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Beschlussvorlage

Benehmensherstellung zur Bestellung eines Ortsheimatpflegers für die Ortsteile Selmigerheide und Weetfeld

BV-1545/2024 19.06.2024 Immobilienmanagement

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Hamm strebt die formelle Benemtensherstellung zur Ernennung eines neuen Ortsheimatpflegers für die Ortsteile Selmigerheide und Weetfeld an. Die Position ist seit dem Tod des vorherigen Amtsinhabers im Oktober 2023 vakant. Ein Nachfolger hat sich bereit erklärt, die Aufgaben zu übernehmen.

Die Tätigkeit des Ortsheimatpflegers umfasst primär die Beschaffung und Sicherung ortsgeschichtlich relevanter Unterlagen zur Unterstützung des städtischen Archivs sowie die Dokumentation der Aktivitäten lokaler Vereine und Kirchengemeinden. Ein weiteres Tätigkeitsfeld ist die Flurnamenforschung.

Für den rechtskräftigen Abschluss des Ernennungsverfahrens ist gemäß der Satzung des Westfälischen Heimatbundes eine formelle Zustimmung der Stadt Hamm erforderlich. Die Verwaltung schlägt vor, die notwendige Benehmensherstellung gegenüber dem Westfälischen Heimatbund herzustellen. Während für die Tätigkeit keine Aufwandsentschädigung gewährt wird, übernimmt die Stadt Hamm den jährlichen Mitgliedsbeitrag zum Westfälischen Heimatbund in Höhe von 24,00 Euro. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft.

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