Hamm Transparent

← Alle Vorlagen

Stellungnahme

Frühplakatierung

AF-907/2024-ST 25.06.2024 Tiefbauamt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die AfD-Fraktion Hamm hat im Rahmen der Anfrage AF-907/2024-ST Fragen zur Frühplakatierung bei Wahlen an die Stadtverwaltung gestellt. Die Fraktion erkundigte sich, ob Parteien, die Plakate vor dem offiziell genehmigten Zeitpunkt angebracht haben, angesprochen oder mit Sanktionen belegt wurden. Damit verfolgt die Anfrage das Ziel zu klären, ob eine solche Vorgehensweise von der Stadt toleriert wird und welche Maßnahmen zur Sicherstellung der Chancengleichheit im Wahlkampf geplant sind. Die Fraktion verwies dabei auf Beobachtungen, wonach bereits vor dem regulären Start der Plakatierung für die Europawahlen Plakate im Stadtgebiet zu sehen waren.

In ihrer Stellungnahme führt die Verwaltung aus, dass für die Europawahl allen antragstellenden Parteien das Aufhängen von Wahlplakaten ab Montag, dem 29. April 2024, gestattet wurde. Der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Hamm sei eine Mitteilung zugegangen, wonach bereits vor diesem Datum Plakate im Stadtgebiet gesichtet worden seien. Eine abschließende Klärung, ob die Plakatierung tatsächlich vor dem rechtlich zulässigen Zeitpunkt erfolgte, konnte jedoch nicht durchgeführt werden. Grund hierfür war, dass die zuständige Behörde am betreffenden Wochenende nicht im Dienst war, was eine rückwirkende Überprüfung verhinderte.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 173 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge