflegeschnitt an AmphibienleitsystemenZur Vorlage · BV-1582/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung plant die Durchführung von Pflegeschnitten an Amphibienleitsystemen sowie an Amphibienquerungshilfen entlang städtischer Straßen und Wege in Hamm für das Jahr 2025. Dieser Plan sieht zudem die Option vor, die Maßnahmen auch in den Jahren 2026 und 2027 fortzuführen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Empfehlung des Ausschusses für Klima-, Umwelt- und Naturschutz sowie der Sicherstellung der Finanzierung durch die Haushaltspläne ab 2026.
Die Arbeiten umfassen das Zurückschneiden von Aufwuchs entlang der Leiteinrichtungen und die Reinigung der Querungshilfen, um die Funktionalität für die Wanderungsbewegungen von Amphibien zu erhalten. Betroffen sind Abschnitte der Warendorfer Straße, der Fährstraße, der Werler Straße (B63), der Baumstraße, des Weges Am Tibaum sowie des Heinz-Kruse-Wegs. Gemäß den geltenden Vorgaben sollen die Rückschnitte zweimal jährlich, jeweils im Mai und September, erfolgen.
Für die Jahre 2025 bis 2027 sind jährliche Aufwendungen in Höhe von jeweils 40.000 Euro vorgesehen, was einem städtischen Eigenanteil von insgesamt 120.000 Euro entspricht. Die Ausschreibung der Leistungen soll für den Zeitraum von drei Jahren erfolgen, um durch die langfristige Planungssicherheit für Auftragnehmer mögliche Einsparungen zu erzielen.
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Beratungsfolge
- 24.09.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 11.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 5.6Bebauungsplan Nr. 06.101 - Hammer Straße / westlich Breslauer Straße - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-1600/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 06.101 für das Gebiet an der Hammer Straße sowie westlich der Breslauer Straße im Ortsteil Bockum. Das Vorhaben betrifft eine Fläche von etwa 5.500 Quadratmetern, auf der sich derzeit ein Nahversorger befindet. Ziel ist es, den bestehenden Supermarkt durch einen modernen Nahversorgungsmarkt mit einer Verkaufsfläche von rund 1.000 Quadratmetern zu ersetzen, um die wohnortnahe Versorgung im Stadtbezirk Bockum-Hövel sicherzustellen.
Das Verfahren wird als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB für die Innenentwicklung durchgeführt, was auch eine Berichtigung des Flächennutzungsplans umfasst. Der Bebauungsplan soll bestehende Strukturen, wie einen Getränkefachmarkt und angrenzende Gebäude, planungsrechtlich einbinden. Zudem sollen Maßnahmen zur Klimaanpassung integriert werden, um mikroklimatische Auswirkungen wie Hitze oder Starkregen zu minimieren. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist als Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung vorgesehen. Das Verfahren strebt einen Satzungsbeschluss im Frühjahr 2025 an.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 11.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 5.7Ausbauplan S04/24 Hammer Straße 2. BAZur Vorlage · BV-1602/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausbauplan für den zweiten Bauabschnitt der Hammer Straße, welcher das Teilstück von der Katharinenstraße bis zur Hagenstraße umfasst, liegt als Beschlussvorlage vor. Die Maßnahme folgt auf den ersten Bauabschnitt und ist durch die Fahrbahnbeschaffenheit sowie die Neuverlegung eines Kanals durch den Lippeverband begründet.
Die Planung sieht eine Neuregelung des Einmündungsbereichs Katharinenstraße/Bäumerstraße/Blücherstraße vor, wobei die Katharinenstraße von der Hammer Straße abgebunden werden soll, um unter anderem Wendemöglichkeiten für Müllfahrzeuge zu schaffen. Der zukünftige Straßenquerschnitt umfasst eine 7,85 Meter breite Fahrbahn mit einseitigen Schutzstreifen für Radfahrende sowie einen Parkstreifen für sechs Pkw zwischen der Katharinenstraße und der Andreasstraße. Die Gehwege werden auf Breiten zwischen 2,00 und 3,20 Metern angepasst. Zudem ist der barrierefreie Ausbau der Haltestelle Lützowstraße vorgesehen.
Technische Maßnahmen umfassen die Erneuerung der Beleuchtung durch zehn neue LED-Leuchten sowie die Neugestaltung von Baumbeeten zur Kompensation entnommener Bäume und zur besseren Ableitung von Niederschlagswasser. Die finanziellen Auswirkungen für den Zeitraum von 2025 bis 2027 belaufen sich auf Auszahlungen in Höhe von 2.060.000 Euro. Finanziert werden die Kosten durch Beiträge in Höhe von 1.128.000 Euro, Fördermittel in Höhe von 602.000 Euro sowie einen städtischen Eigenanteil von 330.000 Euro.
