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Beschlussvorlage

Benennung einer nachrückenden Person als Mitglied des Seniorenbeirates

BV-1577/2024 12.09.2024 Amt für Soziales, Wohnen und Pflege

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop befasst sich mit der Benennung einer nachrückenden Person für den Seniorenbeirat. Hintergrund ist die Vakanz eines Sitzes in der laufenden Wahlperiode, welche im Jahr 2020 begann. Ein bisheriges Mitglied des Seniorenbeirats hat zum 3. Juni 2024 auf seine Mitgliedschaft verzichtet.

Die rechtliche Grundlage für die Besetzung bildet ein Grundsatzbeschluss des Rates der Stadt Hamm aus dem Jahr 2016. Demnach entsenden die sieben Bezirksvertretungen jeweils zwei Personen in den Seniorenbeirat. Voraussetzung für eine Nominierung ist, dass die betreffenden Personen ihren Hauptwohnsitz im jeweiligen Stadtbezirk haben und das 65. Lebensjahr vollendet haben.

Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird beantragt, dass die Vertretung des Stadtbezirks Hamm-Uentrop eine Nachfolge für den vakanten Platz benennt. Durch diese personelle Neubesetzung soll die zweierweise vorgesehene Vertretung im Seniorenbeirat sichergestellt werden. Es sind keine finanziellen Auswirkungen durch diesen Vorgang zu erwarten.

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