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Beratungsfolge
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 11.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 6.Mitteilungsvorlagen
- 6.1Stelen zur StadtgeschichteZur Vorlage · MI-235/2024 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Kooperationsprojekt „Stelen zur Stadtgeschichte“ verfolgt das Ziel, historische Ereignisse und Entwicklungen der Stadt Hamm durch ein einheitliches Informationssystem im öffentlichen Raum sichtbar zu machen. Ergänzend dazu dient ein Internetportal der vertiefenden Information. Bis zum Stadtjubiläum im Jahr 2026 soll ein niederschwellig zugängliches „Geschichtsbuch“ im öffentlichen Raum präsentiert werden, das auch individuelle Geschichtswanderungen ermöglicht.
Seit dem Projektstart im Jahr 2014 wurden bereits 41 Stelen im Stadtgebiet aufgestellt. An der Umsetzung sind verschiedene Stadtämter sowie der Hammer Geschichtsverein e. V. beteiligt. Nach einem Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität aus dem Jahr 2022 wurde die Fortsetzung des Projekts sowie die Herstellung von 15 weiteren Stelen beauftragt. Die technische Umsetzung erfolgt durch die Firmen Informationstechnik Meng GmbH und Hanig-Design.
Trotz Verzögerungen in den Jahren 2022 und 2023 aufgrund personeller und technischer Gründe wurden im Zeitraum 2023 bis 2024 neue Stelen, unter anderem zur Geschichte der Polizei oder zu den Ringanlagen, aufgestellt. Für die Jahre 2024 bis 2026 ist die Erarbeitung weiterer Themen geplant, darunter der politische Widerstand in der NS-Zeit, die Industrialisierung sowie die Bedeutung des Hafens.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 11.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 7.Anträge
- 7.1Absolutes Halteverbot Barsener StraßeZur Vorlage · AT-767/2024-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Bockum-Hövel hat im Rahmen des Antrags AT-767/2024-ST die Einrichtung eines absoluten Halteverbots in der Barsener Straße beantragt. Der Antrag bezieht sich auf den Abschnitt zwischen der Horster Straße und der Hammer Straße. Die Fraktion führt an, dass nach der Fertigstellung des Straßenabschnitts zwischen der Horster Straße und der Barsener Straße auf Höhe der Hausnummer 11a vermehrt Fahrzeuge auf der rechten Fahrbahnseite in Richtung Ortsmitte parken. Dies stelle ein Hindernis im Verkehrsfluss dar, da die Einscherungsmöglichkeiten durch vorhandene Verkehrsinseln bereits eingeschränkt seien.
Die Verwaltung hat zu diesem Antrag eine Stellungnahme abgegeben, in der sie die Notwendigkeit eines Halteverbots ablehnt. Laut der Einschätzung der zuständigen Fachabteilung trägt das Parken auf der westlichen Straßenseite zur Geschwindigkeitsdämpfung im Straßenraum bei. Zudem wird darauf verwiesen, dass durch die abgesenkten Bordsteine vor den Grundstückszufahrten ausreichende Ausweichmöglichkeiten für den Begegnungsverkehr vorhanden sind. Eine Einrichtung eines Halteverbots wird seitens der Verwaltung daher nicht als erforderlich eingestuft. Die Beratung des Antrags ist für die Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel am 11. September 2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 11.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 7.2RE-Halt am Bahnhof Hamm-Bockum-HövelZur Vorlage · AT-770/2024 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Bockum-Hövel hat mit dem Antrag AT-770/2024 die Verwaltung beauftragt, sich bei den zuständigen Verkehrsverbünden und Eisenbahnunternehmen für einen Halt der Regional-Express-Linie RE 7 am Bahnhof Hamm-Bockum-Hövel einzusetzen. Eine Umsetzung soll nach Möglichkeit schnellstmöglich realisiert werden.
Die Begründung des Antrags hebt hervor, dass der Bahnhof aktuell während der Hauptverkehrszeiten lediglich durch die Linie RB 69/89 angefahren wird. Durch den zusätzlichen Halt des RE 7 sollen die Taktfrequenz und die Attraktivität des Bahnhofs für Pendler sowie Studierende erhöht werden. Als Vergleich wird auf die Situation am Bahnhof Hamm-Heessen verwiesen, wo neben der RB 69 auch der RE 6 hält. Zudem wird darauf hingewiesen, dass der Stadtbezirk mit rund 35.000 Einwohnern der zweitgrößte Stadtbezirk der Stadt Hamm ist.
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- 11.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 7.2.1RE-Halt am Bahnhof Hamm-Bockum-HövelZur Vorlage · AT-770/2024-ST · Stellungnahme
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Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Bockum-Hövel hat mit dem Antrag AT-770/2024-ST die Einführung eines Halts der Regional-Express-Linie RE 7 am Bahnhof Hamm-Bockum-Hövel beantragt. Die Verwaltung soll sich hierbei bei den zuständigen Verkehrsverbünden und Eisenbahnunternehmen für eine zeitnahe Realisierung einsetzen. Hintergrund des Antrags ist die Nutzung des Bahnhofs durch Pendler sowie Studierende. Die Fraktion strebt eine Taktverdichtung an, um die Anbindung vergleichbar mit der Situation am Bahnhof Hamm-Heessen zu gestalten.
In einer Stellungnahme erläutert die Verwaltung, dass der Bahnhof aktuell halbstündlich durch die Regionalbahn RB 89 bedient wird, mit Direktverbindungen nach Hamm, Bielefeld und Münster. Nach Rücksprache mit dem NWL ist ein zusätzlicher Halt des RE 7 aufgrund der damit verbundenen längeren Fahrzeiten derzeit fahrplantechnisch nicht darstellbar. Die Verwaltung beabsichtigt jedoch, das Ziel eines zusätzlichen Halts weiterzuverfolgen. Als mögliche Perspektive wird das Projekt „S-Bahn Münsterland“ genannt, welches eine Verlängerung der Linie RE 13 über Hamm hinaus nach Münster vorsieht und einen Zeithorizont bis etwa 2032 aufweist.
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- 11.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 7.3Bodenmarkierung Radweg KornmerschZur Vorlage · AT-797/2024 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Bockum-Hövel hat mit der Vorlage AT-797/2024 einen Antrag auf Bodenmarkierungen am Radweg Kornmersch gestellt. Die Fraktion beantragt, den betreffenden Abschnitt mit einer Trennlinie und Pfeilen auszustatten, um die Radfahrenden durch den Kurvenbereich zu leiten. Als Referenz für eine entsprechende Gestaltung wird eine Markierung im Bereich des Nordenfriedhofs angeführt.
Der Antrag begründet die Maßnahme mit der Nutzung des asphaltierten Weges als Verbindung zwischen Bockum-Hövel, Heessen und der Stadtmitte. Im Bereich hinter dem Nordenfriedhof, vor der DB-Brücke, wird auf eine unübersichtliche Kurve hingewiesen. Dort fahren Radfahrende in den Abschnitt unter die Brücke, während entgegenkommende Personen aus östlicher Richtung plötzlich sichtbar werden. Die beantragte Bodenmarkierung soll durch die visuelle Führung im Kurvenbereich zur Orientierung beitragen.
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Beratungsfolge
- 20.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 11.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 7.4Schul- und RadwegesicherungZur Vorlage · AT-801/2024 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Bockum-Hövel hat mit dem Antrag AT-801/2024 die Verwaltung dazu aufgefordert, zwecks Sicherung von Schul- und Radwegen Kontakt zu den Stadtwerken aufzunehmen. Ziel des Vorhabens ist der kurzfristige Ersatz von insgesamt vier Straßenlaternen im Bereich der Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel.
Konkret sind drei Laternen an der Römerstraße sowie eine Laterne am Bockumer Weg betroffen. Laut Begründung liegen die meisten dieser Standorte auf dem Schulweg zum Galilei-Gymnasium. Die Beschädigung der Leuchten im Bereich der Römerstraße resultierte aus einem Kfz-Unfall vom 9. Juni 2024. Für die Kosten des Ersatzes wird die Übernahme durch die zuständige Haftpflichtversicherung in Aussicht gestellt. Der Antrag wurde mit dem Ziel eingereicht, die Beleuchtungssituation vor Beginn der dunklen Jahreszeit zu verbessern.
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Beratungsfolge
- 11.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 8.Anfragen
- 8.1Erweiterung Parkmöglichkeiten Albert-Struck-StraßeZur Vorlage · AF-900/2024-ST · Stellungnahme
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Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Bockum-Hövel hat im Rahmen einer Anfrage zur Erweiterung der Parkmöglichkeiten in der Albert-Struck-Straße um Informationen gebeten. Hintergrund ist ein erhöhter Parkdruck im Bereich der Albert-Struck-Straße, insbesondere im Umfeld der dortigen Arztpraxen, der unter anderem auf die Schließung des lokalen Krankenhausstandortes zurückgeführt wird. Die Fraktion erkundigte sich nach der Möglichkeit einer Teilöffnung eines alten Parkplatzes an der Kreuzung Albert-Struck-Straße und Hohenhöveler Straße sowie nach den dafür erforderlichen verkehrsrechtlichen und technischen Maßnahmen.
Die Verwaltung nahm dazu Stellung und wies darauf hin, dass der betreffende Parkplatz in Privatbesitz liegt. Eine Nutzung als öffentlich zugänglicher Parkplatz – gegebenenfalls gegen Gebühr – unterliegt dem Ermessen des Eigentümers. Die Verwaltung wird diesbezüglich Kontakt mit dem Eigentümer aufnehmen. Aus verkehrstechnischer Sicht sind bei einer Nutzung der ehemaligen Zu- und Ausfahrt keine Probleme zu erwarten.
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Beratungsfolge
- 11.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 8.2Trödelmarkt auf dem Geländes des Handelshof/VerkehrsproblemeZur Vorlage · AF-901/2024-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Bockum-Hövel hat im Rahmen einer Anfrage die Verkehrssituation bei Trödelmärkten auf dem Gelände des Handelshofes thematisiert. Hintergrund sind verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge an der Römerstraße, welche den Fußgänger- und Radverkehr beeinträchtigen sollen. Die Fraktion erkundigte sich nach Maßnahmen zur Vermeidung von Falschparkern, der Existenz eines Parkkonzepts sowie nach möglichen Kontrollen durch den Kommunalen Ordnungsdienst oder die Polizei. Zudem wurde die Möglichkeit einer Untersagung solcher Märkte angefragt.
Die Verwaltung teilte mit, dass Gespräche mit dem Grundstückseigentümer und den Veranstaltern geplant sind, um Anforderungen an die Durchführung der Märkte, einschließlich der Parksituation, zu besprechen. Da der Kommunale Ordnungsdienst montags bis samstags im Dienst ist, die Trödelmärkte jedoch sonntags stattfinden, wurden seitens des Ordnungsamtes keine Verwarnungsgelder verhängt. Auch vonseiten der Polizei gab es keine entsprechenden Maßnahmen. Für die zweite Jahreshälfte 2024 sind auf dem Gelände des Handelshofes keine weiteren Termine für Trödelmärkte vorgesehen. Eine gewerberechtliche Untersagung weiterer Märkte ist nicht geplant.
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Beratungsfolge
- 11.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 8.3Anbindung des Bezirks Bockum-Hövel an die städtischen KulturreihenZur Vorlage · AF-930/2024 · Anfrage
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Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Bockum-Hövel hat mit der Vorlage AF-930/2024 eine Anfrage an den Bezirksbürgermeister gestellt. Im Fokus steht die Frage, ob das Kulturbüro der Stadt Hamm im geplanten neuen Bürgersaal an der Bockum-Höveler Bezirksverwaltungsstelle Theater- und Konzertveranstaltungen anbieten kann, um den Stadtbezirk in die städtischen Kulturreihen einzubeziehen.
Der geplante Saal soll eine Kapazität von 300 bis 500 Personen ermöglichen. Die Fraktion gibt an, dem Projekt aufgrund der Kosten sowie der Nutzungsbedingungen kritisch gegenüberzustehen, sieht jedoch im Platzangebot die Möglichkeit für größere kulturelle Veranstaltungen. Da sich bestehende Angebote von Vereinen oder Kirchen im Stadtbezirk eher an ein kleineres Publikum richten, wird eine Erweiterung des Angebots durch städtische Kulturformate angeregt. Die Anfrage fordert zudem, eine solche Anbindung der Bezirke an die städtischen Kulturreihen bei der Erarbeitung des zukünftigen Kulturprofils für die Stadt Hamm zu berücksichtigen.
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Beratungsfolge
- 20.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 11.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 9.Anregungen
- 9.1Wanderweg zur GeineggequelleZur Vorlage · AR-118/2024-ST · Stellungnahme
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Die Anregung AR-118/2024-ST fordert die Instandsetzung des Wanderwegs zur Geineggequelle im Stadtteil Bockum-Hövel, um dessen Begehbarkeit wiederherzustellen. Konkret wird auf den Abschnitt zwischen der Schlieckstraße und der Straße Krutmannsfeld verwiesen, der durch Spurrinnen von Traktorreifen beeinträchtigt ist.
Die Verwaltung nimmt dazu Stellung und erläutert, dass die städtische Pflege der Wege am Standard für Wanderwege ausgerichtet ist. Dies umfasst das Freihalten von Vegetation sowie die Beseitigung Einschränkungen der Nutzbarkeit, sofern dies unter den gegebenen Bedingungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Bewirtschaftung angrenzender Ackerflächen – insbesondere bei feuchter Witterung – zu Beeinträchtigungen der Wege führt, was durch städtische Maßnahmen nur begrenzt ausgeglichen werden kann. Für eine Erweiterung des Ausbaustandards zur Erschließung eines größeren Nutzerkreises stehen derzeit keine Kapazitäten zur Verfügung.
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- 11.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 10.Mitteilungen
- 11.Verschiedenes